Gewerbe anmelden ,NRW als Zimmerer

6 Antworten

Erkundige Dich erst bei der zuständigen Handwerkskammer. Es gibt Handwerksberufe, bei denen ein Meisterbrief erforderlich ist, bei anderen Berufen gilt die sogenannte "Altgesellenregelung". Wenn die Handwerkskammer Deine Selbständigkeit ablehnt, wird sie auch Deine Gewerbeanmeldung ablehnen. Das heißt, dass Du trotz Anmeldung beim Finanzamt für die Handwerkskammer "Schwarzarbeit" ausüben würdest. Möglicherweise kannst Du aber bei der Gewerbeanmeldung eine Tätigkeit angeben, bei der die Handwerkskammer nicht mitzureden hat...

wende dich zunächst mit deiner Frage an die örtliche Handwerkskammer, Abteilung Handwerksrolle und erkundige dich ob du möglicherweise ohne Meisterbrief die Tätigkeit als Selbständiger ausüben darfst.

Dann schauen wir weiter und geben gerne Ratschläge was noch zu beachten ist.

Hallo zusammen,

Übrigens: es gibt Mitarbeiter von Kammern und Innungsverbänden, die nur dazu da sind um "schwarze Schafe" in der Branche ausfing zu machen und Schwarzarbeit zu bekämpfen. Also Vorsicht - der Feind ist meist nicht weit weg. Auch eingetragene Dachdecker- und Zimmermeister (Mitbewerber) lauern nur darauf dich anzuschwärzen - sei es bei der Handwerkskammer, der Innung, beim Zimmerer- bzw. Dachdeckerverband oder gar beim Zoll.

Die selbständige Ausübung des Berufs "Zimmermann" unterliegt in Deutschland den Meisterzwang. Wer also keinen Meisterbrief hat oder nicht unter die "Altgesellenregelung" fällt, wird nicht in die Handwerksrolle eingetragen und darf diese Arbeiten weder anbieten noch ausführen!

Also hier ein kleiner "Warnschuss" an der Stelle ;-)

Rochenblick 
Beitragsersteller
 25.01.2013, 15:40

Oh , da hat jemand plan ... Ich will keine Dachstühle machen oder Caports , nur Kleinigkeiten .. Dachrinnen säubern , Flachdach. Reparaturen ...

Du mußt einen Meisterbrief haben, sonst wird das nix.