Gewerbebezeichnung möglichst allgemein halten?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

“Handel mit technischen und kommerziellen Waren aller Art sowohl neu wie gebraucht. Ankauf, Verkauf, Aufbereitung , Reinigung von technischen Artikeln” würde bei uns nicht akzeptiert werden ! Das ist viel zu allgemein gehalten. Der Sinn der Gewerbeanzeige ist, dass die Gewerbeaufsichtsbehörde weiß, wer wo was macht. Dazu muss sie auch die betroffenen Branchen kennen, denn sie muss auch die passende Gewerbeüberwachung einbinden. Und die ist eben bei gebrauchten KFZ eine andere, als bei Lebensmitteln oder Elektroartikeln. Und Restposten sagt garnix aus !

Eine zweiseitige Anlage ist übrigens nicht unmöglich. Eine ganze Seite als Anlage ist noch nicht einmal etwas Besonderes.

Nutze einfach die Oberbegriffe, wie zB Handel mit Haushaltsartikel, KFZ-Zubehör, Textilien, Beschriftungen. Etwaige Dienstleistungen musst du schon etwas genauer beschreiben, damit niemand auf die Idee kommt, dass da ein Handwerk dahinter steckt.

Es wäre unpraktisch zwei Seiten voll mit allem möglichem zu machen. Wenn das gewerbe einmal läuft kommt auch niemand vorbei und prüft die Details. Sei vorsichtig (in der Anmeldung) mit Tätigkeiten die offiziell dem handwerk vorbehalten sind wie zB der Computer Service (Reparatur von PC).

Handel mit technischen und kommerziellen Waren aller Art sowohl neu wie gebraucht. Ankauf, Verkauf, Aufbereitung , Reinigung von technischen Artikeln.

Damit gehst Du persönlich auf die Gemeinde Abt Gewerbe und legst es vor. Es müsste ohne weiteres so durchgehen.

Wenn Du dann ab und zu die Buntstifte auch verkaufst ist das jedem piepegal. Wichtiger ist das das gewerbe ziemlich schnell Gewinn macht und dem Finanzamt pünktlich die Berichte vorlegt.

Schau hier noch nach:

www.gründungszuschuss.de

Nicht nur wegen dem evtl. Zuschuss sondern wegen der vielen tips. Viel Erfolg

Übrigens : Konzentrier Deine Aktivitäten , mach nicht alles auf einmal- führt zu nichts.

erzworks 
Beitragsersteller
 17.10.2011, 11:44

Erstmal vielen Dank! zu:

Handel mit technischen und kommerziellen Waren aller Art sowohl neu wie gebraucht. Ankauf, Verkauf, Aufbereitung , Reinigung von technischen Artikeln.

Geht das so durch, sicher ? Bei dieser Bezeichnung würde jedoch noch der von mir gewünschte Bereich der Dienstleistung fehlen. z.B. Anbringung von Werbemitteln, Herstellung von Textilien, Textildruck und auch dabei ist es wieder wichtig dass es allgemein gehalten wird, da ich nicht weiß, was sich morgen für Möglichkeiten ergeben.

Gehören zu technischen und kommerziellen Waren auch Saisonwaren oder Restposten Angebote, wie Autoreifen, Sommer- u. Winterreifen, Schlitten, Gartenbedarf....?

Augenblickmal  17.10.2011, 16:32
@erzworks

Hallo

Addiere ungefähr dies :

Dienstleistungen die keine besondere Erlaubnis erfordern im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Werbemitteln.

Also immer allgemein halten und das handwerk nicht berühren.

Augenblickmal  17.10.2011, 16:39
@erzworks

Also ich hatte mal ein Gewerbe das mit ebay zu tun hatte , mit einer zeile Geschäftszweck (umfassend) . Es gab eine Rückfrage aber ging durch. Deshalb sagte ich du sollst persönlich mit dem Typen auf dem Gewerbeamt sprechen, die sind ganz OK und kennen auch nicht was Du wirklich willst.