Wieviel Steuern gehen vom Gewinn ab, wenn man selbstständig ist? Steuertipps gesucht
Hallo,
welche Steuern und wieviel (insgesamt) gehen vom Gewinn ab, wenn man Selbstständig (Dienstleistung) ist.
15 Antworten
So einfach wie das einige hier machen, kann man eine solche Frage nicht beantworten.
der Gewinn allein bestimmt nicht die Höhe der Einkommensteuer am Jahresende. Es zählen noch wesentlich mehr Kriterien des persönlichen Steuerfalls in dieser Thematik rein, so dass es wirklich vermessen ist, dir zu antworten: "circa die Hälfte oder 50%"
man kann das ganze mit folgender Situation vergleichen:
Jemand stellt die Frage: fahren grüne Autos schneller als rote Autos?
Ein anderer Mensch antwortet: Nein.
Die Antwort ist schlichtweg zu allgemein und nicht in jedem Fall richtig. Der genau wissen möchte, wie viel man bei welchen Gewinnen ein Einkommensteuern zahlen muss, muss von einem Steuerberater eine Prognose erstellen lassen. In dieser Prognose werden dann alle persönlichen Daten aufgenommen, die in diesem Steuerfall relevant sind.
die Einkommensteuer in Deutschland berechnet sich nicht nach einer einfachen Formel, sondern unterliegt einer schwierigen Berechnungsmethode, welche letztendlich auch nicht in der dargestellt werden kann. Das heißt jemand der weniger verdient, zahlt prozentual gesehen weniger als jemand der mehr verdient. Das Ganze nennt sich dann Steuerprogression.
mehr zum Thema ist in unserem Lexikon unter dem Stichwort Einkommensteuertabelle zusammengefasst:
http://www.gruenderlexikon.de/einkommensteuertabelle-146.html
da gibt es auch die aktuelle Einkommensteuertabelle von 2009 sowie einen Link auf einen kostenlosen Onlinerechner für Lohnsteuer und Einkommensteuer.
"Jemand stellt die Frage: fahren grüne Autos schneller als rote Autos?"
.
...also, kommt drauf an, wer von beiden das Blaulicht auf dem Dach hat.
Kommt darauf an, ob Du Gewerbetreibender oder Freiberufler bist. Im ersten Fall zusätzlich zur Einkommenssteuer noch Gewerbesteuer. Bist Du kein Kleinunternehmer, musst Du Umsatzsteuer vereinnahmen und an das Finanzamt abführen.
Wie hoch die absolute Belastung ist, hängt natürlich vom erzielten Gewinn ab (hier gilt die typische Einkommenssteuerprogression wie auch bei angestellten Arbeitnehmern).
Das hängt davon ab, welchen Gewinn (=Umsatz minus Geschäftsausgaben) du verbuchen kannst. In Deutschland sind die Steuersätze gestaffelt, d. h. die Besteuerung erfolgt progressiv im Verhältnis zum Einkommen. Im Klartext bedeutet dass, dass dein Steuersatz bei 18.000 Euro im Jahr sehr viel niedriger ist als bei 80.000 Euro. Bei letzterem kannst du mit dem Höchstsatz rechnen. Im übrigen musst du als Freiberufler nicht zwangsweise auch Gewerbesteuer zahlen. Ob diese anfällt oder nicht, hängt davon ab, in welchem Bereich du dich als Freiberufler betätigen willst. Mehr hierzu gibt es hier: http://www.finanztip.de/d/steuerrecht/Freiberufler.htm
Hallo, ich bin gerade dabei mich über ein Kleingewerbe zu Informieren, weil ich vieleicht in Zukunft eines Anmelden will. Ich bin schon im großen und ganzen etwas informiert.
ABER!!!!
Jetzt habe ich Gelesen das, dass Finanzamt eine einfache bzw. formlose EÜR verlangt die man dem Steuerausgleich beifügt.
Eine sache wird hier wohl aber absichtlich in sämmtlichen Informationen weg gelassen. Zumindest konnte ich im Internet nichts darüber finden.
Es heisst:
Relevant sind die Betriebseinnahmen (Umsatz) nicht der Gewinn für die EÜR!
Bedeutet das etwa?????
Einfaches Beispiel........
ich Kaufe in dem Jahr der Betriebsgründung (Kleinunternehmen §19 Abs.1 UstG befreit von MwSt) , Material für 500€ Verkaufe dieses aber insgesammt für nur 600€ DAS ERGIBT EINEN GEWINN VON 100€
Wird das Finanzamt also die Steuer von den 600€ von mir einfordern obwohl ich nur 100€ Gewinn gemacht habe?
Das wären nämlich 159,67€ die an Steuern anfallen würden.
Im Klartext ich habe dann 59,67€Verlust gemacht??? Oder wie funktioniert das?
Weil dann rendiert sich das ja absolut nicht. Ich schaffe dann nur für den Staat und muss meinen kompletten Gewinn abgeben und dazu noch 59,67€ aus eigener Tasche nachbezahlen??? Auf diese Weise kann sich doch kein Betrieb halten ??? Wenn man mehr Steuern Zahlen muss als man Gewinn macht.
Verstehe ich da was falsch bitte helft mir.
Gruß zusammen :-)
Hallo,
das ist eine gute und fast schon philosophische Frage, da es immer darauf ankommt.
Ich denke mal du sprichst von einer selbstständigen Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts, dh. von Einkünften aus selbstständiger Arbeit?
(Der Unterschied zwischen EInkünften aus selbstständiger Tätigkeit und denen aus Gewerbebetrieb ist im wesentlichen die Gewerbesteuer, die bei der selbstständigen Tätigkeit wegfällt)
Da der Einkommensteuertarif weist einen progressiven Tarif auf - dh mit steigendem Einkommen steigt auch die prozentuale Steuerbelastung bis der Spitzensteuersatz erreicht ist.
Der deutsche Einkommensteuertarif ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
1) Bis zu einem bestimmten zu versteuernden Einkommen ( 2016: 8 652 € in der Grundtabelle, 17 304 € in der Splittingtabelle) besteht Steuerfreiheit; dieser Grundfreibetrag wird auch als Nullzone bezeichnet und soll das Existenzminimum steuerfrei stellen.
2) Über dem Grundfreibetrag wird das zu versteuernde Einkommen zunächst mit steigenden Grenzsteuersätzen belastet; diese Progressionszone oder linear-progressive Zone beginnt mit einem Eingangssteuersatz (ab 2009: 14,0 %) und endet mit dem Spitzensteuersatz (42,0 %).
3) Alle zu versteuernden Einkommen ab dem Einkommen beim Spitzensteuersatz (2016: 52 882 € bzw. 105 764 €) werden mit diesem Höchstsatz besteuert; dieser Teil des Steuertarifs wird auch als Linearzone oder obere Proportionalzone bezeichnet.
4) Bezieher von besonders hohen Einkommen (2016: über 250 731 € bei Ledigen, und 501 462 € bei Verheirateten) müssen einen Zuschlag von 3 % bezahlen.
Ich würde aus Sicherheitsgründen (Soli und Kirchensteuer kommen ggf noch drauf) mit einem pi x Daumen Abzug an Steuern von rund 50 % rechnen, sollte der Laden erfolgreich laufen.
Beste Grüße von dem Steuerberater aus Frankfurt
Michael