Sneaker teurer verkaufen, Gewerbe anmelden?
Hallo. Ich interessiere mich sehr für Sneaker und holen mir deswegen auch ab und zu welche. Manche weniger begehrt manche mehr. Wenn mir der Schuh nach einer Zeit nichr mehr gefällt, kann ich den dann einfach weiterverkaufen ohne bedenken zu haben. Oft steigen solche Sneaker ja sehr vom Preis her. Nicht dass ich dann Probleme mit dem Finanzamt bekomme wenn ich alle paar Monate mal einen Verkauf. Oder muss man da ein Gewerbe anmelden? Danke!
4 Antworten
Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du das nachhaltig betreibst, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen dann auch versteuern.
Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.
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Dann entscheide mal selbst, ob das auf Dich zutreffen könnte; die Grenzen sind da nämlich fließend.
Wenn du es ab und zu machst, brauchst du keine Sorgen zu haben, ich kenne Leute die botten und kein Gewerbe haben, das Finanzamt kümmert sich um andere Sachen solange du nicht 1000€ Umsatz pro Monat machst haha
Natürlich ist ein Gewerbe immer was schönes, aber in deiner Situation nicht nötig
Btw, wer jetzt etwas dagegen sagt, hat nicht die praktische Erfahrung dazu
Wenn du planst, wiederholt Schuhe Zi erwerben, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, dann ist das schön ein Gewerbe.
Wenn du die aber öfters Schuhe kaufst, um sie später für weniger weiterzuverkaufen, dann ist das rein privat
Wenn du bei E-Bay verkaufst, brauchst du kein Gewerbe. Solange du nicht drauf aus bist plus zu machen.
Diese Antwort ist ja völlig daneben...
So viel ich weiss darf eine grenze pro monat oder jahr nicht überschritten werden. Kennsr du dieseb Betrag? Hab Angst den beim Verkauf der Schuhe zu überschreiten
In meiner ausführlichen Antwort findest Du eine Erklärung und 4 weiterführende Links.
Das sollte Deine Fragen eigentlich beantworten.
Und nochmal, es gibt für eine Gewerbeanmeldung keinen Freibetrag, das betrifft alleine die steuerliche Seite.
Bis zu welchem Preis? Und wie sieht es bei StockX aus?
Das Gewerberecht kennt weder Freimengen noch Freibeträge. Und weder Ebay noch StockX sind rechtsfreie Räume. Auch dort gilt die GewO.
Die kühne Behauptung eines ahnungslosen Schülers, aber mehr auch nicht.