Gewerblich gekaufte Kamera in Privatbesitz übernehmen?
Hey, ich habe 2020 eine Kamera mit diversen Zubehör um die 3000€ über mein Gewerbe gekauft, da ich vorhatte, damit auch diverse Imagefilme etc für Firmen zu filmen.
Dazu kam es unter anderem durch Corona leider nicht und ich habe die Kamera größtenteils Privatbenutzt.
Ich würde die Kamera und das dazugehörige Zubehör jetzt am liebsten gern einfach als Privatbesitz handhaben (auch falls ich sie dann mal verkaufen will und um nicht am Ende Probleme zu kriegen da ich sie noch nicht gewerblich nutzen konnte...).
Ich bin gerade noch an der Einkommens- und Umsatzsteuererklärung für das Kaufjahr, und theoretisch weiß das Finanzamt noch gar nichts von der Kamera.
Einziges Problem: Ich habe in der Umsatzsteuervoranmeldung des Kaufmonats in 2020 bereits die Vorsteuer für die Kamera gezogen. Kann ich die Kamera jetzt noch so behandeln, als wenn ich sie einfach privat gekauft habe und in der Umsatzsteuererklärung die bereits gezogene Vorsteuer der Kamera korrigieren und quasi die Mwst. nachzahlen?
Ich weiß dass das hier keine Rechtsberatung ist :) Aber vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir helfen. Ich habe keinen Steuerberater und mache bis jetzt alles selbst.
2 Antworten
Der korrekte Weg wäre, die Kamera in dem Zeitpunkt, in dem die Entscheidung fiel, diese nur noch privat zu nutzen, aus dem Betriebsvermögen zu entnehmen. Die Entnahme geschieht hier qua Tatbestand von selbst, da die Betriebsvermögenseigenschaft in dem Zeitpunkt entfällt. Das würde steuerlich bedeuten, dass der gemeine Wert im Entnahmezeitpunkt als Ertrag zu erfassen ist. Dieser bildet dann auch die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, welche auf die Entnahme anfällt. Wenn der Zeitraum zwischen Erwerb und Entnahme recht kurz ist, würde ich den Kaufpreis ansetzen. So wäre dies für Gewinn und USt in Summe 0,00.
Rein nach der Lehre musst Du die Entnahme bereits in der betreffenden USt-Voranmeldung erfassen und müsstest diese entsprechend nachträglich korrigieren. Ich würde Dich nicht dafür steinigen, wenn Du die Korrektur in der Jahreserklärung vornimmst. Ich denke, dies wäre der transparenteste Weg und lässt sich auch gut genau so begründen, wie Du es geschildert hast. Korrigieren musst Du es ohnehin, da Du die Vorsteuer bereits gezogen hast.
Also: Korrektur mit der Jahreserklärung und entsprechenden Vermerk in der Buchhaltung, weshalb die Korrektur erfolgte (den bekommt das FA dann erst auf Nachfrage) Rechne aber durchaus damit, dass eine Rückfrage vom FA kommt.
Du musst diese Kamera dann inventarisieren. Wenn du sie überhaupt nicht gewerblich genutzt hast, hast du den Staat um die Umsatzsteuer betrogen.
Mensch Hans, wieder mal so was von hilfreich. *Augen roll SCNR
Der Fragesteller will den Staat ja gar nicht betrügen. Deshalb fragt er ja.