Abmeldung bei GEZ vergessen: Muss trotzdem zahlen?
Abmeldung bei GEZ bzw ARDZDF vergessen, Abmeldung aber ordnungsgemäß im Rathaus erfolgt, hat die frühere GEZ jetzige ARDZDF trotz offizieller Abmeldung im Rathaus Anspruch auf Zahlung weil die Abmeldung bei ihnen unterblieben ist?
5 Antworten
Abmelden kann man sich nur, wenn man ins Ausland verzieht oder wenn man in eine Wohnung zieht, für die schon ein Anderer zahlt. Ansonsten können dich nur deine Erben abmelden, wenn du gestorben bist. Zieht man um in eine neue Wohnung, muss man sich beim Beitragsservice entsprechend ummelden. Nach der gesetzlichen Regelung muss man jedenfalls auch dann weiterzahlen, wenn man die Abmeldung vergisst. Der Beitragsservice ist aber kulant und meldet dich rückwirkend ab, wenn du ihm nachweist, dass bereits ein Anderer für deine neue Wohnung zahlt.
abmelden kann sicher, wer seine wohnung nachweislich aufgegeben hat. nur ins ausland verziehen reicht dazu nicht aus, nur umziehen zu einem anderen beitrgszahler reicht uach nicht aus. es muss die abmeldung der wohnung nachgewiesen werden.
wenn du die abmeldung vergessen hast, bist du beitragspflichtig. wenn du nun eine meldebescheinigung holst und nachweist, wann du umgezogen bist und zu wenn, dann kannst du dich ab umzugsdatum abmelden lassen. das kannst du und solltest du schleunigst nachreichen. dann wird dir auch die schuld erlassen bis zum zeitpunkt der abmeldung.
ja solange du in deutschland wohnst mußt du zahlen ,du hätest inner halb deutschland ein Umzugsformula ausfüllen müssen aber nicht wen du aus der BRD wegziehst
Was meinst du mit Abmeldung? Bist du umgezogen? Gibt es einen Grund, der dich seit dem von der Zahlung befreit?
Erstmal kannst du den Begriff GEZ nicht benutzen, da die GEZ eine andere Rechtsgrundlage hatte als der Rundfunkbeitrag.
Zweitens, was meinst du mit Abmeldung? Eine Befreiung kommt nur in Frage wenn du zu einen der in § 4 RBStV genannten Personenkreise gehörst und einen Antrag mit entsprechendem Nachweis der Behörde (z.B. ALG 2 Bescheid) an den Rundfunkbeitrag schickst. Du bist beweispflichtig für die Zustellung!
Oder meinst du deinen Wohnsitz abzumelden? Ziehst du weg aus Deutschland?
Textverständnis ist eine Gabe, die nicht jedem vergönnt ist....
Zweitens, was meinst du mit Abmeldung?
Guck mal, ich habe eine Rückfrage gestellt und die wurde nicht beantwortet.
Oder meinst du deinen Wohnsitz abzumelden?
Und noch eine.
Aber ich fasse mal zusammen für Leute im Niedrig-IQ-Sektor:
Man kann sich nicht einfach abmelden und peng zahlt man nicht mehr:
- Man zieht entweder in eine Wohnung für die schon ein Beitrag entrichtet wird und teilt das mit.
- Oder man meldet sich beim Einwohnermeldeamt ab und zieht folglich aus Deutschland weg
- Ein weiteres Szenario gibt es nicht!
interessanterweise wurde mir vom Einwohnermeldeamt gesagt, daß eine Wohnabmeldung, wenn man umzieht, nicht zwingend erforderlich ist, sondern nur die Neuanmeldung. War früher anders, denn da mußte man sich auch abmelden und bekam dann eine Bescheinigung. Nach der Logik, daß mit einer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt gleich eine Information an den Rundfunkbheitragsservice erfolgt (!) (Datenschutz?), müßten die eigentlich informiert sein! Aber nein, wenn man sich nicht formell bei denen abmeldet, zahlt man eben doppelt, was wiederum für die fast sittenwidrig zu nennende abnorme Gedankenstruktur von diesem Rundfunkgetrisse spricht... Allerdings ist es ja vernünftig, daß man sich ganz einfach abmeldet, weil das für alle Vorgänge im täglichen Leben gilt, die - wie der Name schon sagt - nicht mehr benötigt werden (Versicherungen etc..)
Forelle, du schwimmst mal wieder in einem ganz trüben Teich^^
schätzchen, du bist ein nicht sehr weit oben sitzender in der niedrig-iq-kette. er spricht von wohnungsabmeldung und abmeldung vom beitragsservice. in keiner silbe erwähnt er BEFREIUNG.
dein gefasel macht nur deutlich, dass du keine ahnung von der materie hast.
abmeldung funktioniert wie folgt
- man zieht zu einem anderen beitragszahler, der zahlt. dann meldet man sich ab mit meldebescheinigung - abmeldung des beitragsservice erfolgt
- man zieht ins ausland, dazu gibts ein formular und da kreuzt man einfach an, dass man ins ausland verzieht. - abmeldung erfolgt seitens des beitragsservice. eine meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- man zieht ins ausland und teilt dies ohne formular mit - anforderung abmeldungsbescheinigung und kündigungsbestätigung der wohnung wird angefordert seitens beitragsservice. sobald dies vorliegt wird abgemeldet.
- man zieht ins pflegeheim - abmeldung des beitragsservice erfolgt
- man wohnt in einer einrichtung für behinderte - abmeldung des beitragsservice erfolgt
- man lebt in einer einrichtung für asylbewerber - eine abmeldung erfolgt
- man bezieht leistungen für asyl - eine abmeldung des beitragsservice erfolgt
- man ist verstorben, man wird wird abgemeldet.
das sind die bekannten szenarien, dann gibts noch einige härtefallabmeldungen, es gibt zeitweise abmeldungen etc. nun troll dich.
Schön, dass du meinen Beitrag sinngemäß erneut und noch detailierter wiedergibst.
Die Lebenszeit, die dich das gekostet hat, gibt dir leider niemand zurück und eine Rückmeldung vom Fragesteller, welche Art der Abmeldung, hast du auch nicht bekommen
Ein frohes neues Jahr!
er spricht von abmeldung. wo an welcher stelle hat er irgendwas von befreiung gesagt?