gewohnheitsrecht für freiland?
hallo, wir haben ein grundstück von ca. 2000 m2, wobei 1000 m2 grünland sind.
dieses grünland wird seit ca. 20 jahren von einem bauern der umgebung gemäht, wobei er dann des gras/heu für seine nutztiere verwendet.
meine frage: kann es sein, dass dieser bauer vielleicht später aufgrund des gewohnheitsrechtes dieses grünland für sich beanspruchen kann?
danke
3 Antworten
Nein, so funktioniert das Gewohnheitsrecht nicht.
Ihr solltet euch beide informieren was Gewohnheitsrecht ist. Weder das eine noch das andere stimmt in seiner Form.
Es gibt ein Gewohnheitsrecht, aber es ist kein recht im eigentlichen Sinne, denn man kann es nicht durchsetzen. Vielmehr wird es einfach stillschweigend gewährt.
Du meinst das "Ersitzen" (§ 937 BGB).
Nein, das bezieht sich nur auf bewegliche Sachen.
§ 937 BGB (1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
Was der Mann aber hat, ist inzwischen aus meiner Sicht ein gültiger Pachtvertrag durch konkludentes Handeln.
Du kannst ihm nicht von heute auf morgen sagen, "Du darfst nciht mehr mähen und das Heu mitnehmen."
Wenn Du das nicht mehr möchtest, musst Du es m.E. jetzt zum Beispiel sagen, dass er es im nächsten Jahr nicht mehr darf.
hallo, es geht nicht darum, dass er nicht mehr mähen darf, es geht darum, ob er irgendwann eine art "besitzanspruch" stellen kann.
Das war mir schon klar. Ich wollte nur auf alle Aspekte hinweisen.
Grundstückseingentümer ist derjenige der für das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist. Eine Umschreibung kann nur mittels eines Notares erfolgen. Bei dem Notar muss aber sowohl der alte als auch der neue Besitzer anwesend sein.
Wie bitteschön soll dann der Bauer das Grundstück dann für sich beanspruchen? Sei doch froh dass der Bauer die Wiese mäht und nicht du das machen musst.
Es gibt gar kein Gewohnheitsrecht.