Gerichtsvollzieher wechseln?
Hallo, ich habe massive Probleme mit meinem GV. Ich bin derzeit dabei meine Verbindlichkeiten in Raten zu bezahlen. Jedoch ist der GV total gegen mich. Er bringt Aussagen " will keine Arbeit" oder Sie geben die EV jetzt sofort ab. Außerdem war ich letztens in seinem Büro und er hat gebrüllt wie ein verrückter. Er ist auf mich her auf 40cm Abstand und hat mich angeschrien. "Ich will kein Geld, sondern die EV". Ich bin dann einfach gegangen weil ich dachte er wird Handgreiflich.
Gibt es die Möglichkeit den GV zu wechseln?
Danke Schönen Tag
4 Antworten
Einen Gerichtsvollzieher kann man nicht mal eben wechseln wie seine Autowerkstatt oder so. Das ist nach Geschäftsverteilungsplänen und Stadtteilen aufgeteilt, welcher GVZ wofür zuständig ist. Jedoch ist so ein Verhalten für einen Gerichtsvollzieher nicht üblich, wenn du dich ihm gegenüber auch angemessen verhalten hast.
Wenn der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden ist, weiß ich nicht, was das Problem des GVZ ist? Vielleicht kannst du mich da mal aufklären?
Es würde z.B. das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde geben aber das hat meistens keine Aussicht auf Erfolg und würde in deinem Fall das Verhältnis zum GVZ auch nicht verbessern.
Kannst du uns aufklären, warum der GVZ denn keine Ratenzahlung mehr möchte? Doch nicht etwa, weil er nicht monatlich das Geld an den Gläubiger überweisen möchte!?
Der Gerichtsvollzieher kann Dich nicht zwingen, aber der Glaeubiger, und das sogar mit Haftbefehl
Natuerlich der GV, aber ER kann ihn nicht vorher zwingen, wenn Glaeubiger vorher Ratenzahlung erlaubt hat, so mein ichs
Wenn man eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger hat, ist der Gerichtsvollzieher eigentlich überflüssig.
Nein, es gibt die Moeglichkeit statt einer EV abzugeben, eine Ratenzahlung zu vereinbaren wenn alles andere fruchtlos war Diese laeuft dann auch ueber den GV
Das entscheidet aber der Gläubiger und nicht der GV.
Ja, sag ich doch
Am einfachsten wirst du ihn los, wenn du deine Schulden bezahlst und keine weiteren mehr machst. Ich wusste nicht, dass man einen persönlichen Gerichtsvollzieher haben kann.
Nein. Gerichtsvollzieher bekommen ihr Gebiet zugewiesen. Trotzdem darf der GV Dich nicht zu einer EV nötigen. Du kannst Dich beschweren (→ http://www.ra-franzke.de/beratung/insolvenzrecht/lexikon/dienstaufsichtsbeschwerde-gerichtsvollzieher/).
Die eV heißt mittlerweile Vermögensauskunft, auf Antrag des Gläubigers kann sie erzwungen werden.
§ 802 g ZPO:
Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.
Und was glaubst du, wer den Haftbefehl im Fall der Erwzingungshaft vollstreckt?