Wie verbuche ich eine Druckereirechnung?
Hallo, ich habe eine Buchungs-/Konten Frage zu folgendem Sachverhalt.
Ich bin Grafikerin und habe eine Broschüre gestaltet. Die Daten habe ich einer Druckerei zukommen lassen. Dort wurde die Broschüre dann gedruckt. Die Druckerei hat nun an mich die Rechnung gestellt. Vorher war es immer so, dass mein Kunde, für den ich das Layout gemacht habe, die Druckereirechnung gleich selbst zahlen musste. Nun wurde das geändert und ich übernehme die Druckkosten vorerst. In Zukunft werde ich die entstandenen Druckkosten dann auf meiner Rechnung an den Kunden ausweisen.
Meine Fragen sind nun, wie ich diese Druckkosten verbuchen muss? Also welche Konten ich verwenden muss.
Ich zahle ja die komplette Rechnung an die Druckerei, inkl. Mwst. Muss ich dann auf meiner Rechnung an den Kunden die Druckkosten auch wieder mit Mwst ausweisen?
Ich arbeite mit dem SKR04.
Wäre super, wenn mir hierbei jemand helfen könnte. Besten Dank! ANNA
3 Antworten
Ja, wenn Du dem Kunden die vollen Druckkosten in Rechnung stellen möchtest, dann musst Du sie auch komplett mit Mwst. in die Rechnung einrechnen. Das ist ja quasi ein Materialkauf, ohne den Du den Auftrag nicht ausführen könntest.
Wenn dem Kunden die einzelne Postenauflistung auf seiner Rechnung nicht so wichtig ist, könntest Du es rein theoretisch auch als Komplettpaket auflisten, also nur einen Posten, z.B. "Grafikentwurf inklusive Druckumsetzung". Ich würde es aber der besseren Übersicht zuliebe einzeln aufführen.
Ja, der Kunde bekommt die Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet. Für dich ist es ein Aufwand. Da genügt ein ganz normales Aufwandskonto. Welches du da nehmen möchtest bleibt dir überlassen. Du musst die Mehrwertsteuer ja auch wieder abführen. Dann bleibt im Grunde genommen alles beim Alten.
Du musst die Mehrwertsteuer ja auch wieder abführen.
Also Vorsteuer muß sie nicht an das Finanzamt abführen. Ob sie für ihre Erlöse umsatzsteuerpflichtig ist, geht aus der Fragestellung nicht hervor.
- Wenn ja, muß sie die Mehrwertsteuer auf ihren Ausgangsrechnungen ausweisen und kann im Gegenzug die Vorsteuer beim Finanzamt geltend machen,
- wenn nein, sind die Ausgangsrechnungen ohne Mehrwertsteuerausweis zu stellen und die Vorsteuer ist für sie Aufwand.
Immer vorausgesetzt, der umsatzsteuerliche Ort der Lieferung bzw. Sonstigen Leistung für die Broschüren liegt im Inland.
Cool - Wieder Antworten zu den Hühnern geben. Rechtsberatung ist das, wo man den Einzelfall prüfen muss. Da reicht weder die Darstellung des Sachverhaltes noch irgend etwas.
Im Grundsatz: Die Nebenleistung teilt das Los der Hauptleistung. Wobei Druckkosten ganz schön hoch sein können, ob die immer Nebenleistung sind - wirklich keine Ahnung.
Für die Druckkostenübernahme musst Du aus wirtschaftlichen Gründen einen Zuschlag kalkulieren. Kunde zahlt nicht, zieht Skonto, Du nimmst die Leistung an - Kunde sagt Mangel in der Lieferung, zusätzliche Verwaltung (falsche Mahnung, buchen, Bankgebühr usw.).
Grundsätzlich egal ob Du die Druckkosten in der Waren-Klasse 5 oder in der 6´er-Klasse buchst. Ich persönlich würde die Warenbuchung bevorzugen. Dann aber auch die Erlöse trennen. Damit man sieht was aus dem Grafik-Auftrag kommt, der ja im Wesentlichen Deinen Gewinn und die Kosten finanziert. Und in der Folge die Höhe der möglichen Privatentnahmen steuert.
Also Fremdleistung oder Fremdarbeit (so sind meine ich die Konten bereits angelegt) wäre demnach die erste Wahl. Man kann auch ein extra Konto anlegen. Einfach über sonstige Kosten würde ich nicht buchen, in der BWA und auch der Gewinnermittlung sieht es doof aus. Ganz besonders würde es die %-Zahlen der BWA (ob % vom Umsatz oder % von den Aufwendungen verschieben.
Eine eher kosmetische Frage wie es scheint. Und gerade deshalb nicht auf sonstige Kosten buchen, denn das ist ja ein Konto zum Auffangen der Aufwendungen ist, die nicht sauber zu den anderen Aufwendungen gebucht werden kann und die nicht von wesentlicher Höhe sind.