Gewerbe anmelden, als Arbeitssuchender?

siola55  14.03.2022, 10:34

Wie alt bzw. jung bist du denn?

AlexMalex99 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 10:53

Ich bin 22jahre alt..

4 Antworten

Natürlich mußt du diese Änderung deinem Jobcenter melden...

Allein schon wegen einer evtl. Anrechnung des erzielten Einkommens!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du kannst selbstverständlich ein Gewerbe anmelden, musst das JobCenter aber davon in Kenntnis setzen. Sobald du damit Geldzuflüsse hast, musst du diese ebenfalls zeitnah mitteilen.

AlexMalex99 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 11:41

Danke erstmal für die Antwort:)

Evt. Könnten Sie mir auch bei einer weiteren Frage behilflich sein!?

Die Lage sieht ja so aus wenn man etwas als hauptgewerbe macht muss man sich selbst kranken versichern...allerdings möchte ich es ja als nebengewerbe machen, derzeit bin ich ja aber noch arbeitssuchend gemeldet..wäre es dann wenn ich mein Gewerbe zu morgen beginne das ich das Gewerbe als Hauptgewerbe ausführe? Da ich ja momentan keine Arbeitstelle habe oder sogesagt "nichts anderes mache"?

DerHans  14.03.2022, 12:37
@AlexMalex99

Wenn du hauptberuflich selbständig bist, bekommst du ja keine Leistungen mehr, musst dich also selbst krankenversichern. Aber auch als Selbständiger kannst du noch AUFSTOCKEND AlG 2 beziehen.

Für die Krankenversicherung kannst du in der Existenzgründungsphase (bis 3 Jahre) zum Mindestbeitrag versichert werden. Dann musst du aber u.U. im Folgejahr den richtigen Beitrag nachzahlen.

Geochelone  14.03.2022, 14:07
@AlexMalex99

Es gibt gar kein Haupt- oder Nebengewerbe. Auf der Gewerbeanzeige wird nur aus statistischen Zwecken gefragt, ob das Gewerbe zum Zeitpunkt der Anmeldung zu deinem Haupterwerb dienen soll? Wenn du aber noch von ALG lebst, ist das nur ein Nebenerwerb.

Ich gehe davon aus, dass Du im Bezug von ALG I bist. Oder bist Du im Bezug von ALG IIß Du musst jede Veränderung deiner Lebessituation der AfA oder dem Jobcenter mitteilen und Du solltest die Anmeldung einer selbstständien Tätigkeit vorab mit der AfA absprechen. Einkünfte werden deinem ALG I / ALG II angerechnet und ggf. abgezogen.

Es bsteht aber die Möglichkeit, dass die AfA oder das Jobcenter deine selbstständigkeit unterstützt. Zunächst bezahlt das Amt die Vorbereitung deiner Selbstständifkeit (Haupt/Nebenerwerb). Im rahmen der Vorbereitung geht man auf alle Fragen deiner Gründung ein und erstellt einen Businessplan und schaut welche Fördermittel es gibt.

Im Anschluß sollte man prüfen ob dir ein Existenzgründungszuschuss zusteht. Idealerweise läßt Du dich einmal beraten. Infos unter www.beraterstudio.de

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Für Versicherung solltest du schon selber sorgen ,

und denen Bescheid zugeben schadet auch nicht selbst wenn es ne Mail ist . Lg und viel Erfolg 🍀