Gewerbe anmelden wenn man sich das Geld nich auszahlen lässt?
Ich programmiere in meiner Freizeit spiele und veröffentlichte diese auch auf gamejolt und itch.io. Dort können die leute dem Entwickler etwas spenden und dieses Geld wird dann "gespeichert" bis man es dich auszahlen lässt. Meine frage ist , wenn ich das Geld dort ohne Auszahlung lasse (es sind wahrscheinlich nur ein paar euro) , muss ich dann gleich ein Gewerbe anmelden oder kann ich einfach warten bis ich 18 bin (bin 15). Ich möchte nämlich noch kein Gewerbe anmelden , da das unter 18 schwierig ist und meine eltern keine Lust haben irgendetwas auszufüllen, damit ich so etwas machen kann. Weil ehrlich gesagt denke ich, dass das das Finanzamt eh nich juckt wenn ich da ein paar euro hab und erst in 3 Jahren ein Gewerbe anmelde.
Ps: gilt so etwas eventuell auch als Freiberufler?
4 Antworten
Du bietest Spiele zu kauf bzw. spielen an? Das ist Gewerbe und gem. § 14 GewO beim Gewerbeamt anzuzeigen. Wann und wie viel du damit verdienst ist egal, weil das Gewerberecht keine Freibeträge kennt.
Als Minderjähriger sind deine gewerblichen Verträge schwebend unwirksam, weil es dir an der Gefähigkeit fehlt. Dafür bräuchtest du die Zustimmung des Familiengerichts.
Ausschlaggebend ist, dass du es ja mit einer Gewinnerzielungsabsicht machst. Wann du das Geld auszahlen lässt, ist unerheblich.
Aber glaubst du das wegen ein paar Euro (vielleicht 5 oder so) das Finanzamt irgendwas mach weil ehrlich gesagt glaube ich , dass es denen egal ist auch wenn es ja nicht unbedingt legal ist
Ist aber eher unerheblich für das Gewerbe, als App Programierer fällt er vermutlich in den Freiberuflichen Teil §18EstG wenn er es geschickt anstellt
Da du es dir jederzeit auszahlen lassen könntest würde es steuerlich als zugeflossen gelten.
Wenn es sich aber wirklich nur um ganz wenige Euro handelt würde ich das wohl nicht als nachhaltig und damit auch (vorerst) nicht gewerblich oder selbständig betrachten. Ob die Tätigkeit selbständig oder gewerblich ist, müsste ich Einzelfall beurteilt werden
Kann sein. Muss im Einzelfall beurteilt werden.
Sobald du Geld erhältst ist es stpfl. Es ist irrelevant ob du es dir auszahlen lässt oder nicht.
du hast ja theoretisch darauf zugriff
jedoch fällt programmieren unter die Freiberufler §18 EsG somit ist kein Gewerbe nötig.
EÜR ist trotzdem fällig sowie Einkommensteuererklärung
"jedoch fällt programmieren unter die Freiberufler §18 EsG somit ist kein Gewerbe nötig. " Diese Aussage ist falsch ! Und ob ein Gewerbe angemeldet werden muss oder nicht, richtet sich nicht nach dem EStG, sondern nach der GewO.
Ein Freiberufler hat in der Regel kein Gewerbe. Fällt die Person unter §18 ist i.d.R auch kein Gewerbe nötig
In der Gewerbeordnung taucht der Freiberufler nicht als Ausnahmetatbestand auf. Und wer Spiele programmiert und sie wiederholt zu kauf bzw. Spielen anbietet, ist Gewerbetreibender. Anders wäre es nur, wenn er die Rechte am Spiel einmalig verkauft.
Das EStG ist diesbezüglich völlig unmaßgeblich.
Ja, selbst wenn man Dir einen "Nachlass" gibt (Firmenwagen), ist das ein "Steuerwerter Vorteil".
Egal, wie Du finanziell Vorteile erhältst, ist so etwas steuerpflichtig oder zumindest steuerlich anzugeben ... generell gesagt.
Ja das ist mir bewusst :D §8 EstG.
dafür ist übrigens der Arbeitsgeber verantwortlich
Ist freiberuflich §18EstG