Zusätzlicher Heizkörper bei FBH im Badezimmer nötig?
Hallo, wir haben vor in diesem Jahr eine Stadtvilla zu bauen, wir haben zwei Bäder geplant. Wobei es sich bei dem einen Badezimmer um ein kleines Gästebad (WC, Waschbecken, Dusche) von 4 m2 handelt. Unser Bauträger behauptet wir seien verpflichtet trotz geplanter FBH zusätzlich ein Heizkörper zum Bsp. in Form eines Handtichtrockners zu instalieren, da wir dieses Bad ansonsten nicht ausreichend beheizen und damit nich abgenommen bekommen. Also meine Frage: Weiß jemand ob es für diese Behauptung tatsächlich eine Gesetzliche Grundlage bzw. eine bindende Vorschrift gibt?
5 Antworten
Die Heizlast der Badezimmer (Räume mit beispielsweise einer Dusche oder Badewanne) werden von DIN aus mit einer Raumtemperatur von 24°C berechnet. Für die Auslegung der Fußbodenheizung kann man zusätzlich auch noch nicht alle Fußbodenflächen voll ausnutzen, da eine Duschwanne oder Badewanne die Möglichkeit zur Fußbodenheizungsauslegung verringert oder gar nicht erst ermöglicht.
Das heißt ganz einfach: Eine Fußbodenheizung fährt mit niedrigen Temperaturen, die hat durch die 24°C Raumtemperatur, gegenüber von Wohnräumen, die mit 20°C Raumtemperatur berechnet werden, riesige Probleme die Raumheizlast zu decken. Dann kommt also der Vorschlag vom Heizungsbauer, noch einen Heizkörper in das Bad einzubauen um die Heizlast zu decken.
Das ganze ist um Gottes Willen keine Pflicht, wenn die FBH den Raum nur auf 18°C beheizt bekommt, un du das OK findest, dann ist das auch OK. Meistens fordert der Heizungsbauer dann nur eine Unterschrift zur Bestätigung dieser Aussage, da du ihn sonst ja am ende Verklagen könntest, dass es die Baubedingungen nicht nach DIN eingehalten hat.
Das du das beim Gäste-WC nicht möchtest, dass kann ich verstehen, allerdings solltest du beim Haupt-Badezimmer wirklich nicht drauf verzichten. Dir werden die höheren Raumtemperaturen, wenn du grade aus der Dusche kommst, wirklich unheimlich fehlen.
Bespreche die Sache einfach nochmal mit deinem Heizungsbauer und lass dich von ihm beraten, der hat nämlich schon Ahnung von dem was er da tut, denn ein Handwerker ist ein Handwerker und kein Verkäufer.
Für jedes Zimmer muß die Erreichung der Mindesttemperatur gewährleistet werden. Wenn nun die Fläche der Fußbodenheizung nicht ausreicht, die Mindesttemperatur von 22°C zu erreichen, dann muß noch eine zusätzliche Heizfläche in Form eines Heizkörpers installiert werden. In dieser kleinen Gästedusche ist ein Handtuchwärmekörper wirklich zu empfehlen. Allein schon deshalb, da die Ablageflächen in einem derart kleinen Raum sehr dünn gesäht sein werden und die Handtücher nach dem Duschen angenehmer sind, wenn sie vorgewärmt sind.
Die Fussbodenheizung hat ja eine niedrige Vorlauftemperatur. Wenn das Bad nun sehr klein ist, können nicht genügend Heizschleifen gelegt werden und dann kann es tatsächlich sein, dass das nicht ausreicht. Euer "Bauträger" (bist Du sicher, dass es ein Bauträger und kein Generalunternehmer ist?) könnte Euch aber auch einen Heizlüfter mitverkaufen. Der ist dann bis zu Abnahme im Bad und wird danach abgeschraubt und alle sind glücklich.
Das ist Blödsin wen ihr eurer Fußbodenheizung auch im Gäste Bad habt nur wen es nicht so ist muß dort ein Heizkörper hin. Solange jeder raum mindesten 20 - 23 grad aufgeheitz werden kann muß sowas nicht eingebaut werdn aber Ich würde das mal den Zuständiegen Heizungsbauer bzw heute Anlagenmechanieker fragen den er muß ja die räume dafür berechnen.Aber sowas ist Blödsin den die fußbodenheizung wird genug Leistung bringen.Ausnahme könnte nur sein wen der Raum zu klein dafür wäre Aber in dem fall würde auch keine Dusche Reinpassen..
In den meisten Fällen macht man einen Handtuchhalter dazu da der Wärmebedarf meist nicht gedeckt ist und eine Fußbodenheizung ziemlich lange dauert bis sie durchheizt.Ob es Pflicht ist würde ich eher nicht sagen