BahnCard 25 automatisch erneuert. Muss ich das bezahlen?
Vor ca einem Jahr habe ich mir eine Bahncard25 gegönnt. Diese ist mittlerweile abgelaufen. Mittlerweile bin ich auch umgezogen. An die BahnCard hatte ich gar nicht mehr gedacht, und ich habe mir auch nicht die Post nachschicken lassen. Leider kam dann wohl irgendwann ein Bescheid (an die alte Adresse) dass die BahnCard verlängert wird, eine Rechnung, eine Zahlungserinnerung, und schließlich auch ein Inkasso Schreiben. Die habe ich nun, bei einem Besuch in die Alte Wohnung, bekommen, und soll sowohl die verlängerte Karte als auch das Inkassounternehmen bezahlen (insgesamt das Doppelte des eigentlichen Preises der BahnCard). Eine neue Karte, welche die abgelaufene ersetzen soll, habe ich jedoch nicht erhalten. Muss ich das jetzt zahlen? Auf die BahnCard kann ich auch gerne verzichten. Sie war ja eh abgelaufen. Notfalls würde ich auch die Karte (wenn ich sie denn auch bekomme) bezahlen, wenn ich nun verpflichtet bin sie anzunehmen. Aber dieses teure Inkassounternehmen?
7 Antworten
Das Inkassobüro immer grundsätzlich ignorieren, denn das ist kein Vertragspartner. Inkassogebühren braucht man natürlich nicht zu bezahlen. Man darf auch dort nicht selbst anrufen. Grundsätzlich immer an die DB Bahncard wenden. Aber kurz und bündig, denn dort sitzen häufig ahnungslose Call-Center-Agents, die nicht zur fachkundigen Klärung beitragen, sondern nur teure Telefongebühren verursachen. Wenn man eine neue Bahncard bekommen hat, ohne bezahlt zu haben, kann das eine aufgedrängte Bereicherung sein. Erst wenn ein Mahnbescheid kommt - vollständig widersprechen -. Falls Klage erhoben wird, unbedingt einen fachkundigen Verbraucherschutzverein oder einen von dort empfohlenen Rechtsanwalt einschalten. Vorsicht bei Rechtsanwälten im Internet, die stecken gelegentlich auch mit Inkassounternehmen unter einer Decke. Vorsicht bei hohen Vorschüssen (100 € ist zuviel). Nur Erfolgshonorare vereinbaren!!! Mandanten sind nämlich für manche Rechtsanwälte wie Geldautomaten und stehen sogar unter dem staatlichen Schutz der Gebührenordnung - egal ob faul oder fleißig, ob informiert oder ahnungslos, ob erfolgreich oder erfolglos - Anwälte bekommen immer extrem hohe Gebühren. Gelber Ring e.V. . .
Durch einen Nachsendeantrag wäre Dir das erspart geblieben, dafür ist so etwas gedacht. Ich denke, das wirst Du bezahlen müssen.
Eine neue Karte, welche die abgelaufene ersetzen soll, habe ich jedoch nicht erhalten.
Dann fordere diese schriftlich an.
Muss ich das jetzt zahlen?
- Die Bahncard ja, denn du hast diese nicht fristwahrend gekündigt.
- Das Inkassounternehmen nicht, denn du hast dieses schließlich nicht beauftragt.
- Auch bist du nicht in Verzug, wenn du keine Mahnung zugestellt bekommen hast an deiner amtlichen Meldeadresse.
Zahle also die Bahncard an die Bahn und verlange schriftlich die Aushändigung der neuen. Diese kannst du dann fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen.
hier dann auch das inkasso da das durch ihn verschuldet wurde.
Nope. Inkassokosten sind vermeidbar und weder der kostengünstigste noch der effektivste Weg zur Betreibung einer Forderung. Es liegt also ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht des Gläubigers vor. Dieser hätte einen Anwalt einschalten oder das gerichtliche Mahnverfahren einleiten können.
Wenn man umzieht, muss man sich ummelden und man hat die Möglichkeit einen Nachsendeantrag bei der Post zu beantragen, damit genau Derartiges nicht geschieht. Leider weiß ich nicht, wie die Rechtslage bzgl. des Inkassounternehmens aussieht - ich schätze, du könntest da drum herum kommen, die zu bezahlen, aber die Bahncard wirst du wohl bezahlen müssen, denn soweit mir bekannt (und für dich bestimmt auch in den Vertragsbedingungen nachlesbar) verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr, wenn man nicht rechtzeitig zuvor kündigt. Vielleicht kannst du das ja direkt mit der Bahn klären, aber die werden bestimmt auch nicht "Juchuu" schreien, wenn die die Inkassogebühren übernehmen sollen...
Hi,
ja musst du. Du hast den Vertrag abgeschlossen, du hast auch Soge zu tragen deine neue Adresse anzugeben. wenn DU das nicht abgibst, wohin soll die Bahn denn die neue Karte schicken?
und aus dem Grund musst du natürlich auch den Preis zahlen, angefallene Bußgelder und auch das Inkassobüro.
Man darf Verträge eben nicht vergessen und muss eben fristgemäß kündigen. Ist mies gelaufen, sieh es als Lehrgeld an und ärger dich nicht weiter!
Das ist teilweise falsch. Inkassogebühren muss man nicht wirklich zahlen. Diese verstoßen nach Meinung vieler Gerichte gegen die Schadensminderungspflicht. Gerade große Konzerne wie die Bahn brauchen die Hilfe von Inkassobüros gar nicht um alberne Mahnbriefe zu verschicken.
Davon abgesehen befindet sich der TE hier gar nicht richtig in Verzug. Insoweit sind die zum Verzugsschaden gehörenden Inkassogebühren sowieso nicht erstattungsfähig.
Wie befindet man sich denn falsch im Verzug?
Streiche meinetwegen das Wort "richtig" in diesem meinem Satze und dann verstehst ihn auch. ;-)
Wieso sollte er sich nach diversen Mahnungen nicht im Verzug befinden?
als inhaber der bahncard hat er eine adressänderung der bahn mitzuteilen. steht so in den AGB. ansonsten kommt er da für entstandene kosten auf. hier dann auch das inkasso da das durch ihn verschuldet wurde.