Schadensfreie Jahre übertragen und konservieren?

4 Antworten

Hallo, meine Frage ist, wenn ich die Schadensfreien Jahre von meinem
Vater übernehme nimmt man dann immer die Jahre für Vollkasko und
Teilkasko mit oder geht es auch nur eines davon zu nehmen?

Also du kannst die schadenfreien Jahre von der Kfz-Haftpflicht sowie Vollkasko übernehmen, falls dein Vater für immer darauf verzichtet! Bei der Teilkasko ist eine Übernahme nicht möglich, da diese immer 100% Beitrag beträgt.

Ist es so dass alle Jahre weg für ihn wenn ich die übernehme oder kann
er zumindest die behalten die mir nicht angerechne werden können weil
ich den Führerschein nicht so lange hab?

Ja, dein Vater verzichtet für immer auf seine ganzen schadenfreien Jahre - es gibt für ihn auch kein zurück mehr, da eine Rückübertragung grundsätzlich ausgeschlossen ist!

Ist es möglich SF Jahre zu konservieren und zwar in der Art dass ich
mich jetzt z.b. entscheide nur noch teilkasko zu haben aber meine SF von
der Vollkasko bleiben erhalten?

Falls du keinen Schaden in deiner Kfz-Haftpflichversich. meldest, dann hast du später beim Einschluß eines Vollkaskoschutzes die Möglichkeit, die günstiger eingestufte SF-Klasse deiner Kfz-Haftpflicht zu übernehmen.

Gruß siola55

... mit Unterschrift vom Vater können die Jahre übernommen werden, die durch eine Fahrerlaubnis gesichert sind. Unfälle werden eingerechnet, Sondereinstufungen nicht berücksichtigt.

Ein Überschuß verfällt.

Binnen dreiwer Jahren kann ein ruhende SF-Klasse für VK nachgebucht werden, falls sie besser ist als die aktuelle für die KH, die immer greift.

So jedenfalls die Spielregeln bei meiner.

Apolon  13.10.2016, 17:35

So jedenfalls die Spielregeln bei meiner.

Hast du dein Versicherungsunternehmen schon bei der BAFIN angemeldet?

schleudermaxe  13.10.2016, 17:39
@Apolon

... natürlich, ich kenne Dich doch inzwischen.

Hallo, die Teilkasko läuft immer auf 100 %, also da gibt es keine schadenfreien Jahre. Die gibt es nur in Vollkasko- und Haftpflichtversicherung. Allerdings werden Haftpflicht- und Vollkasko immer zusammen übertragen.

Nein, das Teilen der SF-Klasse bietet bisher kein Versicherer (zumindest meinem Kenntnisstand nach an). Meistens ist es sinnvoller ein Fahrzeug zunächst  auf Deinen Vater (leider entfällt hier zumeist eine günstige Zweitwagenregelung bei jungen Fahrern) anzumelden und Du übernimmst dann irgendwann diese SF-Klasse.

Schadenfreie Jahre werden tatsächlich konserviert. Je nach Versicherer ist die Dauer jedoch unterschiedlich mit einer Spannweite von ca. 5-10 Jahren.

Bei den Schadenfreien Jahren gilt: Kasko folgt Haftpflicht. In der Teilkasko gibt es keinen SF-Rabatt. Mann kann z.B. den SF übertragen aber nur eine Haftpflicht Versicherung abschließen (weil der SF in Haftpflicht okay war, in der Vollkasko aber schlecht). Später schließt man zum Haftpflichtvertrag noch einen Vollkaskovertrag ab. Der hat dann die gleiche SF-Klasse wie der Haftpflichtvertrag. Wenn das alles über einen Versicherer läuft, könnten die sich querstellen wenn das unterjährig läuft. Inwieweit es sinnvoll ist, auf Versicherungsschutz zu verzichten, steht auf einem anderen Blatt, sollte aber genau durchdacht sein.

Übernommen wird immer alles. Da bleibt nix zurück. Dein Vater muss dann eben neu anfangen, oder eben eine Zweitwagenregelung treffen. Übernommen werden kann aber nur das, was du dir erfahren hättest können. Wenn dein Vater einen SF-Rabat von 10 hat und du aber erst seit 5 Jahren den Führerschein hast, dann kannst du nur SF 5 übertragen lassen.

Ungenutzte SF-Einstufungen können 7 Jahre "reaktiviert" werden. Danach verfallen sie in der Regel. Es gibt aber auch Ausnahmen. Einige Versicherer akzeptieren auch SF-Klassen, die noch weiter zurück liegen. Z.B. DEVK (10 Jahre), DirectLine (10 Jahre), AdmiralDirekt (12 Jahre).

Da das ganze aber doch ziemlcih kompliziert sein kann, solltest du da deinen/euren Versicherungsmenschen dazu befragen. Der erklärt das dann für den jeweiligen Einzelfall. Erfahrungsgemäß ergeben sich da immer Fragen und/oder Optimierungsmöglichkeiten.