Gewerbe rückwirkend anmelden (Amazon Partnernet)?
Guten Tag, ich möchte eine Nebengewerbe anmelden und versuchen etwas Kohle nebenbei über Affiliate bzw. Online Marketing zu verdienen. Da ich mir nicht sicher bin, möchte ich erst die Webseite aufbauen und mich bei Amazon Partnernet anmelden, und beobachten, ob ich doch was verdiene.
Nach dem ich meinen ersten Cent verdiene, werde ich die Gewerbe sofort anmelden.
Ich will halt nur testen bzw. beobachten und lernen.
Ist es so möglich, die Gewerbe rückwirkend anzumelden?
Wenn ja, wie mache ich das mit Impressum, um Mahnung zu vermeiden.
3 Antworten
- Das Gewerbe ist anzuzeigen, sobald es begonnen wird, das heißt mit den ersten Angeboten.
- Natürlich kann man es auch rückwirkend anmelden. Bei einem erheblichen Zeitraum kann es Verwarnungen oder Bußgelder geben. Manche Gewerbeämter ahnden Verspätungen ab 3 Wochen, andere erst ab 3 Monaten.
- Steuern musst du natürlich nur zahlen, wenn du auch Gewinne gemacht hast. EIngenommene MwSt muss natürlich abgeführt werden. Um das zu vermeiden, kann man die Kleinunterehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen.
- Die Vorauszahlungen werden entsprechend deiner Gewinnerwartung festgesetzt.
- Das Impressum hat damit überhaupt nichts zu tun. Das muss in jedem Fall § 5 TMG entsprechen. Ob das Gewerbe angemeldet ist, kann man (bei zulassungsfreien Gewerben) daraus nicht erkennen.
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss
Im Paragraf 14 der Gewerbeordnung ist eindeutig geregelt, wann ein Gewerbe anzumelden ist – und zwar dann, wenn der Betrieb startet. Soweit die juristische Theorie. In der Praxis gibt es bei einem zeitlichen Versatz von wenigen Tagen kaum eine Sanktion. Allerdings könnte im Extremfall auch eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro anstehen – für diejenigen, die das Gewerbe nicht ordnungs- und fristgerecht anmelden. Eine verpasste Gewerbeanmeldung ist letztlich eine Ordnungswidrigkeit. https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbeanmeldung-rueckwirkend-moeglich
Dabei wirst du sicher Probleme mit dem Finanzamt bekommen!
Ja das ist möglich. Wird aber nicht gerne gesehen.
Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte die Gewerbe anmelden, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt Gewinn machen werde und deswegen möchte ich mit dem ganzen Papierkram (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, EKS für Jobcenter) nicht beschäftigen, bevor ich erst was verdiene.
Ob du Gewinn machst oder nicht ist egal. Du hast die Absicht Geld zu verdienen und bist verpflichtet ab dann ein Gewerbe anzumelden.
Sagen wir mal, ich schreibe 80€ Gewinn (geschätzt) auf Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, aber ich mache kein Gewinn oder vielleicht mache ich Verlust. Muss ich trotzdem am Jahresende die Steuern oder Vorauszahlungen an Finanzamt bezahlen? Weil ich bin mir relativ sicher, dass ich viele Ausgaben am Anfang haben werde für Web Hosting, Domain und sonstige Software.
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Kannst du bitte meine letzte Frage noch beantworten? Es ist mir wichtig zu wissen. Danke im Voraus.
Nein, Ausgaben zu Beginn sind völlig normal, und bei 80€ wird das FA auch keine Steuervorauszahlung verlangen. Du bist verpflichtet Jährliche Steuererklärungen (Einkommen, Umsatz, Gewerbe und EÜR) abzugeben, anhand dieser werden deine Steuern berechnet und eventuelle Vorauszahlungen festgesetzt.
Das heißt, wenn ich die Gewerbe erst zum 01.01.2020 anmelde, kann ich trotzdem jetzt starten und die Ausgaben sowie auch die Eingaben später geltend machen.