Wie verfällt sich das mit der Berufsgenossenschaft beim DJ?
hallo, ich habe ein kleines Nebengewerbe als DJ, habe einen Gewerbeschein und bin auch bei der IHK angemeldet, habe nun gehört das man sich bei der Berufsgenossenschaft anmelden muss, stimmt das? Welche ist zuständig und was kostet das? (Habe keine Angestellten.) Danke
4 Antworten
nein. Du kannst Dich freiwillig versichern als Unternehmer mit einer Unfallversicherung bei der Verwaltungs BG, wenn Du keine Mitarbeiter hast
Wenn Du noch Anlagen aufbaust, ist der Risikofaktor natürlich höher. das liegt wohl bei 5.5 vs. 1.x als reiner DJ
Wenn Du Zahlungen versäumst, kann der Zoll pfänden.
Sonst gibt es auch spezielle Makler wie www,vdmv.de für Unfall, Gewerbehaftpflicht, Equipment oder erpam.com (nur 1 Link erlaubt)
Danke, weiß jemand was passiert wenn man das verpasst hat, also die Anmeldung? (so 5 jahre)
Ja, das stimmt. Anmelden musst Du Dein Unternehmen bei der BG.
Wenn Du keine Mitarbeiter hast, und die BG keine Unternehmerpflichtversicherung hat, dann kostet das nichts.
Wer Zuständig ist kann ich Dir gerade nicht sagen, ich könnte mir aber vorstellen die VBG. Wenn Du Dich da anmeldest und dort falsch bist, dann macht das aber nichts, die geben das dann an die richtige BG weiter.
Wenn Du selbst der Unternehmer bist, und keine Angestellten da sind, dann gibt es keinen Zwang, sich bei der BG zu versichern. Du kannst das aber auf freiwilliger Basis tun, was durchaus auch empfehlenswert ist. Denn die BG ist ein vergleichsweise günstiger Versicherungsschutz, der bei berufsbedingten Unfällen/Krankheiten greift und Deine Existenz sichern kann.
Es gibt zwar bei den meisten BGen keine Unternehmerpflichtversicherung mehr, aber trotzdem muss jedes gewerbliche Unternehmen (auch ohne Mitarbeiter) bei der Zuständigen BG angemeldet werden. Solange es keine Versicherten gibt, zahlt man auch keine Beiträge, ist als Unternehmen aber trotzdem (Pflicht)Mitglied.
als selbständiger Unternehmer nicht aber empfehlenswert. Vor Unfällen ist keiner gefeit!
Naja, die ist in Branchen empfehlenswert, in denen es wahrscheinlich ist, bei einen Unfall schwer verletzt zu werden.
Es gibt zwar bei den meisten BGen keine Unternehmerpflichtversicherung mehr, aber trotzdem muss jedes gewerbliche Unternehmen (auch ohne Mitarbeiter) bei der Zuständigen BG angemeldet werden. Solange es keine Versicherten gibt, zahlt man auch keine Beiträge, ist als Unternehmen aber trotzdem (Pflicht)Mitglied.
Definitiv ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig.