Autovermittlung-Bekomme ich dafür Rote Nummernschilder, GEWERBE, KFZ ÜBERFÜHRUNG?

5 Antworten

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Siehe §16 Abs 2 Satz 1 der FZV:

(2) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit
roten Kennzeichen nach Anlage 9 können
durch die örtlich zuständige
Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern,
Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und
Kraftfahrzeughändlern
befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden
betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen,
zugeteilt werden

"zuverlässig" = "nicht vorbestraft, geringe Anzahl Punkte in Flensburg"

Demnach müß Deine "Vermittlung" als "Handel" in deiner Gewerbeanmeldung stehen.

"Meine Idee ist es, auf Wunschmerkmale des Kunden, ein Auto zu suchen und
es zu checken. Für diese Dienstleistung würde ich eine Gebühr nehmen."

Ist zwar eine gute Idee, funktioniert aber nicht wirklich. Kunden wollen sparen und nicht noch Geld zusätzlich für die Fahrzeugsuche ausgeben.

Du musst ein Gewerbe als Autohändler machen, dann kannst du (sofern du keine Vorstrafen hast) auf dem Landratsamt rote Kennzeichen beantragen.

Aber - jetzt kommts - die Kennzeichen sind nur für Probe- und Überführungsfahrten deiner Eigenen Fahrzeuge. Sprich dir muss das Auto gehören.

Wenn du also etwas im Kundenauftrag gekauft hast darfst du es nicht damit abholen, da das Fahrzeug nicht dir gehört.

Auch Probefahren mit Fahrzeugen welche nicht dir gehören sind damit nicht erlaubt.

Wenn du ein Fahrzeug als Gewerbe verkaufst musst du 1 Jahr Garantie geben. Du kannst nicht das Fahrzeug als Firma kaufen, damit du es mit den roten Kennzeichen fahren kannst und dann als privat verkaufen.

In § 16 Abs. 2 FZV steht drin, wer Rote Kennzeichen beantragen kann:

....zuverlässige Kraftfahrzeughersteller, Kraftfahrzeugteilehersteller, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändler........ 

Kraftfahrzeugvermittler stehen hier nicht drin.


lenalena77 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 13:02

Kann ich ein KFZ Handel anmelden, ohne ein Grundstück zuhaben, wo die Fahrzeuge dann stehen? Also nur Büro?

siggibayr  19.04.2016, 13:07
@lenalena77

Du möchtest ein Gewerbe anmelden. Dann wende dich bitte an das zuständige Gewerbeamt.

Kfz- Handel bedeutet: An- und Verkauf von Kfz.

Ankaufen und verkaufen möchtest du aber gar nicht, sondern nur vermitteln. Ohne Geldeinsatz geht hier nichts. Du möchtest "Geld im Schlaf" verdienen, in dem du Kfz suchst und gegen Entlohnung weitervermittelst.

Da du selbst nicht verkaufst, bist du auch nicht Händler.

Unter wikipedia findest du die Definition, was ein Händler ist.

lenalena77 
Beitragsersteller
 19.04.2016, 13:12
@siggibayr

Das mit dem Geld ist ja nicht das Problem, aber ich möchte kein Grundstück. Nur Büro.

siggibayr  19.04.2016, 13:29
@lenalena77

Du musst Kfz- Händler sein, um Rote Kennzeichen zu erhalten und nicht Vermittler.

nein..................