Proberaum-Vermietung
Hallo, ich werde mir in Kürze einen Proberaum im Eigentum anschaffen. Das Objekt wird seit langem (mehrere Jahre) als Proberaum/Studio genützt, ist im Grundbuch aber als Lager ausgewiesen.
Ich würde den Raum nun gerne auch stunden- bzw. tageweise an andere Bands/Musiker überlassen. Muss ich dazu
ein Gewerbe anmelden?
das Objekt/den Raum umwidmen lassen?
bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Brandschutz etc.)?
In näherer Zukunft habe ich vor, den Raum aufgrund der idealen Raumaufteilung in Abhör- und Proberaum als Studio weiter auszubauen. Es wäre dann also denkbar, für den Umgang mit der dann vorhandenen Gerätschaft Schulungen bzw. Dienstleistungen anzubieten. Ist dafür dann die Anmeldung eines gesonderten Gewerbes erforderlich?
3 Antworten
Ich würde auch das Equipment noch versichern als Elektronikversicherung. Es gibt hier spezielle Makler der Branche für Veranstaltungstechnik wie Erpam oder www.vdmv.de als Versorgungswerk Medienwirtschaft
Wie sieht es aus mit Lärmschutz ? Es gibt aufwendige Dämmmaßnahmen mit Akustikplatten etc
Gewerbeanmeldung kostet bei der Stadt im Gewerbeamt ca. 20 €, dann kommt natürlich das Finanzamt mit einem Fragebogen nach der Anmeldung, man kann ein Kleingewerbe anmelden nach § 19,1 USTG oder ein "großes" Gewerbe, bei dem man sich auch die Vorsteuer herauszieht.
Kleingewerbe bis ca. 17.500 € Umsatz-Jahr ohne Ausweisung der MWST
Es gibt aber evtl. Schwierigkeiten bei zuvor gekauften Geräten, die aus dem Privatbesitz dann ins Firmeninventar einfließen, Stichwort hier: gewillkürtes Betriebsvermögen.
Dann guckt das Finanzamt auch nach Gewinnerzielungsabsicht
IHK bietet auch Existenzgründerseminare, die KfW Bank gibt evtl. Kredite für Equipmentanschaffungen.
An deiner Stelle würde ich mich erst einmal beim Bauamt erkundigen, ob das dort planungsrechtlich zulässig ist. Sonst setzt du deine Investitionen vielleicht in den Sand...
Ansonsten:
- Ja
- Ja, Baugenehmigung für die Nutzungsänderung
- sicher !
Ja, Du mußt es als Gewerbe anmelden und die feuerpolizeilichen, baurechtlichen und Arbeitsplatz (BGN) -Vorschriften beachten.