Gerichtsvollzieher wechseln?

4 Antworten

Einen Gerichtsvollzieher kann man nicht mal eben wechseln wie seine Autowerkstatt oder so. Das ist nach Geschäftsverteilungsplänen und Stadtteilen aufgeteilt, welcher GVZ wofür zuständig ist. Jedoch ist so ein Verhalten für einen Gerichtsvollzieher nicht üblich, wenn du dich ihm gegenüber auch angemessen verhalten hast.

Wenn der Gläubiger mit einer Ratenzahlung einverstanden ist, weiß ich nicht, was das Problem des GVZ ist? Vielleicht kannst du mich da mal aufklären?

Es würde z.B. das Mittel der Dienstaufsichtsbeschwerde geben aber das hat meistens keine Aussicht auf Erfolg und würde in deinem Fall das Verhältnis zum GVZ auch nicht verbessern.

Kannst du uns aufklären, warum der GVZ denn keine Ratenzahlung mehr möchte? Doch nicht etwa, weil er nicht monatlich das Geld an den Gläubiger überweisen möchte!?

Der Gerichtsvollzieher kann Dich nicht zwingen, aber der Glaeubiger, und das sogar mit Haftbefehl

PatrickLassan  18.11.2014, 13:07

Und was glaubst du, wer den Haftbefehl im Fall der Erwzingungshaft vollstreckt?

Bruce1968  18.11.2014, 13:11
@PatrickLassan

Natuerlich der GV, aber ER kann ihn nicht vorher zwingen, wenn Glaeubiger vorher Ratenzahlung erlaubt hat, so mein ichs

PatrickLassan  18.11.2014, 13:15
@Bruce1968

Wenn man eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Gläubiger hat, ist der Gerichtsvollzieher eigentlich überflüssig.

Bruce1968  18.11.2014, 13:19
@PatrickLassan

Nein, es gibt die Moeglichkeit statt einer EV abzugeben, eine Ratenzahlung zu vereinbaren wenn alles andere fruchtlos war Diese laeuft dann auch ueber den GV

PatrickLassan  18.11.2014, 13:24
@Bruce1968

Das entscheidet aber der Gläubiger und nicht der GV.

Am einfachsten wirst du ihn los, wenn du deine Schulden bezahlst und keine weiteren mehr machst. Ich wusste nicht, dass man einen persönlichen Gerichtsvollzieher haben kann.

Nein. Gerichtsvollzieher bekommen ihr Gebiet zugewiesen. Trotzdem darf der GV Dich nicht zu einer EV nötigen. Du kannst Dich beschweren (→ http://www.ra-franzke.de/beratung/insolvenzrecht/lexikon/dienstaufsichtsbeschwerde-gerichtsvollzieher/).

PatrickLassan  18.11.2014, 13:08

Die eV heißt mittlerweile Vermögensauskunft, auf Antrag des Gläubigers kann sie erzwungen werden.

§ 802 g ZPO:

Auf Antrag des Gläubigers erlässt das Gericht gegen den Schuldner, der dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt oder die Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ohne Grund verweigert, zur Erzwingung der Abgabe einen Haftbefehl.

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__802g.html