erlischt Gewährleistung durch Selbsteinbau von KFZ Ersatzteilen-Cabrioverdeck

5 Antworten

Hallo, die Gewaehrleistung is wohl futsch :/ da sin die leider immer schnell dabei! Am besten hoerst du mal beim Haendler nach, risse koennen aus vielen gruenden entstehen also werden einige Ausreden auf lager sein seitens des verkaeufers

Ratirat  15.06.2013, 00:01

Die Gewährleistung ist niemals futsch, egal, was man mit der Ware macht.

ostrettich  15.06.2013, 19:14
@Ratirat

ja moment mal freunde..da kann ja jeder daher kommen, etwas kaufen, es zuhause ruinieren und dann den verkäufer dafür haftbar machen..so gehts ja nicht.!. die gewährleistung bezieht sich auf den geäusserten mangel, nicht auf sämtliche folgeschäden die sich durch den ausbau ergeben..wo sollte das hinführen..?

welcher verkäufer würde bei dem wahnsinn noch ein geschäft eröffnen?

irgend wie versteht hier niemand, das die internetkauferei nur für leute geeignet ist,die in der lage sind , den umstand auszugleichen, dass sie wenig oder keine fachmännische unterstützung erhalten,oder brauchen und eine gewisse fehlertoleranz gegenüber dem produkt haben.. deshalb ist es ja billig!

es wird immer von abzockeverkäufern gesprochen.. ich sehe aber immer mehr abzockekunden, die erst überall vergleichen, die fachmänner vor ort ihre dienstleistung und beratung abschwatzen und dann bei billigschnäppchen von internetverkäufern zuschlagen..und am ende herummeckern..dass es nicht dieselbe qualität und den selben service wie vorort gibt..sorry leute..so gehts auch nicht.

Ratirat  16.06.2013, 14:27
@ostrettich

ja moment mal freunde..da kann ja jeder daher kommen, etwas kaufen, es zuhause ruinieren und dann den verkäufer dafür haftbar machen..so gehts ja nicht.!

Nicht dafür, dass er es ruiniert hat. Aber für die Mängel zum Zeitpunkt der Übergabe.

Wenn nicht eindeutig ist, ob ein Mangel durch das Ruinieren entstanden ist oder bereits bei Übergabe vorhanden war, hat der gewerbliche Verkäufer in den ersten sechs Monaten die Beweispflicht.

Man mag das als ungerecht empfinden, es ist aber der Wille des Gesetzgebers.

welcher verkäufer würde bei dem wahnsinn noch ein geschäft eröffnen?

Es scheint noch genügend zu geben.

ostrettich  16.06.2013, 20:47
@Ratirat

das ist nicht ungerecht..sondern unrichtig.. ich würde es da auf eine auseinandersetzung ankommen lassen.. der fachmännische einbau ist hier anzuzweifeln.

Ratirat  16.06.2013, 21:04
@ostrettich

Wer eine Ware als "zum Selbsteinbau mit Schritt-für-Schritt-Einbauanleitung" bewirbt, kann sich nachher nicht drauf berufen, dass der Einbauende kein Fachmann war.

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:17

auch wenn er mit Selbsteinbau in der Artikelbeschreibung wirbt?

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:20
@hundamelie

den Händler hab ich kontaktiert und auch Fotos des Schadens gesendet.Er ist bereit das Dach auf KULANZ auszutauschen.Ich sollte das Dach ausbauen und hinsenden ,dann gibt es ein neues.Ich mach mir Sorgen das bei dem Ausbau ein weitere Schaden entstehen könnte und hab auch das dem Verkäufer mitgeteilt.Nun redet er von Garantie und das das kaputte Dach kein solcher Fall wär und das der Wiederausbau quasi mein Problem sei.Er tauscht es rein aus Kulanz.Kein rechtlicher Anspruch meint er.Die Verdecke sind nun mal nicht zum ständigen ein und ausbau gedacht ,deswegen meine Bedenken. Die Pvc Scheibe kann nicht einfach so ersetzt werden,da sie mit der Verdeckhaut verschweißt ist.Ich war bei einem Autosattler der berechnet die Reperatur auf 300 euro.Das Dach kostete aber "Nur" 200 Euro. Falls ich etwas wirr und unverständlich schreibe sagt es mir,aber im Moment bin ich echt fix und fertig

Ratirat  15.06.2013, 00:12
@hundamelie

Das ist keine Kulanz. Er MUSS das austauschen.

