Kann man in der eigenen Firma/ Unternehmen als Angestellter für 1EUR/ Mtl. Gehalt arbeiten/ angestellt sein?
Ich habe die Überlegung mich in der eigenen GmbH für 1 EUR/ Mtl Gehalt als ganz normaler Angestellter anzumelden, ist das überhaupt möglich? Oder gibt es da eine Mindestgrenze?/ einen Mindestgehalt? Wie schaut die Gesetzeslage aus? Selbst mit der Berücksichtigung des Mindestlohn würde man dann quasi nur ein paar Minuten im Monat arbeiten, damit man genau auf 1 EUR/ Monat kommt.
11 Antworten
Du kannst es schon so machen, du solltest nur einen Beschluss der Gesellschafter erwirken, der da sagt, dass Gehalt ausgezahlt wird, wenn man in der Gewinnzone ist. Wobei es ein wenig von der konkreten Konstellation abhängt, da wäre der Steuerberater hilfreich.
Wer jetzt lacht: ich bin auch ein geschäftsführender Gesellschafter. Kommt eine Prüfung seitens des FA (Lohnsteuer), dann schauen die genau hin, dass ich als Gesellschafter mit mir eine Versammlung einberufe und Beschlüsse verfasse, wenn es um meinen Lohn geht.
Die riechen gerne VGA verdeckte Gewinnausschüttung und Verträge müssen einem Fremdvergleich standhalten. Das wäre der Fall, wenn man seine eigene private Immobilie an das Unternehmen vermietet.
dazu auch http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschaeftsfuehrer-ohne-Anstellungsvertrag-und-Gehalt--f73761.html
Das funktioniert aber nur, wenn man seinen Lebensunterhalt aus anderen Quellen decken kann. Man kann also nicht etwa "auf Spesen" zu Lasten der Firma leben.
Ich finde die Idee super, wenn die GmbH nur einen Angestellten hat mit einem Monatsgehalt von 1 €.
Nur sollte man daran denken, dass man dann auch noch Beiträge in die gesetzliche Unfallversicherung zahlen muss - wäre also damit schon ein Minus-Geschäft.
Nein kannst du nicht. Bist du alleiniger Inhaber? Du bist ja sozusagen schon Angestellter in deiner eigenen Firma bzw. wenn es noch einen Partner gibt kannst du dich als Geschäftsführer anstellen lassen. Aber das Gehalt muss trotzdem dem üblichen Gehalt entsprechen. Ein Steuerberater kann dir da sicher weiter helfen.
Aber dich für nur 1 Euro Gehalt anstellen geht nicht. Du würdest ja dann den Staat betrügen und die Krankenkasse. Du bist verpflichtet Steuern zu zahlen und eine Krankenversicherung ist meines Wissens nach ebenfalls Pflicht für Unternehmer.
Im ersten Jahr kannst du Verluste ja eh von der Steuer absetzen. Erst ab dem zweiten Jahr solltest du aber dann Gewinn erzielen.
Vielleicht habe ich mich ein wenig unklar ausgedrückt. Aber es ist doch ein Unterschied ob man für eine juristische Person oder eine natürliche Person Steuern zahlt. Ist schon klar das für die Firma selber gewisse Steuern anfallen, aber ich bin der Meinung das es getrennt wird wenn man sich als Angestellter einstellt. Und ich kann mir nicht vorstellen das man sich so einfach mit einem Gehalt von 1 Euro einstellen kann. Solche Dinge sollte man mit seinem Steuerberater abklären. Mag ja sein das es Möglichkeiten gibt sowas zu regeln.
Aber ich danke dir für deine sachliche Antwort.
Häää??? Die ganze Antwort ergibt einfach keinen Sinn?!?!?
1. Was soll den bitte üblicher Gehalt heißen? Mit welcher Grundlage kommt man zu einer derart verstörten aussage?
Aber dich für nur 1 Euro Gehalt anstellen geht nicht. Du würdest ja dann den Staat betrügen und die Krankenkasse.
2. Wer betrügt denn hier wem? Es werden nach wie vor Steuer, Sozialabgaben und der gleichen abgeführt?!?!? Ganz legal!
und eine Krankenversicherung ist meines Wissens nach ebenfalls Pflicht für Unternehmer.
3. Das ist ein Widerspruch an sich?!?!? Ich bin da quasi angestellter, nicht Unternehmer, ES IST KEIN UNTERNEHMERGESELLSCHAFT sondern eine GmbH bzw. UG
Im ersten Jahr kannst du Verluste ja eh von der Steuer absetzen. Erst ab dem zweiten Jahr solltest du aber dann Gewinn erzielen.
4. Das hingegen macht überhaupt kein Sinn?!?!? Deiner Ansicht nach kann man Verluste nur im ersten Jahr angeben?????
So bullshit sämtliche Informationen sind schlicht FALSCH, ich verstehe einfach nicht wieso man den Immer sein Senf zu allem abgeben muss und falsche Informationen verbreiten muss wenn man schlicht KEINE AHNUNG HAT!
http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/05/die-grundung-einer-ug-unternehmergesellschaft/ lesen bildet. Und ich muss mich von so einem Troll wie dir auch nicht dumm anmachen lassen.
Frag doch einfach deinen Steuerberater wenn du rechtskonforme Auskünfte willst.
Ja manchmal tut es mir leid das ich Leuten die anscheinend selber von nichts Ahnung haben aber eine große Klappe, hier Antworten gebe.
Wenn du das alles besser weißt, warum fragst du hier überhaupt?
Eigenartig - wie manche User hier im Forum auf Antworten von anderen reagieren!
ich verstehe einfach nicht wieso man den Immer sein Senf zu allem abgeben muss und falsche Informationen verbreiten muss wenn man schlicht KEINE AHNUNG HAT!
Dieser Satz trifft aber auch auf dich zu.
Wohl noch nichts von einem Mindestlohn gehört???
Infos findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link:
www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/02_aktuelles/Part01_Acc6.html
Gruß siola55
DAS HAT NICHTS DAMIT ZU TUN!!! DER MINDESTLOHN WIRD WIE IN DER FRAGESTELLUNG BESCHRIEBEN MIT BERÜCKSICHTIGT!!!
Schrei hier nicht rum!!
Wenn das wirklich so einfach wäre, wie du dir das vorstellst, würde das ja jeder Unternehmer machen
Deine Antwort ist korrekt, dein Ton ist pampig.
Mindestlohn ist 8,50 pro Stunde mit Stundenzettel.
Und ich wüsste nicht, dass es für Mitinhaber einer Firma Ausnahmen gibt.
Wie kommst du denn auf diese Idee.
Die Krankenkasse wird auf Grund seiner Einnahmen aus der GmbH die Beiträge erheben.
Und Steuern zahlt er auch gemäß aller Einkünfte.
Und eine Krankenversicherung ist für jeden der in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet ist Pflicht. Also nicht nur für Unternehmer.