Als Student besser Neben oder Hauptgewerbe anmelden?

4 Antworten

Gar nicht erst damit anfangen, ausser du bist dir sicher du kommst jenseits von 5000 Euro im Monat.
Deutschland ist extrem Geschäftsfeindlich, wenn du ein Geschäft anmeldest dann geht davon aus dass du in Kosten, Bürokratie und Steuerpapier erstickst.
Geld bleibt dir in der Regel keines übrig.

Mach es schwarz oder machs offiziell wenn du wirklich "gut" verdienst, aus den 5000 werden am ende auch unter 2000 mit allen Abgaben und Gängeleien.

grisu2101  05.04.2017, 06:09

Das stimmt so generell gesagt GAR NICHT.
Es kommt ganz auf die Umstände an, wenn er z.B. keine hohen Ausgaben wie Pacht für einen Raum etc. hat, dann ist das eigentlich ganz ok.
Man kann auch mit weniger Umsatz durchaus einen Nebenverdienst aufbauen. Z.B. Kleingewerberegelung unter 17500 Eur/Jahr, und da zahlst auch noch keine Gewerbesteuer usw., und um es ganz klar zu sagen: Es bleibt auch da etwas übrig.
In einem Punkt gebe ich Dir allerdings Recht: Deutschland und die Bürokratie - das nervt unheimlich, aber da muss man halt durch.

KonkyKink  05.04.2017, 14:36
@grisu2101

Natürlich stimmt das.
Ich habe das in Österreich wie auch in Deutschland beides hinter mir.

Wer sich das freiwillig antut ohne massives Einkommen ist Masochist oder sollte es besser werden bevor er an einer Depression erkrankt.

Ich würde es nebenberuflich betreiben, da du als Student (wenn du unter 25 bist und es deine erste Ausbildung ist) einige Vorteile mit sich bringt: Du fällst noch in die Familienversicherung, das heißt im schlimmsten Fall zahlst du maximal rund 80€ für die Krankenkasse, im besten Falle nichts. 

Das ist ziemlich interessant, wenn man es mal mit den "normalen" Kosten eines Selbstständigen/Existenzgründern vergleicht.

Ein paar Dinge gibt es zu beachten, ich muss jetzt leider los aber hier findest du weitere Details: 

https://youtube.com/watch?v=PPYJ-AP-jDY
Viel Erfolg!

 

Meiner Meinung nach auf jeden Fall als Nebengewerbe anmelden, da du es ja auch nebengewerblich betreibst, ansonsten dürfte der Steuersatz auch höher sein, außer du meldest ein Kleingewerbe an, dann musst du keine MWST ausweisen. LG.

Lullumatz 
Beitragsersteller
 05.04.2017, 02:35

soweit ich weiß meldet man kein Kleingewerbe an, dies bezeichnet automatisch Unternehmer die unter 17,500 Umsatz im Jahr machen, somit ist es nur eine Bezeichnung. Aber danke für die schnelle Antwort!

PicaPica  05.04.2017, 02:39
@Lullumatz

Du kannst die Kleingewerberegelung machen. Wenn du über den von dir richtig erwähnten Umsatz kommst, musst du dir dann neue Gedanken machen.

Ich glaube SedOwl hat dazu mal eine sehr gute Antwort gegeben, werde mal sehen, ob ich sie finde. Bis gleich. LG.

PicaPica  05.04.2017, 02:55
@PicaPica

rechnung als selbstständiger? 

Habe die Antwort von SedOwl gefunden. Ist zwar eine andere Fragestellung, aber u. U. dennoch interessant für dich, LG.    

Antwort

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27.01.2017

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Hi, kommt auf den Status der Selbstständigkeit an. Da sich derzeit viele der Selbstständigen im Rahmen des § 19 Abs. 1 UStG (d. h. Kleinunternehmer-Regelung) bewegen, erkläre ich es mal an diesem Beispiel.

Im Regelfall ist durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber eine Rechnung zu erstellen. Aus dieser sollten die folgenden Angaben ersichtlich sein: Rechnungs-Nummer, Steuernummer des Auftragnehmers, der Auftrag (Leistungsbeschreibung), bei verschiedenen Einzelleistungen auch die in Rechnung gestellten Separatsummen, und schließlich die Gesamtsumme.

Bei Kleinunternehmern ist es angeraten, die Erklärung "Eine Ausweisung der MwSt erfolgt in dieser Rechnung nicht (§ 19 Abs. 1 UStG))" anzufügen, d. h. die fällige Mehrwertsteuer ist dann vom Auftraggeber abzuführen.

Was den Internet-Handel betrifft - da bin ich momentan noch überfragt. Ich hoffe, dass dir hier die Antworten der Community weiterhelfen werden.  LG.

 

Eine Gewerbe ist und bleibt eines, die Kleinunternehmerregelung kennst du ja bereits und hat mit der Vorsteuerabzugsberechtigung zu tun. Du brauchst zwar keine Umsatzsteuer zu erheben, kannst aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Möchtest du einen Handel aufmachen, dann sind die Umsatzgrenzen schnell erreicht und du fällst aus der Regelung heraus.

Geht es in Richtung Dienstleistung, dann kann die Kleinunternehmerregelung interessant sein.