Was ist die Rechtsform meines Kleingewerbes?
Hi! Ich bin selbstständiger DJ mit einem Kleingewerbe. Was ist meine Rechtsform? Einzelunternehmen oder Freiberufler? Muss das angeben, da ich beim Staat die November-Hilfe beantrage.
LG
8 Stimmen
7 Antworten
Du bist Einzelunternehmer bzw. Kleingewerbetreibender. Der Kleingewerbetreibende hat nur geringe Umsätze, und wird nicht ins Handelsregister eingetragen, und unterliegt somit nicht den Bestimmungen des HGB:
Solange Du nicht selber Musik komponierst, sondern fremde Musik abspielst, bist du gewerblich tätig.
Komponieren tue ich auch, aber das fällt ja nicht mehr unter den Begriff DJ. Als Kleinunternehmer lege ich ja in Clubs auf. Das Produzieren tue ich noch nebenbei. Ab und zu wird zwar mal was von mir selbst im Club gespielt, aber naja.
Danke!
Du bist überwiegend gewerblich tätig und nicht künstlerisch. Du spielst Musik ab um damit Geld zu verdienen. Deshalb hast du auch ein Gewerbe angemeldet.
Zugegeben kreuzt sich das etwas mit einem Freiberufler. Dieser würde seine eigenen Kompositionen abspielen und sich freuen, wenn es den Leuten gefällt. Er hätte nicht unbedingt eine Gewinnerzielungsabsicht.
Grob zusammengefasst.
Es gibt kein Kleingewerbe, sondern nur die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG. Und das ist ein Steuererleichterungsverfahren und keine Rechtsform.
Als DJ hast du ein Gewerbe angemeldet. Da du das alleine und ohne Gründung einer juristischen Person machst, bist du Einzelunter. Das hast du bei der Anmeldung bestimmt auch angekreuzt.
Es gibt Gerichtsurteile, die eine freiberufliche Tätigkeit eines DJs ganz klar verneinen.