Autohändler (GmbH) - Einkauf/Verkauf Steuern?
Hallo,
rein aus Interesse:
Mal angenommen, ein Autohändler (GmbH) möchte ein Fahrzeug kaufen.
"Fahrzeugpreis (Einkauf, Brutto): 11.775,- € MwSt. ausweisbar"
Muss der Händler dann im Endeffekt nur den Nettobetrag zahlen? In diesem Fall wären das ja 9.894,96 €.
Nun möchte der Händler das Fahrzeug natürlich weiterverkaufen.
Sagen wir mal der Verkaufspreis wäre 12.680,- € (Brutto, mwst. ausw.)
Muss er dann von diesem Betrag, die 19% Mwst. ans Amt zahlen (2.024,54€)?
Dann hätte die Firma ja rein rechnerisch 760,50 € mit dem Fahrzeug erzielt?? Ich kapiere nicht wie es richtig funktioniert.
Kann mir das jemand mal erklären, am besten an Hand von einem Beispiel :)
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Gezahlte MwSt. (Vorsteuer) und eingenommene (Umsatzsteuer) werden hinterher verechnet.
Der Händler kauft ein Auto für 11.900 brutto, davon 1.900 Vorsteuer,
er verkauft das Auto für 23.800 brutto, davon 3.800 Umsatzsteuer.
Die Differenz von 3.800 und 1.900, also 1.900 muss er dann ans Finanzamt zahlen. Verkauft er das Auto mit Verlust, bekommt er die bereits gezahlte Vorsteuer anteilig zurück.
das ist recht einfach....
der Händler kauft ein für 10.000€ + 19 MwSt = 11900€
er verkauft das Auto für 12000€ + 19% MwSt = 14280€
da er beim Einkauf schon 1900€ MwSt an seinen Lieferanten bezahlt hat,
und die MwSt beim Verkauf an den Endkunden 2280€ ausmacht,
muss er (nur) 380€ an das Finanzamt abführen, weil die 1900€ nur
ein "durchlaufender Posten" ist...
760.50 ist richtig.
An Umsatzsteuer muß er 144.50 Euro ans Finanzamt abführen (2.024.54 Umsatzsteuer vom Verkauf minus 1.880.04 Vorsteuer vom Einkauf.)
Verkauf Brutto 12.680.- USt 2.024.54 Netto 10.655.46
Einkauf Brutto 11.775.- VSt 1.880.04 Netto 9.894.96
Diff Brutto 905.- abzf. 144.50 Netto 760.50