Wenn etwas fachmännisch eingebaut wurde, ist es egal von wem. Die Gewährleistung besteht auf die Ware. Wenn diese mangelhaft war, besteht das Recht auf Nachbesserung, später Wandel usw. aber bei Gewährleistung bist du wohl in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bestand.

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:19

hab das Verdeck am 18.April gekauft

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:28
@michela1991

er war sehr schnell mit -schick es zurück und ich schick ein neues.Als ich meine Bedenken äußerte, was ist wenn das Dach beim Ausbau beschädigt wird -Kam dann sehr patzig,das ist dann ihr Problem und ausserdem tauscht er nur aus Kulanz um und das Verdeck wurde ja auch nich fachmännisch eingebaut -kein Garantiefall .Das es sich um einen Garantiefall handeln soll hab ich nie behauptet,nur den Schaden gemeldet bei ihm und brav abgewartet.

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:30
@hundamelie

Das Problem ist ja das die Verdecke nicht zum ständigen ein und ausbau konzepiert wurden

michela1991  14.06.2013, 23:38
@hundamelie

Nur weil es keine Werkstatt eingebaut hat, heißt es nicht zwangsläufig, dass es nicht fachmännisch eingebaut wurde. Genau das müsste der Verkäufer beweisen, was ihm schwer fallen dürfte.

Lies mal den Artikel bei Wikipedia genau. Die für dich interessante Stelle:

Nacherfüllung Die Folgen des Sachmangels ergeben sich aus der gesetzlichen Systematik des BGB. Für das Kaufrecht sind diese nochmals in § 437 BGB deklaratorisch aufgeführt. Gesetzessystematisch ist die Nacherfüllung des § 439 BGB – die Beseitigung des Mangels – den anderen Gewährleistungsrechten vorrangig. Die Nacherfüllung ist auf zweierlei Art möglich. Zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (in der Rechtssprache: Nachlieferung, also ein Austausch) oder durch die Beseitigung des Mangels (in der Rechtssprache: Nachbesserung, beispielsweise eine Reparatur). Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB). Der Anspruch auf Nacherfüllung kann aber auch ganz ausgeschlossen sein, etwa wenn die Reparatur nicht möglich ist und die Sache auch nicht ausgetauscht werden kann. Dann bleibt dem Käufer nur das Recht auf Rücktritt, Kaufpreisminderung oder Schadensersatz.

Für dich wäre Reperatur und/oder Rücktritt, Kaufpreisminderung, Schadenersatz denkbar.

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:52
@michela1991

Danke ,für deine Mühe .... Mhh,also muss er mir zuerst das neue dach senden und ich ihm dann das kaputte ? Das Problem ist ja auch wenn diese ganze hin und her schickerei ewig dauert,was mach ich dann mit nem Auto ohne Dach ?

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:54
@hundamelie

könnt ihr euch ein besseres Bild machen wenn ihr die Auktion einsehen könnt ?

michela1991  15.06.2013, 00:00
@hundamelie

Man muss auch die Verhältnismäßigkeit bedenken.

Um welchen Geldwert reden wir? Was möchtest du denn eigentlich haben bzw. erreichen?

Am Ende kannst du natürlich ganz toll im Recht sein, bist aber doch ein Verlierer, weil alles ewig dauert, viel Ärger und ein potentieller Richter auch auf einen Vergleich aus sein wird.

