Gewerbe rückwirkend anmelden über 1 jahr
Soo als erstes weiss ich, unwissenheit schützt nicht vor strafe! Doch ich war/bin unwissend :) ...
Meine Frage: ich hätte 2011 Ferbruar Gewerbe anmelden sollen doch wusste das leider nicht. Wenn ich das jetzt 1 einhalb jahre später als rückwirkend anmelde bekommen ich da ein Bussgeld vom Finanzamt?? ... Es sind keinerlei Umsätze getätigt worden ... somit hat ja das Finanzamt keinen cent verloren ?? Oder ? was kommt da auf mich zu?
Danke
6 Antworten
wenn du keinen Umsatz gemacht hast, hast du ja auch kein Gewerbe betrieben, somit ist doch auch keine Anmeldung notwendig.
Diese Antwort ist ja völlig daneben ! Das Gewerbe beginnt schon mit der ersten Werbung. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht und nicht der tatsächliche Umsatz. Danach wird auch nie ein Gewerbeamt fragen.
Ich bin ein großer Fan von Steuerberatern, jedenfall von unserem. Der hat uns viel geholfen, klar muß er auch bezahlt werden. Für uns hat sich das ausgezahlt. Man kann dort Informationen holen, gut vorarbeiten und den Abschluß vom Steuerberater machen lassen.
Da man die Gewerbeanzeige beim Gewerbeamt und nicht beim Finanzamt abgibt, bekommt man beim Versäumnis auch den Bußgeldbescheid vom Gewerbeamt. Das Bußgeld ist aber überschaubar. Rechne mal mit ca. 100-150 Euro zzgl. Nebenkosten.
aber eine investion von 8000 € ... erstma würd ich die Mwst wieder haben wollen dazu läuft das Gewerbe jetzt bald an und ich würde damit geld verdienen ...
Heisst das wenn dem Finanzamt nix flöten gegangen ist passiert mir auch nix ??
Auch Quatsch, denn den Bußgeldbescheid wegen fehlender Gewerbeanzeige bekommt man vom Gewerbeamt und nicht vom Finanzamt.
Was hast du denn die ganze Zeit über gewerbliches gemacht?