seit 20 Jahren malergeselle ohne gesellenprüfung , kann der Arbeitgeber einen nachweis fordern?

6 Antworten

Hier kann die Lohnfrage im Vordergrund stehen, aber es ist auch ein gewichtiger rechtlicher Aspekt dabei zu beachten. Das nämlich da wo der Firmeninhaber unberechtig aber unwissendeine "Fachkraft" in Rechnung gestellt hat

Ich würde da er ja immerhn schon 5 Jahre dort arbeitet, ehrlich sein und es zugeben, daß er keine Gesellenprüfung hat. Wenn er mit seiner Arbeit zufrieden ist, wird man ihn sicherlich nicht entlassen. Er sollte aber anbieten, dass er wenn es de AG wünscht nachgeholft wird. Das Nachholen ist eigentlich kein so großes Problem. Wenn jemand jahrelang in seinem Beruf gearbeitet hat, und es nachweisen kann, so kann er sich nachträglich zur Gesellenprüfung als "Externer" anmelden. Die Handwerkskammer bietet dafür auch Kurse abends od. an Wochenenden an um für die Prüfung fit zu sein. Kosten dafür kann er von der Steuer absetzten. Wer er das möchte, od. vom AG gewollt ist, sollte er bei der Handwerkskammer anrufen und sich darüber informieren.

da es offensichtlich in den letzten 20 jahren handwerklich nicht aufgefallen ist, ist er wohl im stande alle dinge die ein maler mit abschluß machen kann auch zu machen. auf jeden fall ist der weg zur ak auch eine option. alles gute

Hallo,

wenn dein Bruder keinen Gesellenbrief hat, ist er auch kein Maler, sondern Malerhelfer. Das widerum heißt, dass er die ganze Zeit zuviel Lohn erhalten hat, den der Arbeitgeber zurückfordern kann. Das Beste wird sein, wenn dein Bruder die Wahrheit sagt, da er ja schon 5 Jahre dabei ist, denke ich das der Chef auch mit seiner Arbeit zufrieden ist und ihm nicht gleich kündigt, obwohl er dies könnte, wenn dein Bruder bei der Einstellung falsche Angaben gemacht hat.. Für die Firma sieht es schlecht aus, wenn sie bei Kunden Gesellenlöhne abrechnet, aber nur Helfer beschäftigt.

Wenn er gesagt hat er sei geselle kannihn das den Job kosten. Im bestfall wird sein gehalt massiv gekürzt weil er ja ja noch gar kein geselle ist und ihm daher auch das gehalt nicht zusteht.

Und JA, der arbeitgeber darf alle Unterlagen die mit dem Beruf in Verbindung stehen einfordern.