Autohändler (GmbH) - Einkauf/Verkauf Steuern?

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Gezahlte MwSt. (Vorsteuer) und eingenommene (Umsatzsteuer) werden hinterher verechnet.

Der Händler kauft ein Auto für 11.900 brutto, davon 1.900 Vorsteuer,

er verkauft das Auto für 23.800 brutto, davon 3.800 Umsatzsteuer.

Die Differenz von 3.800 und 1.900, also 1.900 muss er dann ans Finanzamt zahlen. Verkauft er das Auto mit Verlust, bekommt er die bereits gezahlte Vorsteuer anteilig zurück.

das ist recht einfach....

der Händler kauft ein für 10.000€ + 19 MwSt = 11900€

er verkauft das Auto für 12000€ + 19% MwSt = 14280€

da er beim Einkauf schon 1900€ MwSt an seinen Lieferanten bezahlt hat,

und die MwSt beim Verkauf an den Endkunden 2280€ ausmacht,

muss er (nur) 380€ an das Finanzamt abführen, weil die 1900€ nur

ein "durchlaufender Posten" ist...

760.50 ist richtig.

An Umsatzsteuer muß er 144.50 Euro ans Finanzamt abführen (2.024.54 Umsatzsteuer vom Verkauf minus 1.880.04 Vorsteuer vom Einkauf.)

Verkauf             Brutto 12.680.-    USt 2.024.54   Netto 10.655.46

Einkauf             Brutto 11.775.-     VSt 1.880.04   Netto    9.894.96

Diff                    Brutto     905.-   abzf.    144.50    Netto      760.50