Mache dem Käufer die rechliche Lage deutlich und schlage ihm vor, was du erwartest. Dann eineigt euch auf etwas praktikables.

hundamelie 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 00:13
@michela1991

ich würde mich gerne einigen .Leider ist nun ein Verdeck keine kaputte Kaffeemaschine wo man den Stecker aus der Dose zieht und alles in einen Karton packt und wegschickt. Würde den "Kulanzvorschlag "von ihm mit verbundenem Umtausch gerne annehmen ,aber was ist wenn beim Ausbau etwas passiert(der ist etwas schwieriger als der Einbau) Er denkt ja auch ich gehe von nem Garantiefall aus,nein das Dach hatte einen Fehler der erst richtig zum Vorschein kam als das Auto bewegt wurde und der Schaden sich zeigte. Ich möchte einfach nur eine Einigung die für beide Seiten akzeptabel ist.,Hab ihm auch angeboten erneut 100 Euro zu überweisen wenn es denn dann egal wäre wenn das Dach den Ausbau nicht aushält.Übrigens wir reden hier von 200 Euro für ein neues Verdeck. er bietet sie für dieses Geld an,sie sind auch ganz gut für die 200 Euro,nur meins hat halt einen Abriß der PVC Scheibe genau an der Schweißnaht.

also mal eines vorweg...du hast einen schaden am gerät, der verkäufer bietet eine rücknahme an. zu mehr ist er nicht verpflichtet. das du meinst du müsstest erst günstig über ebay die normale und übliche fachwerkstatt inklusive originaldach meiden..soll jetzt das problem des verkäufers werden?

irgendwie bin ich schon immer erstaunt mit welcher dreistigkeit hier erwartungen an die verkäufer gelegt werden,wenn eigenes unvermögen, oder wie in deinem fall-dir erst hinterher die nachteile vom internetkauf einfallen( kompliziert wegen größe, ausbau und ohne dach)

hinter günstig und billig verbirgt sich immer auch die tatsache das es eben nicht zu den normalen umständen erwartet werden kann, das alles läuft. wer sich so behilft muss auch einfach mal damit rechnen, dass es für den weniger preis, ein mehr an aufwand gibt.

oder sollen wegen euch ,die verkäufer alles verschenken? nur damit es den käufern gut geht? ich sage mal so, eine fachmännische scheibe und ein fachmännischer einbau hätte euch um wieviel mehr gekostet? die differenz die ihr gespart habt, ist nun der ärger, den ihr dafür zusätzlich habt.

wie also weiter verfahren? das angebot vom verkäufer annehmen und das eben austauschen.

hundamelie 
Beitragsersteller
 17.06.2013, 17:17

ups, man könnte denken du wärst der Verkäufer :-)

eins mal vorweg zur Sache.Ob ein Artikel 1 Euro und 100 oder 1000 Euro kostet ist doch mal schlichtweg EGAL. Ich habe die VERBRAUCHERGESETZE nicht gemacht,und abzocken möchte ich um Gottes Willen auch nicht.Fakt ist der Verkäufer tut so als wäre es ein Garantiefall( im übrigen habe ich das NIE behauptet) In diesem Punkt verkauft er die Kunden für blöd. Den Selbsteinbau hat er telefonisch als überhaupt kein Problem angepriesen (was es auch nicht war es ging sehr gut ) und mit dem Ausbau wegen eines Gewähleistungsfalles läßt er die Kunden dann im Regen stehen und moniert sogar noch das es selbst eingebaut wurde. hinter günstig und billig verbirgt sich immer auch die tatsache das es eben nicht zu den normalen umständen erwartet werden kann, das alles läuft. Wo hast du denn diese Weisheit her?Kaufst du keine Artikel die im Angebot sind ?Aber trotzdem danke das du dir die Mühe gemacht hast und solch einen langen Text hier eingestellt hast. ich wünsche dir noch einen schönen Abend

Ja auch dann :/ ist ja nicht gelogen du kannst es ja selbst einbauen, den haendler interessiert nur sein profit und leider nicht die gewaehrleistung seinernkunden bezueglich waren die nicht von ihm bezogen wurden, er wuerde nux verkaufen wenn er schreiben wuerde das die garantie erlischt, probier es mal vllt wirds kollanzhalber reperiert! solltest du teilkasko haben kannst du auch zu carclass fahren die machen es in der regel kostwnfrei

hundamelie 
Beitragsersteller
 14.06.2013, 23:27

er war sehr schnell mit -schick es zurück und ich schick ein neues.Als ich meine Bedenken äußerte, was ist wenn das Dach beim Ausbau beschädigt wird -Kam dann sehr patzig,das ist dann ihr Problem und ausserdem tauscht er nur aus Kulanz um und das Verdeck wurde ja auch nich fachmännisch eingebaut -kein Garantiefall .Das es sich um einen Garantiefall handeln soll hab ich nie behauptet,nur den Schaden gemeldet bei ihm und brav abgewartet.

