Gewährleistungsansprüche beim Händler wegen Motorschaden nach 3 Monaten?
Hallo ! Habe mir vor 3 Monaten einen 320d gekauft bei einem Händler ! Das Auto hat 130.000km drauf und ist aus dem Jahr 2007. Beim Kauf bekam ich eine Gebrauchtwagengarantie, diese aber nur 40% des Schadens bezahlt.
Der Händler blockt ab und meinte er kann vorlegen das alles vor dem Kauf in Ordnung war somit die Gewährleistung nicht eingreifen kann.
Der Motorschaden kam durch 2 Fehler die sich sicherlich nicht in 8.000km und 3 Monaten aufbauen.
1) Ansaubrücke komplett verkokt 2) 2 Drallklappen in den Motor gefallen
Also wenn eine Ansaugbrücke nach 8.000km komplett verkokt ist dann weiß ich auch nicht mehr !!! Wie soll das gehen? Somit war dies ein Mängel vor dem Kauf.
Wie seht ihr das? Wer muss jetzt dafür geradestehen? Der Schaden liegt bei 12.000€
2 Antworten
Anwalt, in den ersten Sechs Monaten ist der Händler in der Pflicht nachzuweisen, dass der Schaden nicht von Anfang an da war.
direkt zum anwalt gehen und einspruch erheben.