Frage zur Gewerbeanmeldung in Kfz-Gewerbe ohne "Meister-Schein" ?
Hallo, ich habe bezüglich meiner Frage schon einige Einträge hier gelesen, wollte trotzdem auf "Nummer Sicher" gehen und speziell fragen. Mein Lebensgefährte ist Kfz-ler und betreibt bereits ein Gewerbe basierend auf Handel mit gebrauchten Autoteilen und Ausschlachten von Kraftfahrzeugen jeder Art. Was er leidenschaftlich gerne macht und auch sehr gut kann ist das Reparieren und Ein- und Ausbauen von Motoren. Diese Tätigkeit ist aber nicht im Gewerbeschein so eingetragen. Bisher ist noch nie was gewesen oder passiert, aber meine Frage ist kann er das speziell anmelden und auch so anwerben bei Kunden? Oder bedarf es hier eine Genehmigung der HWK die er wahrscheinlich dann eben nicht bekommt, da er keinen Meister hat?
Auch wäre wichtig zu erfahren ob er hier sich nicht auf dünnem Eis bewegt wenn das Gewerbe betreibt so wie zur Zeit gemeldet und Reparaturarbeiten im Rahmen der Unerheblichkeitsgrenze durchführt aber eben auch an Motoren und ob diese unter die Kategorie fallen. Da er die eben nicht nur an eigenen Fahrzeugen oder die der Verwandten durchführt sondern auch an fremden.
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten
Gruß
3 Antworten
Eine Person muss den "Meisterbrief" haben...bei jeder Anmeldung! Die IHK informiert Dich über alles!
Dein Freund bewegt sich in einem Bereich, in dem es bei Fehlern zu gefährlichen Situationen für die Kunden kommen kann.
Daher wird die Handwerkskammer sehr darauf achten, dass diese Arbeiten nur von Meisterbetrieben durchgeführt werden.
Dein Lebensgefährte wird für diese genehmigungspflichtigen Arbeiten ohne Anmeldung bei der HWK sicher keine umfassende Berufshaftpflichtversicherung abschließen können - jedenfalls keine, die bei einem Fehler Deines Lebensgefährten in dieser nicht angemeldeten Tätigkeit greifen würde.
Ein rechtlicher Hinweis: Eine von der HWK zu genehmigende Tätigkeit ohne korrekte Anmeldung durchzuführen ist nach den Begriffsbestimmungen des Handwerksrecht Schwarzarbeit.
Für den Handel mit Fahrzeugen und Teilen bedarf es keiner Erlaubnis. Auch nicht für Reparaturen an eigenen Fahrzeugen. Wer aber gewerblich Reparaturen an KFZ oder Zweirädern anbietet oder durchführt braucht eine Zulassung der Handwerkskammer. Und die bekommt nur ein Meister, KFZ-Ingenieur oder Altgeselle.
Sollte dein Freund bei illegaler Handwerksausübung erwischt weden, drohen vierstellige Bußgelder ! Durchführen tut dieses Verfahren das Gewerbeamt.