braucht man ein gewerbe um sachen bei kleiderkreisel, ebay und co zu verkaufen?
meine schwester hat viele insta follower und kriegt so viele sachen umsonst zu geschickt und nun hat sie bei kleiderkreisel (vinted) und ebay ihre klamotten und produkte reingestellt und es wird alles gekauft....
muss man da ein gewerbe anmelden und aufschreiben was alles verkauft wurde.... um die steuern auch zuzahlen.. wenn man zb monatlich ein 3000 euro gewinnt macht
5 Antworten
Bei monatlich 3000 Euro Gewinn ist sie schon mehr als ein Kleinunternehmer, dh sie muss Mehrwertsteuer bezw Differenzsteuer monatlich abführen, ein Kleinunternehmer darf in einem ganzen Jahr nämlich nur 22.000 UMSATZ ( NICHT Gewinn) machen
Erster Gang morgen:
zum Gewerbeamt einen Gewerbeschein besorgen. Kostet ca 15 Euro.
Aktuell ist der Staat besonders klamm und hellwach und bei einer Steuerprüfung wird's teuer. Mit etwas Pech auch ruinös teuer!
Uns bei einer Abmahnung weil weder Impressum noch Widerrufsbelehrung vorliegt, käme noch ein kleiner Tausender als Sahnehäubchen obendrauf
Bei den genannten Beträgen handelt deine Schwester auf jeden Fall gewerblich. Das hat nicht nur Auswirkungen auf die Steuer, sondern auch beim Rückgaberecht oder der Frage, was passiert, wenn eine Sendung verlorengeht.
Wenn sie die Sachen annimmt und dort ggf. auch noch präsentiert, dann ist sie ohnehin schon eine Geschäftsbeziehung mit den Firmen eingegangen und sollte derartige Vorteile ohnehin versteuern.
Die Klamotten dann noch zu verkaufen und das dann perspektivisch regelmäßig ist auch steuerpflichtig.
Das was ich jetzt so rauslese... da würde ich sagen, sie müsste das jetzt schon versteuern, bzw. ein Geschäft anmelden.
GmbH dafür ist übertrieben. eK reicht. Oder erstmal kleiner Gewerbeschein.
Was soll denn ein "kleiner Gewerbeschein" sein? Und als e.K. muss sich auch niemand eintragen lassen.
als "eingetragener Kaufmann" muss man sich also nicht eintragen, ja?
ok...
Also ich meine das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Eingetragener_Kaufmann
oder mit kleiner Gewerbeschein (umgangssprachlich) sowas hier: https://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Gruendungswissen/Steuern/Kleinunternehmerregelung/inhalt.html
Umgangssprache hilft keinem Ratsuchenden weiter. Und bei 3.000 € Umsatz im Monat kann man die Kleinunternehmerregelung auch nicht mehr nutzen.
Mit Dir unterhalte ich mich hier nicht. Du trollst eh nur rum, mäkelst an anderen herum oder gibst irgendeinen halbleeren Kommentar ab ohne den Leuten zu helfen. "Experte". Such Dir mal ne neue Plattform.
definitiv ist ein gewerbe nötig.
Nach deiner Beschreibung ist das definitiv jetzt schon ein Gewerbe und das ist anzumelden. Dann meldet sich auch das Finanzamt und will seinen Teil abhaben....
eine gmbh gründen oder wie .... sie kauft ja auch bei kleinanzeige sachen und verkauft sie wieder für 10 20 euro mehr