Zu viel gezahlte GEZ Gebühr nachträglich erstattet bekommen?
Guten Abend!
Ich habe eine Frage zur Zahlung der GEZ Gebühr.
Zum 01.02. bin ich in einen Haushalt umgezogen, der bereits GEZ Gebühren zahlt, also bin ich selbst nicht mehr zahlungspflichtig. Ummeldung beim EMA und Abmeldung der GEZ erfolgten 14 Tage nach Umzug.
Die GEZ Gebühr wurde bisher "in der Mitte eines Dreimonats-Zeitraums" eingezogen, zum letzten mal nun Mitte Februar. Damit habe ich für Januar, Februar und März gezahlt und damit zwei Monate zu viel.
Meine Frage nun: Kann ich dem Bankeinzug einfach widersprechen und den Betrag für Januar selbst überweisen? Oder werden zu viel gezahlte Beträge automatisch zurück erstattet?
2 Antworten
du bist beitragspflichtig und kannst nicht einfach dem bankeinzug widersprechen. natürlich kannst du den lastschrifteinzug beenden und machst ein schreiben fertig indem du das in zwei sätzen darlegst. eine rückbuchung kostet dich einfach nur gebühren etc. die darfst du dann auch noch zahlen.
wenn du die abmeldung beim beitragsservice schriftlich eingereicht hast mit einer kopie der meldebescheinigung, dann wird eine mögliche erstattung automatisch auf dein bankkonto erfolgen.
solltest du zum 14.2. oder 15.2. erst umgemeldet sein und das datum steht in deiner meldebescheinigung, dann wirst du zum 1.3. abgemeldet. deine mögliche erstattung beträgt somit 17,50 euro.
Bitte nicht der Abbuchung widersprechen, sondern an Deutschlandradio schreiben und den Sachverhalt schildern, und um Rückerstattung der überbezahlten Beiträge bitten.