Kleingewerbe anmelden - Was für eins denn genau? (Handel & selber herstellen)

3 Antworten

Normalerweise wird dir bei der gewerbe anmeldung geholfen, wenn du nicht genau weißt, welche Tätigkeit du angeben musst. Bei mir war das damals auf jeden Fall kein Problem. Wichtig ist aber dass du beim Onlinehandel immer aktuelle AGB besitzt, sonst hast du schnell mit teuren Abmahnungen zu rechnen. Dabei hast du die Wahl zwischen Anbietern wie http://www.haendlerschutz.com oder du setzt dafür einen Anwalt ein. Der Nachteil bei einem anwalt ist allerdings, dass du dort keine kostenlosen Updates zu Rechtstexten erhältst, der Anwalt muss immer wieder bezahlt werden.

Du erweiterst Dein Gewerbe auf "Handel mit Dekorationsartikel und Heimtextilien,Import, sowie die Veredelung von Produkten dieser Art.

Schon bist Du in diesem Bereich.

Der Abzug von Betriebsausgaben ist aber völlig unabhängig davon, denn das Finanzamt kümmert sich nicht so sehr, darum, ob die Tätigkeit in dieser Form angemeldet ist.

Wenn Du im Internet mit Vasen handelst (angemeldet) und nebenher (nicht angemeldet) Mietwohnungen vermittelst und die Provisionen dafür versteuerst ist für das Finanzamt der Fall erledigt. Aber mit dem Gewerbeamt gäbe es Ärger.

GastmitFrage 
Beitragsersteller
 20.05.2015, 16:49

Hallo,

danke für deine Antwort. Nun weiß ich, was ich bei der Gewerbeanmeldung angeben muss... Aber kannst du mir auch sagen, ob durch diesen Zusatz ("Veredelung von Produkten dieser Art") "mehr" auf mich zukommt?

Zum Verständnis: Hatte wie gesagt früher mal neben der Ausbildung einen Online-Shop. Alles easy, habe nie Post bekommen, beim Finanzamt Steuererklärung abgegeben, fertig. Habe zu dieser Zeit aber auch ein zweites Gewerbe im handwerklichen und gestalterischen Bereich angemeldet (Renovierungsarbeiten, Dekoration, Erstellen von Werbemitteln). Daraufhin kam fast ein Dutzend Briefe bei mir an (Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft und weiß ich nicht, was noch alles). Z.T. wurde Geld gefordert. Da ich in der Ausbildung war und kein Geld hatte, und auch keine Ahnung davon, habe ich es sofort wieder abgemeldet.

Was macht dieser Zusatz nun aus? Melden sich andere/mehr Behörden bei mir als bei einem einfachen Online-Shop (reiner Handel)?

Kann die IHK mich da beraten? Dann würde ich da einfach mal hinfahren.

wfwbinder  21.05.2015, 21:58
@GastmitFrage

Wenn Du meinst frage die IHK.

Veredelung bedeutet ncihts anderes, als was du beschrieben hast, nämlich einfach Vasen zu etwas höher wertigem zu machen, eben veredeln.

Warum sollten da Behörden auf Dich aufmerksam werden. Der Ausdruck Veredelung kommt extra für diesen Zweck in Gesetzen vor.

du must bei der anmeldung nur angeben was dein gewerbe macht. war und klar.

es gibt aber auch gewerbe die einer ordung unterliegen.

z.b. handel mit waffen ......

sonst ist man frei aber frage einfach die ihk oder auch das gewerbeamt.