Frage zur Gewerbeanmeldung in Kfz-Gewerbe ohne "Meister-Schein" ?
Hallo, ich habe bezüglich meiner Frage schon einige Einträge hier gelesen, wollte trotzdem auf "Nummer Sicher" gehen und speziell fragen. Mein Lebensgefährte ist Kfz-ler und betreibt bereits ein Gewerbe basierend auf Handel mit gebrauchten Autoteilen und Ausschlachten von Kraftfahrzeugen jeder Art. Was er leidenschaftlich gerne macht und auch sehr gut kann ist das Reparieren und Ein- und Ausbauen von Motoren. Diese Tätigkeit ist aber nicht im Gewerbeschein so eingetragen. Bisher ist noch nie was gewesen oder passiert, aber meine Frage ist kann er das speziell anmelden und auch so anwerben bei Kunden? Oder bedarf es hier eine Genehmigung der HWK die er wahrscheinlich dann eben nicht bekommt, da er keinen Meister hat?
Auch wäre wichtig zu erfahren ob er hier sich nicht auf dünnem Eis bewegt wenn das Gewerbe betreibt so wie zur Zeit gemeldet und Reparaturarbeiten im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze durchführt aber eben auch an Motoren und ob diese unter die Kategorie fallen. Da er die eben nicht nur an eigenen Fahrzeugen oder die der Verwandten durchführt sondern auch an fremden.
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten
Gruß
3 Antworten
Eine Person muss den "Meisterbrief" haben...bei jeder Anmeldung! Die IHK informiert Dich über alles!
Die IHK ist für den Handwerksbereich nicht zuständig.
Ansprechpartner ist hier ausschließlich die Handwerkskammer.
Und schreibe mal, welche Teile an einem Auto nicht sicherheitsrelevant sind.
Die Reifen?
Die Beleuchtung?
Durchführung von handwerksrechtlich unwesentlichen Tätigkeiten an Kraftfahrzeugen
speziell an Tankstellen:
Zu der Frage, welche handwerksrechtlich unwesentlichen Arbeiten an Kraftfahrzeugen, z.B. von
Trankstelleninhabern, aber auch von anderen Gewerbetreibenden, die nicht mit dem Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk
in der Handwerksrolle eingetragen sind, durchgeführt werden können, haben
sich die Dachorganisationen in Orientierung an (früheren ) Erlassen der Länder Hessen und ( NRW )
auf den unten folgenden Tätigkeitskatalog verständigt .
1) am Motor:
- Motor reinigen
- Vergasergestänge und -gelenke ölen
- Ölstand des Motors prüfen und, falls erforderlich, das Öl ergänzen
- Öl und Filter auswechseln
- Luftfilter reinigen, ggf. die Patrone erneuern
- Kraftstofffilter reinigen
- Zündkerzen erneuern
- Kühlmittelstand prüfen und, falls erforderlich, das Kühlmittel ergänzen,
- Kühlsystem reinigen und spülen
- Frostschutzmittel prüfen und einfüllen
- Keilriemen ersetzen
2) am Wechsel-, Zusatz- und Ausgleichsgetriebe:
- Ölstand prüfen und, falls erforderlich, das Öl ergänzen
- Getriebeöl wechseln
3) am Lenkgetriebe:
- Öl- und Flüssigkeitsstand prüfen und, falls erforderlich, das Öl und die Getriebeflüssigkeit
ergänzen
4) am Fahrwerk/Unterboden
- Reinigen, Konservieren , Abschmieren
5) an der Karosserie:
- außen und innen reinigen, polieren, konservieren, Chrom pflegen,
- Scharniere, Schließkeile, Schlösser usw. ölen, fetten, abschmieren
- Einfache kleinere Lackausbesserungen ( z B mit Sprühdose )
- Lackschadenfreie Ausbeultechnik
- Windschutzscheibenreparatur
6) an der Bremsanlage:
- Sichtprüfung des Bremsflüssigkeits-Standes
7) an der Bereifung:
- Zustand prüfen (auf äußere Schäden, Profiltiefe, Luftdruck),
- kompletter Reifen Wechsel
8. ) an der elektrischen Anlage:
- Batteriezustand prüfen
- destilliertes Wasser prüfen und ggf. nachfüllen, Pole reinigen und fetten,
- Batterie laden
- Funktion der Scheinwerfer und Leuchten kontrollieren
- Glühlampen auswechseln
- Kabelanschlüsse und Sicherungen prüfen
- Frostschutzmittel der Scheibenwischanlage auffüllen
- Scheibenwischerblätter erneuern
Stand: Juni 2009
das eben zu deiner Frage von der IHK!
Gruß
Was fragst du hier eigentlich, wenn du nicht die Wahrheit lesen, sondern nur deine Wunschvorstellung bestätigt haben willst ?
Dein Freund bewegt sich in einem Bereich, in dem es bei Fehlern zu gefährlichen Situationen für die Kunden kommen kann.
Daher wird die Handwerkskammer sehr darauf achten, dass diese Arbeiten nur von Meisterbetrieben durchgeführt werden.
Dein Lebensgefährte wird für diese genehmigungspflichtigen Arbeiten ohne Anmeldung bei der HWK sicher keine umfassende Berufshaftpflichtversicherung abschließen können - jedenfalls keine, die bei einem Fehler Deines Lebensgefährten in dieser nicht angemeldeten Tätigkeit greifen würde.
Ein rechtlicher Hinweis: Eine von der HWK zu genehmigende Tätigkeit ohne korrekte Anmeldung durchzuführen ist nach den Begriffsbestimmungen des Handwerksrecht Schwarzarbeit.
dazu:
Ein rechtlicher Hinweis: Eine von der HWK zu genehmigende Tätigkeit ohne korrekte Anmeldung durchzuführen ist nach den Begriffsbestimmungen des Handwerksrecht Schwarzarbeit.
Hallo Helmuthk,
danke für die Antwort,
wir möchten ja auch die Tätigkeit so anmelden und auch eben Anwerben, nur ist die Frage ob es so überhaupt genehmigt werden kann für Reparaturen an Motoren ohne Meisterbrief.
Was mir auf jeden Fall auch schon aufgegangen ist, dass er eine entsprechende Haftpflicht abschließen muss die im Falle der Schadensersatzklage vom Kunden greift, sollte was am reparierten Motor nicht in Ordnung sein.
Für den Handel mit Fahrzeugen und Teilen bedarf es keiner Erlaubnis. Auch nicht für Reparaturen an eigenen Fahrzeugen. Wer aber gewerblich Reparaturen an KFZ oder Zweirädern anbietet oder durchführt braucht eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommt nur ein Meister, KFZ-Ingenieur oder Altgeselle.
Sollte dein Freund bei illegaler Handwerksausübung erwischt weden, drohen vierstellige Bußgelder ! Durchführen tut dieses Verfahren das Gewerbeamt.
Hallo kenibora, danke für die flotte und kurze Antwort, aber ich weis von der IHK dass das eben nicht so ist und Reparaturen an Fahrzeugen auch OHNE Meister-Brief zulässig sind.
Wenn diese nicht an bestimmten sicherheitsrelevanten Baugruppen gemacht werden wie Bremsen ABS ESP ASR Airbag... dann geht das auch ohne einen Meisterbrief.
Was Motoren anbelangt bin ich aber überfragt ob diese dazugehören oder nicht, meine Meinung ist wenn du murkst am Motor bei der Reparatur oder beim Einbau dann springt die "Karre" entweder an oder dann halt nicht ... und was dann nicht fährt kann auch keinen gefährden....? Oder ?
Gruß