Aus versehen auf falschen Namen bei Media Markt bestellt, trotzdem Recht auf Aushändigung der Ware?

5 Antworten

Natürlich nicht.

DU hast das doch nicht gekauft. Sondern halt eine Person, die zufällig an deiner Adresse wohne soll. Es aber nicht tut. Der Vertrag wurde nicht mit dir abgeschlossen, als o kansnt du auch nicht auf Erfüllung klagen.

OHNE KLAGE geht das eh nicht.

Angenommen, die Person würde existiren. SIE hat gezahlt, und DU bekommst das Teil vom MM. Plötzlich steht der ECHTE Besteller und Käufer da und MM sagt: Nee, haben wir nem Fremden gegeben..

Nicht so wirklich, oder?

Der MM verlangt hier eindeutige Sachen, wie halt deinen ECHTEN Namen, damit ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Daran hast du dich nicht gehalten, also gibt es auch keine Vertrag, und kein Recht auf Ware.

Du wirst dein Geld zurück bekommen, das war es dann für dich.

Wenn die Person (du) eindeutig identifizierbar ist (z.B. visuell) dann wäre der Vertrag trotzdem gültig, aber bei einem Internetkauf ist man anonym und identifiziert sich quasi nur mit den Angaben die man selbst preisgibt.

Hast über Paypal bezahlt? Sind da deine Daten korrekt? Und willst im Fall der Fälle das zivilrechtlich durchziehen? Wenn nein brauchst dem keinen weiteren Atem schenken. Wenn eine Seite nicht will, dann kann man sie nur rechtlich zwingen.

Warum hast eigentlich nicht den Fake Namen auf deinen Briefkasten geklebt?
Oder hast Marktabholung gemacht?

Kannst du beweisen die Ware tatsächlich gezahlt (online) zu haben? Die Unterlagen zu den Einzelheiten der Bestellung / den Kaufvertrag solltest du parallel dazu selbstverständlich vorlegen können.

Feide 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 19:51

Naja ich hab der Verkäuferin die Rechnung von MM und auf ebay gezeigt, aber ihr Vorgesetzter meinte geht nicht.

LouPing  14.11.2019, 19:51
@Feide

Du musst beweisen können das es DEINE Rechnung ist die von DIR gezahlt wurde.

Theoretisch könnte sonst jeder die Unterlagen ausdrucken und die bereits gezahlte Ware abholen.

KHSchindelar  14.11.2019, 19:52
@Feide

Du brauchst noch die Zustimmung dessen, der den Kaufvertrag abgeschlossen hat. (ggf. mit Personalausweis)

Natürlich nicht, das ist doch klar

Feide 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 19:48

Warum sollte das klar sein? Nach §§145ff BGB ist erstmal ein Vertrag zustande gekommen.

KHSchindelar  14.11.2019, 19:51
@Feide

Der Kaufvertrag ist ja nicht mit Dir geschlossen.

dandy100  14.11.2019, 19:52
@Feide

Aber nicht mit Dir!

Belmuindot  14.11.2019, 20:03
@Feide

Hoho Du lügst und täuscht, und dann noch den BGB heranziehen.

Feide 
Beitragsersteller
 14.11.2019, 22:15
@Belmuindot

Bitte was, so ein Quatsch hab ich ja noch nie gehört :'D

Kann ich trotzdem auf Erfüllung bestehen,

Nö kannst nicht, weil...

.... dieser nicht auf mich sondern auf einen fiktiven Namen geschlossen wurde?