erlischt Gewährleistung durch Selbsteinbau von KFZ Ersatzteilen-Cabrioverdeck

5 Antworten

Hallo, die Gewaehrleistung is wohl futsch :/ da sin die leider immer schnell dabei! Am besten hoerst du mal beim Haendler nach, risse koennen aus vielen gruenden entstehen also werden einige Ausreden auf lager sein seitens des verkaeufers

Wenn etwas fachmännisch eingebaut wurde, ist es egal von wem. Die Gewährleistung besteht auf die Ware. Wenn diese mangelhaft war, besteht das Recht auf Nachbesserung, später Wandel usw. aber bei Gewährleistung bist du wohl in der Beweispflicht, dass der Mangel schon bestand.

also mal eines vorweg...du hast einen schaden am gerät, der verkäufer bietet eine rücknahme an. zu mehr ist er nicht verpflichtet. das du meinst du müsstest erst günstig über ebay die normale und übliche fachwerkstatt inklusive originaldach meiden..soll jetzt das problem des verkäufers werden?

irgendwie bin ich schon immer erstaunt mit welcher dreistigkeit hier erwartungen an die verkäufer gelegt werden,wenn eigenes unvermögen, oder wie in deinem fall-dir erst hinterher die nachteile vom internetkauf einfallen( kompliziert wegen größe, ausbau und ohne dach)

hinter günstig und billig verbirgt sich immer auch die tatsache das es eben nicht zu den normalen umständen erwartet werden kann, das alles läuft. wer sich so behilft muss auch einfach mal damit rechnen, dass es für den weniger preis, ein mehr an aufwand gibt.

oder sollen wegen euch ,die verkäufer alles verschenken? nur damit es den käufern gut geht? ich sage mal so, eine fachmännische scheibe und ein fachmännischer einbau hätte euch um wieviel mehr gekostet? die differenz die ihr gespart habt, ist nun der ärger, den ihr dafür zusätzlich habt.

wie also weiter verfahren? das angebot vom verkäufer annehmen und das eben austauschen.

Ja auch dann :/ ist ja nicht gelogen du kannst es ja selbst einbauen, den haendler interessiert nur sein profit und leider nicht die gewaehrleistung seinernkunden bezueglich waren die nicht von ihm bezogen wurden, er wuerde nux verkaufen wenn er schreiben wuerde das die garantie erlischt, probier es mal vllt wirds kollanzhalber reperiert! solltest du teilkasko haben kannst du auch zu carclass fahren die machen es in der regel kostwnfrei

Weiter unten schreibst du, dass er bereit ist, es auszutauschen. Wo ist denn jetzt dein Problem?

Du hast natürlich einen Gewährleistungsanspruch auf Nacherfüllung gemäß § 437 BGB. Da seit Kauf noch keine sechs Monate vergangen sind, trifft den Verkäufer nach § 476 BGB die Beweispflicht, dass es sich nicht um einen Sachmangel handelt. Er scheint diesen Beweis nicht antreten zu wollen, sondern tauscht direkt um. Als "Kulanz" kann man das natürlich verkaufen, ist es aber nicht.

Theoretisch hättest du sogar einen Anspruch darauf, dass er das Verdeck selbst wieder ausbaut. Aber ich befürchte, mit der Durchsetzung dieses Anspruchs hättest du zehn mal mehr Arbeit als mit dem Selbstausbau, und riskierst, überhaupt zu deinem Recht zu kommen.

Daher: Bau es aus, schick es ihm zurück und freut euch über das neue Verdeck!