willhaben-kaputte ware-rechtslage
hallo, habe einen kinderwagen auf willhaben gekauft. per nachname bezahlt. der kinderwagen ist defekt bzw fangen die räder bei schnellerem gehen zu blockieren an.ich habe das bei der zweiten ausfahrt bemerkt.drei tage nach erhalt des kinderwagens. ich wollte der verkäuferin den wagen zurückschicken. sie hat noch restagrantie aber leider keine rechnung mehr. sie kann in dem geschäft wo sie ihn gekauft hat mit ihren kundendaten den wagen kostenlos zur reparatur schicken. das verweigert sie. die verkäuferin behauptet ich habe den wagen kaputt gemacht und sie mache sich jetzt sicher nicht solche umstände. ich seh überhaupt nicht ein wieso ich jetzt auf dem kaputten wagen sitzen bleiben soll desen defekt ich ganz sicher nicht verschuldet habe. es handelt sich um 200 euro. ich habe gelesen das sie sehr wohl verpflichtet ist den wagen zurückzunemen. ausserdem hat sie die gewährleistung in ihrer anzeige auch nicht ausgeschlossen. wie schaut die rechtslage in österreich aus?
3 Antworten
o.k danke... sie ist eine private verkäuferin. ich kann mir nicht vorstellen das private verkäufer da schalten und walten können wie sie wollen.wie gehst da jetzt weiter. polizei-anzeige? vielelicht hat je noch wer ahnung wie es in österreich mit der rechtslage bei privatverkäufen aussieht. man findet ja alles mögliche im netz
Hatte ähnlichen Fall... sitze in Österreich und schreibe aus Erfahrung:
Uhr bekommen (gut verpackt) aber kaputt. Adresse des Verkäufers liegt vor, aber keine Telefonnummer. Polizei ermittelt nur, wenn keine Adresse vorliegt. Anwalt zahlt sich erst ab Streitwert von 100 EUR aus (Kosten wären höher). Konsumentenschutzverband macht nur was, wenn der Verkäufer ein Unternehmer wäre. Rechtsschutzversicherung strebt an, sich mit Verkäufer zu einigen. Aber wie, Verkäufer reagiert auf Emails nicht.
Ich habe daraus gelernt, werde Ware nur mehr gegen Abholung kaufen oder über PayPal bezahlen, denn dann hat man die Möglichkeit sich sein Geld zurückzuholen.
Ich weiss nicht, wie es In Österreich sit, aber in Deutschland sieht es so aus: Da die Verkäuferin die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat, ist sie laut BGB verpflichtet dir ein Jahr zu gewähren...und der Schaden ist laut Gesetz auch nich ein Mangel seitens des Verkäufers, d.h. er konnte seinen Teil des Kaufvertrages nicht erfüllen und muss somit für den Schaden aufkommen...Ist sie eine gewerbliche oder eine rpivate Verkäuferin? Da kommts nämlich drauf an, das macht den Unterschied bei den Kaufvertragsverpflichtungen... Ich übernehm aber keine Garantie für meine Weisheiten...;)