GEZ Nachzahlungsforderung nachdem Mitbewohner bereits bezahlt hat

3 Antworten

Der kann nicht zweimal abgerechnet werden, typische abzocke von dem mafiaverein

groygroy  28.01.2015, 01:26

Da hast du Mist gebaut, trotzdem darauf pochen das die Gebühren bezahlt sind, Beweise hast du ja

groygroy  28.01.2015, 01:18

Geh zur alten Mitbewohnerin und lass dir Kontoauszüge geben, dann hast du auch ein Beweis falls die den Gerichtsvollzieher schicken, zahlen musst du nicht, und leg noch Widerspruch ein

fu45890 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 01:24
@groygroy

Ich glaube, das mit dem Widerspruch hat sich erledigt. Jedenfalls lese ich allenthalben, dass die Forderungen rechtskräftig werden, wenn man nicht innerhalb eines Monats widerspricht.

Obwohl die Forderung für den bezahlten Zeitraum eigentlich nicht berechtigt ist. Andererseits hab ich mich wie gesagt auch für den bezahlten Zeitraum damals nicht bei denen gemeldet, sondern es ihnen erst kürzlich bei meiner Anmeldung mitgeteilt.

Oh Mann... ich geh da morgen hin und bitte um Gnade oder so, aber viel Hoffnung mache ich mir da nicht. Die kommen mir garantiert mit irgendeinem Fachjargon und einen Anwalt kann ich mir gleich dreimal nicht leisten.

fu45890 
Beitragsersteller
 28.01.2015, 01:17

Danke, ja so kommt es mir auch vor. Aber muss ich für den bereits von der damaligen Mitbewohnerin bezahlten Zeit jetzt trotzdem nochmal zahlen? Wenn ich das richtig verstehe, muss man sich bei denen extra abmelden wenn ein Mitbewohner zahlt, bzw. mit der Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners anmelden oder so.

Das heißt, ich befürchte, dass ich diesen bereits für die Wohung bezahlten Zeitraum jetzt tatsächlich nochmal zahlen muss, einfach weil ich es versäumt habe, mich damals mit der Beitragsnummer der zahlenden Mitbewohnerin zu melden.

Grundsätzlich muss man für ein und dieselbe Wohnung natürlich nicht doppelt bezahlen. In deinem Fall hast du von Anfang 2013 in der Wohnung gewohnt, so dass du zu diesem Termin zu Recht angemeldet wurdest. Du hast auch dauernd bis heute dort gewohnt, so dass du dich gar nicht abmelden konntest. Du musst also durchgehend für die Wohnung zahlen. Aber: Die Zahlungen, die von 10/2013 bis 09/2014 geleistet wurden, sind dann ohne Rechtsgrund geleistet worden, so dass deine frühere Mitbewohnerin einen Erstattungsanspruch hat. Dieses Geld muss sie dann entweder an dich rausrücken oder du lässt dir gleich von ihr die Forderung schriftlich abtreten und machst sie selbst geltend. Am besten ist aber tatsächlich, du telefonierst mit ihnen und fragst, ob es wirklich so umständlich sein muss. Widerspruch mit Monatsfrist kann man im Übrigen nur gegen einen Festsetzungsbescheid einlegen. Wenn der noch nicht vorliegt, hast du noch alle Möglichkeiten.

Nein, nochmal musst du die bezahlten Beiträge nicht zahlen.. Ruf da nochmal an und teile denen mit, dass du ab dem besagten Datum dich angemeldet hast und auch diese Beiträge unter der Beitrasgsnummer xxx bezahlst. Dass es sich um ein Irrtum handelt und sie diese korrigieren sollen :-)

Wolfman23  19.07.2017, 13:03

richtige Antwort, bis auf "ruf da an" - die streiten später alles ab. Besser: Email schreiben, dann hat man im Ausgangspostfach einen Beweis. I. d. R. antworten die auch per email.