Wenn Ausbildung über 15 Jahre zurückliegt und man hat später studiert, muss man das Gesellenprüfungszeugnis bei Bewerbung beifügen oder reicht Gesellenbrief?
Wenn Ausbildung über 15 Jahre zurückliegt und man hat später studiert, muss man das Gesellenprüfungszeugnis bei Bewerbung beifügen oder reicht Gesellenbrief oder ganz weglassen?
Ich habe eine technische Ausbildung und nach ein paar Jahre arbeit den Techniker absolviert, dann ein betriebswirtschaftliches Diplom und ein betriebswirtschaftlich-technischen Master absolviert und möchte jetzt im Marketing oder Produktmanagement arbeiten.
Ein Arbeitszeugnis habe ich auch nicht, weil der AG kurz nach meiner Ausbildung verstarb. Reicht der Gesellenbrief zur Vorlage oder kann man das ganz weglassen. Parallel dazu möchte ich mich noch für einen Ausbildungsplatz (Karosseriebaumechaniker) bewerben falls ich nichts bekomme. Ich habe im Holzhandwerk eine Ausbildung und eine Stauballergie, deshalb könnte ich da nicht mehr arbeiten. Ist es besser nur Diplom- und Masterzeugnis vorzulegen wenn man sich ohnehin in einem anderen, betriebswirtschaftlichen Bereich bewirbt.
Also evtl. auch Technikerzeugnis und Meisterzeugnis weglassen. Ansonsten wird es zuviel.
4 Antworten
Dein Gesellenbrief reicht aus.
Wie kommst du aber darauf, dass du eine Berufsausbildung in einer Firma machen kannst? Damit zeigst du, dass du mehr als 3 Stunden täglich arbeiten kannst.
Eine Berufsausbildung hat nichts mit einem Studium zu tun. Du hast einen Arbeitgeber, von dem du Gehalt bekommst und wo du auch arbeiten musst und zwar mehr als 3 Stunden. So sieht es auch die REntenkasse. Das ist dir hoffentlich klar.
Das hat auch nicht mit der Hinzuverdienstgrenze von 6300€ zu tun.
Arbeiten muss? nein, eben nicht, das ist kein Arbeiten das ist eine Ausbildung. Das hat mit dem Hinzuverdienst zu tun 525€/Monat oder 6300€ im Jahr.
Man benötigt aber ein Mittleres Reife Zeugnis oder Fachhochschulreifezeugnis oder Abi oder Meister, Techniker, Diplom, Master. Ein Gesellenbrief entspricht ja keiner Mittleren Reife.
Ausbildung und Studium kannst du nicht gleichsetzen. Bei einem Studium hast du keinen Arbeitgeber. Da gibt dir keiner Geld für das Studium. Wenn du da nicht zu den Vorlesungen gehst (Weil du es nicht schaffst), dann interessiert es keinen. Da bist du nicht 8 Stunden beschäftigt, wenn du es denn gesundheitlich nicht schaffst.
Aber: Bei einer Ausbildung muss der Ausbildungsbetrieb schon in die Tasche greifen und dich bezahlen. Da wirst du auch jeden Tag 8 Stunden beschäftigt und das schaffst du lt. Rentenenbescheid ja nicht mehr. Wie willst du das denn in einem Ausbildungsberuf schaffen? Das interessiert die Rentenkasse schon.
Wieso gehst du denn nicht voll arbeiten, wenn du eigentlich 8 Stunden belastbar bist?
Willst du jetzt doch nicht mehr Häuser verkaufen?
Bei einer Bewerbung an der Uni reicht der Gesellenbrief aus.
Wie willst du denn eine Berufsausbildung umsetzen? Für Miete, Nebenkosten, Lebenshaltung etc. ist ein Azubigehalt ja viel zu bering.
Wie du unten siehst, hätte ich dieses Jahr noch 1600 Euro Netto und im nächsten Jahr noch 1300 Euro Netto. Wenn ich 2100 Euro Brutto verdiene, hätte ich weniger Netto als wenn ich eine Ausbildung absolviere. Deshalb lohnt sich eine Arbeit erst ab 3200 Euro Brutto.
Dann versuche mal einen Ausbildungsplatz zu finden. Es nimmt dich bei deinem Rentenbezug keiner und zahlt dir eine so hohe Ausbildungsvergütung. Dafür erwartet er auch Leistung. Diese wird er bei deiner Biographie nicht bekommen. Das ist jedem Arbeitgeber klar, der dir einen Festvertrag geben soll.
Kein Arbeitgeber zahlt rd. 1.500€ incl. Sozialversicherung und Steuern, für jemanden, der jetzt in Rente ist und eigentlich noch nie richtig gearbeitet hat.
Wie bitte? Du hast wohl noch nichts gehört, dass ein Ausbildungslohn nicht einfach willkürlich gekürzt werden darf. Der ist gesetzlich vorgeschrieben, den kannst du nicht einfach um 50 Prozent kürzen wie es dir gefällt mein Freund.
Die Ausbildungsvergütung ist immer gleich hoch und wird aufgrund der Tatsache, das jemand Rente bezieht, um keinen Cent höher. Wann habe ich behauptet, dass der AG 1500 Euro bezahlen würde?
Die erste Hürde für dich ist, dass du jemanden findest, der dir einen Ausbildungsplatz gibt.
