Proberaum-Vermietung
Hallo, ich werde mir in Kürze einen Proberaum im Eigentum anschaffen. Das Objekt wird seit langem (mehrere Jahre) als Proberaum/Studio genützt, ist im Grundbuch aber als Lager ausgewiesen.
Ich würde den Raum nun gerne auch stunden- bzw. tageweise an andere Bands/Musiker überlassen. Muss ich dazu
ein Gewerbe anmelden?
das Objekt/den Raum umwidmen lassen?
bestimmte Voraussetzungen erfüllen (Brandschutz etc.)?
In näherer Zukunft habe ich vor, den Raum aufgrund der idealen Raumaufteilung in Abhör- und Proberaum als Studio weiter auszubauen. Es wäre dann also denkbar, für den Umgang mit der dann vorhandenen Gerätschaft Schulungen bzw. Dienstleistungen anzubieten. Ist dafür dann die Anmeldung eines gesonderten Gewerbes erforderlich?
3 Antworten
Ich würde auch das Equipment noch versichern als Elektronikversicherung. Es gibt hier spezielle Makler der Branche für Veranstaltungstechnik wie Erpam oder www.vdmv.de als Versorgungswerk Medienwirtschaft
Wie sieht es aus mit Lärmschutz ? Es gibt aufwendige Dämmmaßnahmen mit Akustikplatten etc
Gewerbeanmeldung kostet bei der Stadt im Gewerbeamt ca. 20 €, dann kommt natürlich das Finanzamt mit einem Fragebogen nach der Anmeldung, man kann ein Kleingewerbe anmelden nach § 19,1 USTG oder ein "großes" Gewerbe, bei dem man sich auch die Vorsteuer herauszieht.
Kleingewerbe bis ca. 17.500 € Umsatz-Jahr ohne Ausweisung der MWST
Es gibt aber evtl. Schwierigkeiten bei zuvor gekauften Geräten, die aus dem Privatbesitz dann ins Firmeninventar einfließen, Stichwort hier: gewillkürtes Betriebsvermögen.
Dann guckt das Finanzamt auch nach Gewinnerzielungsabsicht
IHK bietet auch Existenzgründerseminare, die KfW Bank gibt evtl. Kredite für Equipmentanschaffungen.
Das widerspricht sich ja eigentlich. Kleinunternehmer ist eben brutto für netto ohne MWST Abzug. Oder eben netto zuzügl. MWST dann bei 35700 €. Evtl eine Option, dann umzuschwenken mit Vorsteuer-Ausweisung.
Dann viel Glück.
Studer Studiopulte sind kaum bezahlbar, wenn ich dann an Studioabhöre wie Focal, Instrumente usw. denke. Evtl finanzierbar
Ich habs so verstanden, dass ich mich beim Optieren dazu entscheide, freiwillig die Umsatzsteuer abzuführen, dafür dann aber vorsteuerabzugsberechtigt bin. Das klingt ideal für eine investitionsreichen Phase.
Ich will nicht unbedingt Hi-End Equipment verwenden. Was ich in den Proberäumen, die ich bis jetzt bespielen durfte meist vermisst habe war eine simple Aufnahmemöglichkeit von allen Instrumenten (einzeln). Ich würde also zusätzlich zu den Amps/Drums etc. ein paar SM57 und SM58 beschaffen, ein ordentliches Drum-Mikrofon-Set und das X32, das in höchsten Tönen gelobt wird (trotz Behringer - es soll Leute geben, die die Konsole um 500€ teurer kaufen würden, wenn bloss ein anderer Name draufstehen würde). Dazu noch einen feinen PC & eine Abhöre - das sollte für den Anfang reichen.
Ja, kann man wohl so machen & sich die Vorsteuer ziehen. SM 58 ist zwar bekannt, aber nicht unbedingt die beste Lösung. Für Studio würde ich eher Großmembran Mikrofone nehmen wie Audio Technica AT 2020 oder höher, für Drum Abnahme dann Sennheiser Sets 604 für Snare-Toms & 602 für Kick, Overheads usw.
Behringer hat immerhin Midas & Turbosound gekauft, das X 32 ist nicht so schlecht
Focal CMS 40 sind die guten Abhöre, Genelec ist da teurer
An deiner Stelle würde ich mich erst einmal beim Bauamt erkundigen, ob das dort planungsrechtlich zulässig ist. Sonst setzt du deine Investitionen vielleicht in den Sand...
Ansonsten:
- Ja
- Ja, Baugenehmigung für die Nutzungsänderung
- sicher !
Ja, Du mußt es als Gewerbe anmelden und die feuerpolizeilichen, baurechtlichen und Arbeitsplatz (BGN) -Vorschriften beachten.
Melde ich das Gewerbe an und dann kommen die einzelnen Vertreter der Behörden und nennen mir Defizite? Oder kann ich das Gewerbe erst anmelden wenn alle Anträge eingereicht und genehmigt worden sind?
Wie soll denn das Gewerbe benannt werden? Person A vermietet Person B für einen Tag ein Dach übern Kopf >> dazu braucht es keine Gewerbeanmeldung. Für die Verkehrssicherheit ist der Vermieter auch ohne Gewerbeanmeldung verantwortlich. Wenn ich auf meinem Grundstück eine Garage vermiete, kann ich das Jahr für Jahr ohne Gewerbeanmeldung.
Wie es in Ösiland läuft, weiß ich nicht, evtl. gibt es auch eine Handelskammer. Bei ständigen Verlusten & viel gezogener Vorsteuer verlangt das Finanzamt wohl auch das Geld wieder zurück, weil eine Gewinnerzielungsabsicht fehlt, sich das Hobby um die Vorsteuer zu kürzen usw, Steuerprüfung etc
Nach der Gewerbeanmeldung kommen eigentlich Finanzamt & Handelskammer auf Einen zu
Wenn man bei uns in D arbeitslos ist, gibt es Gründerseminare & bei Zuschüssen muß man ein tragfähiges Konzept vorlegen, woran Viele schon scheitern
Danke für die Antworten; ich sollte erwähnen dass ich in Österreich wohne.
Lärmschutz ist vorhanden, die Anwohner haben sich die letzten Jahre auch nie beschwert (die Wohnung darüber steht seit Jahren leer). Die Umwidmung stösst hoffentlich nicht auf Widerstand, v.a. weil es den Raum ja schon länger so gab.
In Österreich ist man bis 30000€ + UST Umsatz/Jahr Kleinunternehmer, ich würde dann aber optieren um für die Equipmentanschaffung vorsteuerabzugsberechtigt zu sein: http://www.suess-real.at/index.php/steuer-fuer-vermieter