Gewerbeanmeldung: Welche Tätigkeit bei Handel mit Verschiedenem?
Hallo,
ich will mich mit e-commerce selbständig machen, weiß aber noch nicht, bei welchen Produkten ich am Ende lande. Ich habe zwei komplett verschiedene Ideen und möchte weitere nicht ausschließen. Da ich aus dem Bereich IT komme, will ich mich vorsichtshalber auch als IT-freelancer anbieten.
Was schreibe ich dann bei der Gewerbeanmeldung als Tätigkeit? "Handel und IT-Dienstleistungen"? Ich habe gehört, dass man von Großhändlern abgelehnt werden kann, wenn der Gewerbeschein zu allgemein ist. Wenn ich aber "Handel mit x und y, sowie IT-Dienstleistungen" (wobei x und y zwei Grundverschiedene Kategorien sind) schreibe und dann mein Sortiment um eine neue Produkt-Kategorie erweitern will, muss ich mich dann erneut ans Gewerbeamt wenden?
Offensichtich ist "IT-Dienstleistungen" auch sehr allgemein, das hat aber zur Ursache, dass ich offen für Neues bin und meinen ursprünglichen IT-Beruf nur als Sprungbrett nehme.
Danke im Voraus für eure Ratschläge.
3 Antworten
"Handel mit Waren aller Art" hat bei mir damals nicht funktioniert. Das Gewerbeamt wollte dazu detailliertere Informationen. Ich habe dann angegeben: Spielwaren, Dekoartikel, Haushaltswaren, Campingartikel, Elektrowaren....
Die Großhändler und Hersteller die mich belieferten, haben diese Angaben allerdings nicht interessiert. Ich habe oft Dinge geordert, die nichts mit den Kategorien in der Gewerbeanmeldung zu tun hatten.
Es kommt aber auch immer auf die Menge an die man ordert. Mit kleinen Fischen geben die sich ungern ab.
kurze Anmerkung noch:
Großhändler bedeutet nicht automatisch billigere Preise. Vielfach hängt das einfach nur mit Mengenrabatten zusammen und der Abwicklung von Gewährleistung,
wieso sollte ein händler einen potentiellen kunden ablehnen?
das ist nicht so, dass er seine ware behalten will und eifersüchtig darüber wacht, wem er die verkauft
der möchte die schon möglichst jedem verkaufen
richtig, aber das macht er an deiner bestellmenge fest, nicht daran, wie du firmierst
außer er dürfte aus irgendwelchen gründen dann nicht mit dir handeln
und die meisten verkaufen schon an dich, du zahlst dann halt schlimmstenfalls verbraucherpreis
"wieso sollte ein händler einen potentiellen kunden ablehnen?"
Wir haben Vertragsfreiheit, das ist die eine Seite. Weiterhin ist Großhändler ein sehr weiter Begriff und das, was man selbst als groß betrachtet, kann aus Sicht des Großhändlers Kleinkram sein, der keinen Gewinn verspricht und er könnte dich auf den einschlägigen Handel verweisen.
Zumal sich ein Händler auch Kunden suchen sollte, die einen Umsatz versprechen, der seinen Vorstellungen und seinem Geschäftsmodell entspricht. Wer auf seine Anmeldung "Ich mache eigentlich alles" schreibt, könnte zu eine Zielgruppe gehören, die der Händler nicht bedienen möchte."
Wie auch immer, fragen kost nix.