Gewerbe anmelden als DJ?
Ich möchte als DJ ein Gewerbe anmelden. Was für ein Gewerbe muss ich anmelden? Ein Kleingewerbe oder Nebengewerbe oder was? Ab wieviel Jahren kann ich das machen? Und wo muss ich hingehen um dies zu tuen?
3 Antworten
Ohne Zustimmung des Vormundschaftsgerichts kann ein Minderjähriger kein Gewerbe betreiben und auch nicht anmelden.
Wenn du volljährig bist, musst du deine Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden, z. B. "mobiler DJ". Außerdem musst du dich bei der GEMA anmelden, um die Musik nutzen zu dürfen.
Bei der Gewerbeanmeldung gibt es kein Groß- und Kleingewerbe und kein Haupt- und Nebengewerbe. Gewerbe ist Gewerbe (außer Reisegewerbe). Es wird nur aus statistischen Gründen gefragt, ob es sich um deinen Haupterwerb handelt oder ob du es nebenbei machst.
Nach der Anmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt, das dir Unterlagen zur steuerlichen Erfassung zuschickt. Da kannst du dann die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, durch die du von deinen Kunden keine Mwst erheben und an das Finanzamt abführen musst. Das erleichtert die Buchführung ungemein....
Gema tangiert den Veranstalter, nicht den DJ, einer Petition mit 305.000 Unterschriften wurde stattgegeben, so daß der DJ nicht pro MP 3 Song noch Geld zahlen muß.
Das betrifft dann öffentliche Veranstaltungen.
Es gibt Gema Meldekarten, die ich auch vorrätig halte als Dienstleister für Veranstaltungstechnik. Dies kann man pauschal abrechnen je nach Medium, Personenzahl oder m² des Veranstaltungsortes.
Die Gewerbeanmeldung findet bei der Stadt statt beim Ordnungsamt bzw. Gewerbeamt & kostet ca. 20 €.
Das Finanzamt schickt einen Fragebogen, ob man Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nimmt oder eben auch nach § 19 USTG Kleingewerbe optiert.
Einnahmen-Ausgaben Rechnung EÜR mit Buchhaltung. Wenn man noch einen Job als Arbeitnehmer hat, gibt es in div. § der Arbeitgeber auch den Tarifvertrag, der Nebenbeschäftigungen anmeldepflichtig macht, das soll verhindern, daß der Arbeitnehmer in Konkurrenz tritt oder zu müde zur eigentlichen Hauptarbeit erscheint.
du musst auf jeden Fall ein Gewerbe anmelden um eine Tätigkeit mit Gewinnabsicht auszuüben. Du musst nicht unbedingt 18 sein, aber falls du minderjährig bist, muss ein gesetzlicher Vertreter mit unterschreiben. Dann bist du erfasst und erhälst von Finanzamt die entsprechenden Unterlagen.
aber soviel ich weiß braucht man als DJ noch eine separate Zulassung, den sogenannten "DJ-Führerschein"
Als DJ brauch man keinen "Führerschein" ... also keine separate Zulassung. Equipment und Spass reicht :D
was ??? nöö!
ich habe ein Gewerbe auf den Namen meiner Tochter angemeldet, das ist ganz einfach.
Die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter hilft einem Minderjährigen nicht viel ! Es bedarf der Zustimmung des Vormundschaftsgerichts.