Geschäftsessen wie oft absetzbar?
Hallo,
wir haben eine GmbH. Ich bin Geschäftsführer und meine Ehefrau ist direkt unter mir in der der Führungsebene angestellt. Da wir beide quasi täglich von morgens bis abends arbeiten, gehen wir oft zum essen und besprechen natürlich auch dort wichtige Themen wie Qaualitätsmanagement, Personalplanung, etc.
Nun frage ich mich, wie oft kann in unserer Situation der Restauranrbesuch vom Geschäftskonto bezahlt und abgesetzt werden? Gibt es hier eine Obergrenze, bis jetzt habe ich gelesen das es ca. 60€ pro Person nicht übersteigen sollte.
Danke für eure Ratschläge!
2 Antworten
Bezahlen könnt ihr erstmal alles vom Geschäftskonto, wenn du Geschäftsführer bist - es ist eher eine Frage des rechtlichen Dürfens und der steuerlichen Behandlung.
Ersteres ist eine Frage der Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft. Bei zweiterem willst du wahrscheinlich auf § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG hinaus. Das ist ein Betriebsausgabenabzugsverbot, bezieht sich aber auf Geschäftsessen mit betriebsfremden Geschäftspartnern. In deinem Fall ist es eher eine Bewirtung von Mitarbeitern - sprich eine Betriebsausgabe, aber vermutlich gleichzeitig Lohn. Möglicherweise auch eine verdeckte Gewinnausschüttung, solltest du Gesellschafter der GmbH sein.
Im Ergebnis solltest du dich zu dem Thema tatsächlich von deinem Steuerberater beraten lassen.
Du willst dein tägliches Essen vom Geschäftskonto bezahlen? Da ist man schnell im Bereich "Veruntreuung".
Dass du bei den Abendessen mit deiner Frau hauptsächlich Geschäftliches besprichst, wird dir auch kein Mensch glauben.
Bezahlt das mal schön von euren Gehältern, wie jeder andere Mitarbeiter auch.