Motorsteuergerät Kaputt nach einer Woche (Kauf beim Händler)
Wir haben vor ca. einem Monat ein Opel Vectra Gts BJ 2003 KM: ca. 60000 gekauft. Nach einer Woche sprang das Auto nicht mehr und wir mussten die Pannenhilfe rufen damit der Starthilfe leistet. Nachher beschleunigte das Auto nicht wie Gewünscht, und hat einfach geblockt wenn man auf den Gas drückte. Danach sind wir zum Opel- Service gegangen. Der sagte dass das Motorsteuergerät kaputt ist und der mehr als 1000 Euro kostet. Daraufhin haben wir den Händler angerufen und der hat gesagt dass wir das Auto zu ihm bringen sollen damit er das bei sich repariert. Nach 1,5 Wochen hat er endlich selber herausgefunden dass tatsächlich das Motorsteuergerät kaputt ist. Da hat unser Problem eigentlich angefangen. Zuerst wollte er die Schuld auf die Pannenhilfe aufschieben, dass der die Starthilfe nicht richtig gemacht hätte. Die wiederum wollten Natürlich ein Beweis von Händler dass das tatsächlich ihre schuld sei und der Händler konnte das nicht beweisen. Jetzt will der Händler dass wir für den Großteil des Schadens aufkommen, da anscheinend die Garantie das Motorsteuergerät nicht beinhaltet. Wir wissen jedoch dass der Händler gesetzlich eine Gewährleistung geben muss, und der beinhaltet alles. Wir wissen auch dass der Schaden vom Händler ausgegangen wird das es in den ersten 6 Monaten kaputt ging.
Jetzt ist eigentlich meine Frage. Wir werden jetzt höchstwahrscheinlich zum Gericht gehen da der Händler uns übers Ohr hauen will. Ist unsere Chance dass wir beim Gericht gewinnen Hoch oder Niedrig? Und das Auto ist immer noch beim Händler und der ist 200 km entfernt von hier, sollen wir unser Auto holen oder was sollen wir machen? Brauche wirklich dringend Hilfe
3 Antworten
Ich würde das Fahrzeug dort wegholen. Es ist keine gute Idee, es bei jemandem zu belassen, gegen den man einen Prozess führt. Wie das Verfahren ausgeht? Es gibt ein Sprichwort: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand".. Niemand kann dir deine Chancen sagen, zumindest nicht die, die dir hier vielleicht eine Prozentzahl sagen. Bei Gewährleistungen ist die Beweislast bei dir, bei einer Garantie geht man in den ersten 6 Monaten davon aus, dass der Fehler schon vorhanden war. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, werden Anwalts- und Gerichtskosten höher sein, als ein neues Steuergerät, wenn du deinen Prozess verlieren solltest. Das will gut überlegt sein.
Also diese frist die wir schriftlich geben müssen haben wir schon gemacht und die ist auch abgelaufen. Und wir werden auf jeden fall einen Anwalt einschalten.
Oho.. vorab nicht so schnell mit den jungen Pferden!
Du setzt dem Händler eine Frist und zwar schriftlich per Einschreiben mit Rückschein, dass ich wichtig um dies auch nachweisen zu können. Die Frist muss angemessen sein, gib ihm also wegen meiner weitere 14 Tage. In dieser Frist hat er das Fahrzeug zu reparieren oder aber Du wirst vom Kauf zurücktreten und forderst den kompletten Kaufpreis zurück.
Persönlich würde ich anmerken, dass Du bei einem ablehnenden Verhalten auch in Erwägung ziehst bei einem dann nicht mehr zu vermeidenden Gerichtsverfahren auch alle weitern Kosten, Verbringung in die Werkstatt zur Reparatur, ggf. Kosten für ein Leihfahrzeug usw. gelten machen wirst.
Nun zu der Frage wie die Chancen vor Gericht sind...
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand, man kann Dir nicht garantieren wer gewinnen wird, Deine Chancen sind aber wie ich finde sehr gut. Es stellt sich die Frage wie hoch der Kaufpreis vom Fahrzeug war, weil dies auch die Frage nach der Zuständigkeit klärt, also ob Amtsgericht oder Landgericht. Beim Landgericht brauchst Du so und so einen Anwalt, den ich Dir aber auch beim Amtsgericht und bei Deinen Chancen empfehlen würde.
Viel Erfolg