Gewerbe rückwirkend anmelden (Amazon Partnernet)?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Das Gewerbe ist anzuzeigen, sobald es begonnen wird, das heißt mit den ersten Angeboten.
  2. Natürlich kann man es auch rückwirkend anmelden. Bei einem erheblichen Zeitraum kann es Verwarnungen oder Bußgelder geben. Manche Gewerbeämter ahnden Verspätungen ab 3 Wochen, andere erst ab 3 Monaten.
  3. Steuern musst du natürlich nur zahlen, wenn du auch Gewinne gemacht hast. EIngenommene MwSt muss natürlich abgeführt werden. Um das zu vermeiden, kann man die Kleinunterehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen.
  4. Die Vorauszahlungen werden entsprechend deiner Gewinnerwartung festgesetzt.
  5. Das Impressum hat damit überhaupt nichts zu tun. Das muss in jedem Fall § 5 TMG entsprechen. Ob das Gewerbe angemeldet ist, kann man (bei zulassungsfreien Gewerben) daraus nicht erkennen.
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss
Im Paragraf 14 der Gewerbeordnung ist eindeutig geregelt, wann ein Gewerbe anzumelden ist – und zwar dann, wenn der Betrieb startet. Soweit die juristische Theorie. In der Praxis gibt es bei einem zeitlichen Versatz von wenigen Tagen kaum eine Sanktion. Allerdings könnte im Extremfall auch eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro anstehen – für diejenigen, die das Gewerbe nicht ordnungs- und fristgerecht anmelden. Eine verpasste Gewerbeanmeldung ist letztlich eine Ordnungswidrigkeit. https://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbeanmeldung-rueckwirkend-moeglich
Woher ich das weiß:Recherche
stoork 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 22:06

Das heißt, wenn ich die Gewerbe erst zum 01.01.2020 anmelde, kann ich trotzdem jetzt starten und die Ausgaben sowie auch die Eingaben später geltend machen.

herja  23.12.2019, 22:07
@stoork

Dabei wirst du sicher Probleme mit dem Finanzamt bekommen!

Ja das ist möglich. Wird aber nicht gerne gesehen.

stoork 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 21:56

Danke für die schnelle Antwort. Ich möchte die Gewerbe anmelden, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich überhaupt Gewinn machen werde und deswegen möchte ich mit dem ganzen Papierkram (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, EKS für Jobcenter) nicht beschäftigen, bevor ich erst was verdiene.

Mikromenzer  23.12.2019, 21:57
@stoork

Ob du Gewinn machst oder nicht ist egal. Du hast die Absicht Geld zu verdienen und bist verpflichtet ab dann ein Gewerbe anzumelden.

stoork 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 22:04
@Mikromenzer

Sagen wir mal, ich schreibe 80€ Gewinn (geschätzt) auf Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung, aber ich mache kein Gewinn oder vielleicht mache ich Verlust. Muss ich trotzdem am Jahresende die Steuern oder Vorauszahlungen an Finanzamt bezahlen? Weil ich bin mir relativ sicher, dass ich viele Ausgaben am Anfang haben werde für Web Hosting, Domain und sonstige Software.

stoork 
Beitragsersteller
 24.12.2019, 13:23
stoork 
Beitragsersteller
 24.12.2019, 13:24
@Mikromenzer

Kannst du bitte meine letzte Frage noch beantworten? Es ist mir wichtig zu wissen. Danke im Voraus.

Mikromenzer  24.12.2019, 13:28
@stoork

Nein, Ausgaben zu Beginn sind völlig normal, und bei 80€ wird das FA auch keine Steuervorauszahlung verlangen. Du bist verpflichtet Jährliche Steuererklärungen (Einkommen, Umsatz, Gewerbe und EÜR) abzugeben, anhand dieser werden deine Steuern berechnet und eventuelle Vorauszahlungen festgesetzt.