Getriebeschaden / Gang hüpft raus?

6 Antworten

Zunächst solltest Du evtl zu einer anderen Werkstatt gehen wenn die ein Rausspringen eines Ganges unter Last einem defekten Synchronring andichten.

Das Problem ist dass der Gang wahrscheinlich noch nie wirklich richtig eingelegt werden konnte (zBSchaltung nicht richtig justiert) und die betreffende Schaltmuffe sich durch Last stets selbst über die angeschrägte Verzahnung vollständig auf den Kupplungskörper ziehen musste. Diese Schräge an den Verzahnungen ist dadurch wahrscheinlich abgenutzt, kann natürlich durch fehlendes Öl im Getriebe begünstigt worden sein. Da nun keine Schräge mehr da ist die die Schaltmuffe unter Last auf den Kupplungskörper zieht drückt es sie weg und der Gang springt raus.

Letztendlich aber wiederum fast egal, die sinnvollste Reparatur dafür wäre ein anderes Getriebe, auch wenn es am Synchronring liegen würde.

Eine Undichtigkeit am Getriebe wurde zwar festgehalten, aber ob die wirklich nicht behoben wurde sehe ich nur deshalb weil es dazu keine Rechnung gibt nicht bewiesen.

Du hattest die Unterlagen ja auch alle dazubekommen, demnach gleich kontrollieren können was da so alles vorhanden ist und gleich diese Problematik mit dem Ölverlust reklamieren können. Das macht zwar kaum Einer, sollte man aber wie Du nun siehst.

Ich denke mal dass dieses Problem reinem Verschleiss zugedichtet wird, daher wahrscheinlich keine Gewährleistung von Verkäufer zu erwarten ist. Zwischenzeitlich müsstest jedenfalls Du nachweisen dass der Wagen schon beim Verkauf diesen Mangel hatte, da der Gang die ersten 6 Monate nicht rausgesprungen ist sehe ich die Chancen dazu sehr gering.

Einzig an diesem Ölverlust könnte man vielleicht ansetzen, nachschauen ob noch immer Ölverlust vorhanden ist und ob noch Öl im Getriebe ist.

Ein Öl verlust führt nicht zu einem solchen Schaden das ist Verschleiß durch unsachgemäße Behandlung des Getriebes . Wird die jeder Gutachter vorwerfen nicht dem Vorbesitzer . 

Und das wird dir dann auch vorgeworfen der Dekra Bericht sagt nur aus das bei zu viel Ölverlust Schäden nicht auszuschließen sind aber nicht am Synchron ring eher an den Lagern die dann heiß laufen und sich das Getriebe nicht mehr schalten lässt  . 

Das ist halt das Risiko an gebrauchten Fahrzeugen und  da ist immer ein Rusko drin . Da hat der Verkäufer nichts mehr mit zu tun da hätte man das Fahrzeug vorher auf eine Bühne und genauer begutachten sollen . Da wäre der Ölverlust aufgefallen .

Bei manchen Marken ist das auch schon ab Werk das solche Defekte drin sind  bei VW. z. B. schwere Getriebeschäden weil Nieten im Getriebe auf gegangen sind und es danach Schrott war .  
 

Die ersten 6 Monate muss voll dafür der Händler aufkommen, die nächsten 6 Monate musst du beweisen das es schon war.

Wenn du das Fahrzeug gekauft hast und in den ersten 6 Monaten schon sehen konntest, dass es eine undichtigkeit am Getriebe hattest und in den 6 Monaten nicht einmal danach sehen lassen hast dann sieht es schlecht für dich aus. Zudem ist das Schadensbild nicht wirklich auf Ölmangel zurück zu führen, bevor die Synchronringe kaputt gehen weil Öl fehlt gehen die Lager kaputt und fangen an zu "singen".

Du musst wohl oder übel den Schaden selbst tragen.

Ist der Verkäufer denn überhaupt ein Händler? Ansonsten hat er doch wahrscheinlich die Sachmängelhaftung beim Kauf ausgeschlossen.

Marvin1908 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 13:16

Es ist ein Händler

Da muss man mal ganz klar differenzieren.

Der Verkäufer hat offengelegt, das es mit dem Getriebe nicht Gut stehe. Dann bisst Du doch Informiert. Von verdeckten Mängeln, kann da nicht die Rede sein.

Nach 8 Monaten bisst Du in der Beweispflicht.

Händler oder Privatkauf?

Marvin1908 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 19:23

Darum geht es ja... Ich habe quasi bei der Schlüsselübergabe eine Mappe bekommen wo das alles drin war, also NACH der Bezahlung.
Ein Händler.

Rockuser  16.02.2016, 19:29
@Marvin1908

Das ist strittig. Nach 6 Monaten musst Du beweisen, das der Schaden bekannt war.

Zudem kommt noch, das Du die Papiere hättest vorher Einblicken können.

Du bist Rechtlich auf dünnem bis keinem Eis.

Tut mir leid, aber das geht meines Erachtens auf deine Kappe.