Dj Gewerbe anmelden mit paralleler Ausbildung?
Hi,
ich bin 19 Jahre alt und mache eine Ausbildung als Elektroniker. Mein Hobby ist das DJing. meine Frage ist jetzt, nicht wie, sondern ob ich ein Gewerbe als DJ anmelden kann ohne meinem Ausbildungsbetrieb davon was zu sagen. Wenn nein dann sagt mir bitte was genau ich tun muss, dass ich das Gewerbe neben meiner Ausbildung anmelden darf und ob das überhaupt möglich ist.
vielen Dank und Liebe Grüße
10 Antworten
Schau bitte in deinen Ausbildungsvertrag was dort steht.
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt und zu genehmigen, es muss aber alles passen, da unter gewissen Umständen der Arbeitgeber bzw. hier der Ausbildungsbetrieb die Zustimmung verweigern kann.
- Ruhezeiten. Zwischen 2 Arbeitsschichten müssen zwingend 11 Stunden Ruhezeit liegen, das umfasst Haupt- und Nebenjob.
- Die wöchtentliche Höchstarbeitszeit darf im Durchschnitt 48 Stunden und in der Spitze 60 Stunden nicht überschreiten
- Du darfst nicht zu deinem Hauptarbeitgeber in Konkurrenz treten, was hier wohl nicht der Fall sein dürfte
- Du darfst die Ausbildungsziele nicht gefährden. Deine Arbeitskraft und dein Lernfortschritt dürfen hierunter nicht leiden.
Hi du bloedmann007,
hier noch Infos, Hinweise und Tipps zu deinem Gewerbe als Nebenerwerb in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen" bzw. speziell was für Auszubildende zu beachten ist: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende
Viel Erfolg damit wünscht dir siola55 ;-)
"Grundsätzlich können Sie als Auszubildender ein Nebengewerbe anmelden und sich nebenberuflich selbstständig machen. Es gelten die gleichen Vorschriften wie bei Angestellten. Sie verlieren dadurch nicht Ihren Kindergeldanspruch, da die Einkommensgrenzen für das Kindergeld weggefallen sind. Worauf Sie besonders achten sollten, ist die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Dabei werden alle positiven Einkünfte angerechnet, also auch Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit. Die Empfehlung ist, sich mit der zuständigen Arbeitsagentur abzustimmen." (aus https://www.starting-up.de/gruenden/nebenerwerbsgruendung/nebengewerbe-anmelden-darauf-muessen-sie-achten.html)
Grundsätzlich ist das möglich. Du musst es bei der Gemeinde anmelden.
Wann ist ein Nebenjob in der Ausbildung erlaubt?- Grundsätzlich ist ein Nebenjob während der Ausbildung erlaubt, wenn der Ausbildungsvertrag nichts anderes besagt. Auf jeden Fall muss der Ausbildungsbetrieb vorab informiert werden. Der kann den Nebenjob in folgenden Fällen untersagen:
- Der Ausbildungserfolg ist gefährdet, weil sich der Nebenjob negativ auf die Leistungsfähigkeit des Azubis auswirkt.
- Der Nebenjob findet bei der Konkurrenz statt: Es gilt das „Wettbewerbsverbot“, demzufolge volljährige Arbeitnehmer nebenberuflich nicht für konkurrierende Unternehmen tätig sein dürfen.
Hat man im Ausbildungsbetrieb Urlaub, muss auch der Nebenjob ruhen: Laut § 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen urlaubende Arbeitnehmer „keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten“.
https://www.ausbildungspark.com/ausbildungs-abc/nebenjob-ausbildung/
Welcher Elektriker arbeitet heute noch samstags? Ich denke der Nebenjob ist mehr ein Do - Sa-Job, so kann es am Sonntag pennen
Du bist also der Meinung, dass Auszubildende nur von Montag - Mittwoch arbeiten? Auch gehen sie noch in die Berufsschule!
Bitte auch beachten: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE000901377
Nein, aber es fällt wohl nur ein Tag auf einen Arbeitstag, andere arbeiten von Mo bis Sa 5 Abende im Einzelhandel.
Was willst Du mit dem Arbeitszeitgesetz, das ist ein Arbeitnehmer -Schutzgesetz, das eingehalten wird, denn die Nebentätigkeit ist keine Arbeitnehmertätigkeit, sonst hätte ich ihn darauf hingewiesen.
Nein - normalerweise 2 Tage: Donnerstag und Freitag!
Ich darf dich an deinen eigenen Text erinneren:
Ich denke der Nebenjob ist mehr ein Do - Sa-Job,
Die Ausbildungstätigkeit bezieht sich aber auf eine AN-Tätigkeit und daher muss auch das Arbeitszeitgesetz beachtet werden.
Stichwort: Ruhepause
*EDIT*
Ja, aber da er am Samstag nicht im Ausbildungsbetrieb tätig ist, wäre er nur am Donnerstag "gefährdet", da er aber die Nebentätigkeit nicht als Arbeitnehmer ausübt, Hat er die arbeitnehmerrelevante "Nachtpause" erfüllt. Für Selbstständige gibt es keinen Arbeitsschutz, oder Arbeitszeitgesetze.
Die Konstellation ist ähnlich wie die der Kraftwagenfahrer, die dürfen die Lenkzeit als Kraftfahrer nicht überschreiten, wie lange sie mit dem privaten Fahrzeug vor und nach der Lenkzeit fahren interessiert die Polizei nicht
Da die Tätigkeit eines DJ in der Regel abends statt findet, kann der Ausbildungsbetrieb diese Tätigkeit verbieten.
Ein unausgeschlafener Auszubildender muss von seinem Lehrherr nicht akzeptiert werden.
Außerdem sind die mir bekannten DJ nicht selbständig, sondern angestellt.
Außerdem sind die mir bekannten DJ nicht selbständig, sondern angestellt.
Dann kennst du aber nicht viele. Die meisten, die ich kenne sind sehr wohl selbständig unterwegs.
Du hast recht, so viele kenne ich wirklich nicht!
Für einen Auszubildenden wird sich die Selbständigkeit sicherlich nicht lohnen.
Was gerade bei dieser Tätigkeit (Nachtarbeit) zutrifft.