Gesellenbrief nach Namenswechsel gültig?

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Dan wären ja bei allen, vornehmlich Frauen, die geheiratet haben udn den Namen des Partners annehmen sämtliche Aschlüsse ungültig. Man schreibt nicht umsonst Müller geb. Maier. Wenn mansich also wo bewirbt schreibt man so seinen Nachnamen bei den persönlichen Daten

lanape 
Beitragsersteller
 20.12.2015, 18:06

Also würde heißen, dass bei dem Gesellenbreif nichts im nahinein geändert wird

NameInUse  20.12.2015, 18:10
@lanape

Nein. Du zeigst im Lebenslauf durch o.g. Formulierung an, dass sich Dein Name geändert hat. Alles andere wäre für alle ein riesen Aufwand.

Verstehe das Problem jetzt nicht, natürllich sind alle alten Unterlagen weiterhin gültig. Bei Frauen ist es geradezu üblich, einen anderen Namen irgendwann zu haben. Sollten die jetzt die Ausbildung wiederholen müssen? Das Wissen haben die doch weiterhin.

Nur Ausweispapiere sind zu ändern, also Personalausweis oder Reisepass, der muss stimmen und damit weisst man sich aus. Selbst in meinen Führerschein hat 20 Jahre der falsche Name und die falsche Adresse gestanden und das ist kein Problem, Hauptsache ich habe einen und habe einen korrekten Ausweis.

Bewirbt man sich mit dem Gesellenbrief irgendwo, gibt man ja auch seinen Geburtsnamen an und damit ist die Sache klar.

Der Name wird auf dem Brief nicht geändert. In Deinen Personalpapieren steht Dein Geburtsname, falle es Probleme geben sollte, kannst Du dich damit ausweisen.

Der behält natürlich seine Gültigkeit.Einen Namenswechsel kann man jeder Zeit nachweisen.

das Problem , wenn es denn eines wäre hätte jeder 2. in einer Ehe

Weil bekanntermaßen ändern fast 50 % ihren Namen dabei

und das schon seit Jahrhunderten

übrigens Führerschein .... ? wird der ungültig