Muss meine Schwiegermutter GEZ zahlen, wenn sie bei uns einzieht?

7 Antworten

pro haushalt muss 1x gez entrichtet werden. ein haushalt wird definiert durch eigene küche/kochplatz, eine eigene toilette und ich glaube es muss auch sowas wien abgetrennter bereich sein (mit tür usw) - so definiert es zumindest das finanzamt, daher würde ich des bei der gez auch mal ansetzen.

solang sie also bei euch mit kocht und aufs klo geht is alles gut :)

Was genau heißt "bei uns einziehen"? Ist es eine eigene abgeschlossene Wohnung, oder wohnt sie mit Euch in der selben Wohnung? Ist es die selbe Wohnung, wird der Rundfunkbeitrag nur einmal fällig.

Hier ist das Formular zur Abmeldung der alten Wohnung: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/abmelden/index_ger.html

Auswählen "Ich möchte eine Wohnung abmelden, weil...ich zu einem anderen Beitragszahler ziehe". Sie muss dann dort Eure Beitragsnummer angeben.

Ronesch 
Beitragsersteller
 21.02.2018, 14:27

Es ist keine abgeschlossene Wohung. EIn Haus. Sie hätte zwei Zimmer.

germanils  21.02.2018, 14:28
@Ronesch

Ja, dann kann sie die alte Wohnung abmelden, Link siehe oben.

Det heisst doch schon ewig net mehr GEZ, sondern Haushaltspauschale. Und die muss nur einmal gelöhnt werden. Also ja, deine Schwiegermutter darf ruhigen Gewissens ihre Pauschale kündigen, wenn sie den Nachweis erbringt, dass sie auf derselben Adresse wie du gemeldet ist.

germanils  21.02.2018, 14:23

Es heißt auch nicht Haushaltspauschale sondern Rundfunkbeitrag ;-)

Azathor  21.02.2018, 14:27
@germanils

niemand mag Klugscheißer. ;)

Hast natürlich recht, es müsste heißen "die ehemalige GEZ Gebühr ist nun ein Rundunkbeitrag, der als Haushaltspauschale abgerechnet wird".

Ja, wenn ihr ein Haushalt werdet anders wenn sie eine Wohnung zb bei euch im Haus hat

Ronesch 
Beitragsersteller
 21.02.2018, 14:16

Wie wird Wohnung von der GEZ definiert? Bei uns hätte sie keinen separaten Eingang, ledeglich zwei Zimmer.

DerCaveman  21.02.2018, 14:34
@Ronesch

Der Beitragsservice definiert es so: "Eine Wohnung ist eine orts­feste, bau­lich ab­geschlos­sene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht aus­schließ­lich über eine andere Wohnung begehbar ist. Beitrags­frei sind Zimmer oder Wohnungen in Gemein­schafts­unter­künf­ten wie Inter­naten oder Kasernen." > https://www.rundfunkbeitrag.de/nutzungshinweise/glossar/index_ger.html?highlight=wohnungen%20Wohnung%20wohnung#wohnung

Ohne separaten Eingang ist es also laut der Definition des Beitragsservices keine Wohnung.

Nein, muss sie nicht extra außer sie hat eine eigene Wohnung.