Kann ein verschärfter Verweis (in Bayern) rückgängig gemacht werden?
In meiner Klasse hat gestern jemand einen verschärften Verweis vom Direktor bekommen, Grund: Cybermobbing(hat er aufgrund des Direktors bekommen, das Opfer und dessen Eltern selbst wollten gar keinen Verweis erteilen lassen). Jedoch sind wir alle, sogar das "Opfer", welches eigentlich kein richtiges ist, der Meinung, dass dieser Verweis absolut unnötig und übertrieben ist. Ich glaube auch, dass unser Direktor keinen verschärften Verweis ausgestellt hätte, wenn besagter Schüler nicht schon drei Verweise gehabt hätte. Deswegen gehe ich und die andere Klassensprecherin am Montag zum Direktor, falls das nichts bringt zu den Vertrauenslehrern und zu den Schülersprechern, denn wir wollen die Sichtweise der Klasse schildern, das finde ich sehr wichtig. Aber ich weiß nicht, ob man einen verschärften Verweis überhaupt rückgängig machen kann, also was wisst ihr da?
6 Antworten
Zurücknehmen ist schwierig. Da müsste schon ein Irrtum bewiesen werden. Irgendwann verjährt es ja, wenn nichts weiter passiert. Dieser Verweis bleibt in den Akten. Ein Schulverweis wird auch vorher gut geprüft und wohl kaum zurückgenommen. Aber probiert es einfach, es hängt vom Direktor ab, vielleicht trifft er eine Bewährungsentscheidung.
drei verweise werden automatisch zu nem verschärften umgewandelt also wenn du drei verweise hast wird der so umgewandelt dass du nen verschärften hast und nicht mehr drei verweise
- zumindest in Bayern ist deine Aussage nur eine moderne Legende
Aber Cyvermobing ist doch eine Zivilrechtliche Angelegenheit und nicht ein Verstoß gegen die Hausordnung denn die Nachrichten wurde doch sicher Zuhause geschrieben deswegen versucht es !
Wir haben sowas (vor 40 Jahren!) auch schon mal versucht, als einer unserer "besten Freunde" von der Schule verwiesen werden sollte. Der Direktor hat uns alle sehr gelobt für unseren Einsatz, unseren Mut und unsere Solidarität, und wir haben alle einen Bonbon bekommen.
Aber der Typ, der das Klavier zerlegt hatte, ist trotzdem geflogen ...
In diesem Sinne: Geht ruhig hin, Einsatz ist immer gut, aber rechnet nicht mit allzu viel Erfolg.
"und wir haben alle einen Bonbon bekommen.
Aber der Typ, der das Klavier zerlegt hatte, ist trotzdem geflogen ... "---wir auch---und die schmeckten so gut!bei uns hatte einer einen schrank zerlegt,dessen vater(tischler)hatte den wieder repariert---verweis gabs nicht,aber BACKPFEIFE.
Ich hoffe einfach dass sich die Einstellung der Direktoren im Verlauf der Zeit geändert hat:) Okay, aber ich finde versuchen geht immer und ich möchte ihm ja nur die Ansicht der Klasse schildern.. Und da gab es schonmal vor ein paar Jahren einen viel schlimmern Fall an unserer Schule und der Schüler ist auch nicht geflogen..
Also meine Meinung: Wenn der Täter schon drei Verweise hat, dann ist der verschärfte Verweise schon mal ganz angebracht. Cybermobbing ist kein Kavaliersdelikt und kann auch so ausarten, dass sich das Opfer das Leben nimmt ( auch wenn das in diesem Fall nicht so krass ist) Der Direktor hat also ganz richtig gehandelt und das Mobbing schon mittels verschärftem Verweis versucht zu unterbinden.
Aber ich finde, dass Mobbing über Wochen und Monate geht, und das "Opfer", welches eines meiner engsten Freunde ist, war eigtl. eher beliebt in unserer Klasse. Ich weiß nicht, für was die anderen drei Verweise erteilt wurden, und ich nehme weder Cybermobbing noch Mobbing im allgemeinen auf keinen Fall auf die leichte Schulter, aber ich habe so viele Gespräche geführt und ich bin mir wirklich sicher, dass dieser Verweis übertrieben ist. Aber darüber lässt sich natürlich streiten.. Wir versuchen einfach unser Bestes..
Wenns das Opfer nicht so schlimm findet und eher als Scherz betrachtet ... Irgendwer muss die Sache ja dem Direktor gepetzt haben. Eigentlich ist das ja dann Sache des "Opfers" die ganze Sache vor dem Direktor richtigzustellen.
wenn er schon drei hat sollte er mal sein hirn einschalten,da ist mitleid fehl am platz.ist im richtigen leben auch so irgendwann kommt der schuss vor dem bug,bis dahin und nicht weiter
Das "Opfer" ist eines meiner besten Freunde, da bin ich natürlich auf ihrer Seite! Also muss es schon was heißen, wenn ich finde, dass dieser Verweis nicht gerechtfertigt ist und ich weiß auch nicht wofür er die anderen drei Verweise bekommen hat..
1 und 1 ist 2 in dem fall 4 wie oft noch oder soll das als dauerzustand so weitergehen,irgendwann wird sie kriminell,och das macht nichts ist nicht so schlimm ist ja meine beste freundin.in welcher welt lebt sie denn wenn sie die grenzen nicht erkennt.
es kommt halt darauf an, ob die eltern des jungen den verweis akzeptieren und unterschreiben, ansonsten ist es möglich den verweis anfechten zu lassen