Weiter unten schreibst du, dass er bereit ist, es auszutauschen. Wo ist denn jetzt dein Problem?

Du hast natürlich einen Gewährleistungsanspruch auf Nacherfüllung gemäß § 437 BGB. Da seit Kauf noch keine sechs Monate vergangen sind, trifft den Verkäufer nach § 476 BGB die Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt. Er scheint diesen Beweis nicht antreten zu wollen, sondern tauscht direkt um. Als "Kulanz" kann man das natürlich verkaufen, ist es aber nicht.

Theoretisch hättest du sogar einen Anspruch darauf, dass er das Verdeck selbst wieder ausbaut. Aber ich befürchte, mit der Durchsetzung dieses Anspruchs hättest du zehn mal mehr Arbeit als mit dem Selbstausbau, und riskierst, überhaupt zu deinem Recht zu kommen.

Daher: Bau es aus, schick es ihm zurück und freut euch über das neue Verdeck!

hundamelie 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 00:15

mein Problem ist der Ausbau des Daches,der ist schwirieger als der einbau und es kann leicht was kaputt gehen an der Verdeckhaut

hundamelie 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 00:17
@hundamelie

diesen Ausbau und evt Folgen seien mein Problem, sagt er

Ratirat  15.06.2013, 00:24
@hundamelie

Nein, sind sie nicht. Vereinbare mit ihm, dass ihr das Dach selbst ausbaut, aber für eventuelle fahrlässig verursachte Schäden nicht haftet. Wenn er dies nicht akzeptieren will, sollte er einmal dieses BGH-Urteil lesen: http://lexetius.com/2011,7327

Das ist dann übrigens Kulanz - und zwar von euch!

hundamelie 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 00:30
@Ratirat

Zitat :Der Ausbau obliegt ihrer Verantwortung, sollten Sie Bedenken diesbezüglich haben richten Sie den Schaden wie es auf der CD der Einbauanleitung in einem Unterkapitel beschrieben steht.

Im Übrigen handelt es sich nicht um einen Garantiefall, das Verdeck wurde weder durch Fachkräfte eingebaut noch liegt ein Materialfehler vor. Dies ist eine Rücknahme auf Kulanz, rechtlich unverbindlich

Wohlgemerkt er hat "Nur" Fotos des Schadens gesehen.

Ratirat  15.06.2013, 00:37
@hundamelie

richten Sie den Schaden wie es auf der CD der Einbauanleitung in einem Unterkapitel beschrieben steht.

??? Ich habe keinen Schimmer, was er damit sagen will.

Im Übrigen handelt es sich nicht um einen Garantiefall

Gut möglich, aber um einen Gewährleistungsfall.

das Verdeck wurde weder durch Fachkräfte eingebaut

Wer mit einer "Schritt-für-Schritt-Einbaueinleitung" wirbt, kann sich darauf wohl kaum berufen ...

noch liegt ein Materialfehler vor.

Das müsste er beweisen. Halte ich für praktisch unmöglich.

Lass dich nicht kleinkriegen. Viele Händler versuchen die Kunden erst einmal hinters Licht zu führen, weil die meisten ihre Rechte überhaupt nicht kennen.

hundamelie 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 00:38
@hundamelie

Er hat mich mit dieser Email echt verunsichert.Erst wirbt er mit Selbsteinbau dann bemängelt er dieses.Beim Einbau ging alles glatt und gut,nix wurde beschädigt.Wir haben uns gefreut über das neue Dächlein.

hundamelie 
Beitragsersteller
 15.06.2013, 00:39
@hundamelie

lach,was er mit der Schadensrichtung sagen will weiß ich auch nicht,auf der CD gibt es diesen Punkt nicht

ich danke euch erst mal,werde weiter um mein Recht kämpfen auch 200 Euro sind viel Geld