Nun zu deiner Aufregung: Wenn du 1000€ Ausbildungsvergütung bekommst, hat der Arbeitgeber rd. 1500€ Lohnkosten, da er ja auch noch mal die gleiche Summe an Sozialbeiträgen zahlen muss.
Für einen Kostenfaktor von rd-.1500€ erwartet er auch, dass du dafür 8 Stunden (wenn du keine Schule hast) am Arbeitsplatz bist und dort auch etwas arbeitest. Da aber die die DRV festgestellt hat, dass du nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig bist, hat er ein Problem.
Bei einem Studium ist das etwas ganz anderes. Da musst du nicht zur Uni gehen, wenn du es nicht schaffst. Da zahlt dir keiner Geld dafür. Deshalb hat die DRV auch kein Problem damit, dass du studieren gehst. Aber einen 8 Stunden Arbeitsplatz kannst du nicht ausüben. Sobald die DRV dahinter kommt (und das merkt sie, weil nämlich Beiträge als Azubi kommen), werden sie dich aussteuern. Du arbeitest ja wieder voll, warum sollten sie dann eine Rente zahlen, du bist ja gesund und Leistungsfähig!
Ich habe mit keinem Satz geschrieben, dass das Azubigehalt gekürzt wird. Ich weiss nicht wo du das gelesen hast und wieso du dich da so aufregst. Bei solchen Ausrastern wärst du jeden Arbeitsplatz auch sofort wieder los. Da schaffst du keine Probezeit.
Ich hätte auf jeden Fall mehr als jetzt, soviel ist sicher. Studieren und Ausbildungen darf ich machen soviel ich will und zählt nicht als Arbeit. Das ist Fakt. Ich wäre ja blöd wenn ich eine Arbeit annehmen würde wo ich 2100Euro Brutto hätte. Da habe ich mit einer Ausbildung von 1000 Euro Brutto, ca. 600 Euro Netto viel mehr. Wenn die mir 3600 Euro abziehen, so hätte ich grob gerechnet, 300 Euro Netto weniger und somit statt 1000 Euro noch 700 Euro Rente und 600 Euro Ausbildungsvergütung, also 1300 Euro. Bei einer Arbeit wo ich 2100 Euro Brutto verdiene habe ich auch nur 1300 Euro Netto. Da ist mir die Ausbildung aber 100 mal lieber und ich lerne noch was dabei.
Fakt ist, dass du keine Ausbildung machen kannst. Du bist dort über 3 Stunden beschäftigt. Frage doch einfach mal bei der DRV nach.
Und wieso hast du dann nicht bei DHL angefangen? Da hattest du doch eine Zusage und dein Gehalt wäre höher als eine Azubivergütung. Ich verstehe dich da wirklich nicht.
Willst du denn überhaupt arbeiten?
Warum kann ich die nicht machen? Die DRV hat mir nichts vorzuschreiben. Das ist Fakt. ich kann machen was ich will.
klar kannst du machen was du willst. Dann gibt es nur keine Rente mehr und du lebst von Hartz4.
Täusch dich nicht. Man bekommt ungefähr 1000 Euro in der Ausbildung und wenn es im Sommer los geht und ich darf ja 6300 Euro zu meiner Rente hinzuverdienen, so darf ich das natürlich behalten und hätte dann Netto 600 Euro mehr oder 1600€ Netto statt 1000€. Wenn es im August beginnt, dürfte ich 5000 Euro in diesem Jahr behalten. Erst im nächsten Jahr wird meine Rente gekürzt. Dann hätte ich 12000 Euro abzgl. 6300 = gerundet 6000 Euro und davon müsste ich 60 Prozent abgeben also ca. 3600 Euro und dürfte ca. 8000 Euro Ausbildungsvergütung behalten..
Dies kann man pauschal nicht beantworten.
Ich würde es davon abhängig machen, ob dein Gesellenbrief in irgendeiner Weise mit deiner zukünftigen Tätigkeit zu tun hat.
Wenn er damit nichts zu tun hat, würde ich ihn erst gar nicht vorlegen.
Natürlich hat Modellbauer mit Schreiner zu tun. Nur Gesellenzeugnis war halt schlecht. Deshalb wollte ich das nicht vorlegen.
Hmmm, also ich möchte mich im Vertrieb bei einer Holzhausfirma bewerben. Hat zwar mit Holz etwas zu tun, mein Gessellenzeugnis als Schreiner aber nichts mit Vertrieb. Aber ich hätte auch noch ein Technikerzeugnis das aktueller ist.
Wenn du aber deinen Gesellenbrief mit einreichst, erkennt man aber, dass du dich mit Holz auskennst. Also könnte es in diesem Fall helfen.
Die Briefe reichen aus, das Zeugnis würde ich nur vorlegen, wenn es explizit verlangt wird.
Muss man Arbeitszeugnis auch mitschicken?
nein
Nein, Ausbildung ist Ausbildung. Ob ich von einem AG Gehalt bekomme, steht auf einem anderen Blatt und das wird, sofern es 6300 Euro übersteigt abgezogen.
Wenn du die Ausbildung mit Arbeit gleichsetzt, dann müsstest du auch das Studium mit Arbeit gleichsetzen. Das wäre nämlich geistige Arbeit. Tut die RV aber nicht. Ich habs ja selber ausprobiert und die RV schreibt sogar, dass ich noch ein Studium machen soll.
Auch Umschulung ist keine Arbeit. Es ist Bildung. Ganz egal ob Umschulung, Ausbildung oder Studium.