Vollstreckungsbescheid nach 19 Jahren....Fortsetzung......Zinszahlung?
****Nochmal als Ergänzung zum Vorangegangenen (siehe Text unten); Forderungsaufstellung des RA kam heute. Hauptforderung 1.585 €. (Das war 1993/94). Diverse Auslage EMA, GV, RA, insgesamt 690 €. Zinsen seit 1993: 3.100 €. In der Auflistung wurde der Vorgang 1994 bearbeitet, dann erst wieder 2012. Muss ich diese Zinsen wirklich zahlen???????? Oder müssen diese erst erneut eingeklagt werden?????? Dank Euch für Eure Antworten!********
m319478|20.09.2012 - 19:11 Habe heute - nach 19 Jahren - ein Schreiben vom Gerichtsvollzieher im Briefkasten gehabt. 1993 habe ich mir 3.100 DM für den Kauf eines Fahrzeuges geliehen, welches dann gepfändet wurde und für 250 DM in die Versteigerung kam. Nun möchte der Anwalt der Gegenseite ca. 4.100 € haben, welche sich aus der Leihsumme, Zinsen, Bearbeitungsgebühren etc. zusammensetzen. In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher. Ehrlich gesagt, ich hatte es aus meinem Kopf verdrängt. Bin in der Zeit 3x umgezogen, habe mich jedoch immer ordnungsgemäß umgemeldet. Lt. Aussgage des Anwaltbüro´s wurde zum letzten Mal 2000 die Adresse ermittelt, und dann eben jetzt wieder. Muss ich die Zinsen/Berabitungsgebühren etc. auch zahlen, oder geht es eigentlich nur um die Forderung? Soll ich bzgl. eines Verglieches Kontakt mit dem Gläubiger aufnehmen? Habe selber nur eine Rente, möchte aber keinen EV leisten.....Freue mich über sinnvolle Antworten.
9 Antworten
Stammt der Vollstreckungsbscheid aus 94? Wenn ja, mußt du zahlen. Der ist 30 Jahre lang gültig.
Wenn du ihn Jetzt erst bekommen hast. lies den Rechtbehelf und handle, dann ist die Forderung sicher verjährt und du könntest vor Gericht Glück haben. Wenn letzteres der Fall ist, bzw. die Sache vor Gericht gklärt wird, nimm dir einen Anwalt.
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Geschieht dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Von diesem Punkt an kann sich der Antragsgegner nur noch in Ausnahmefällen (etwa bei Arglist des Antragstellers) gegen die Forderung wehren, selbst wenn diese eigentlich unberechtigt ist. Wird rechtzeitig Einspruch eingelegt, folgt in der Regel ein Zivilprozess zur Klärung der Forderung. Der Gläubiger hat jedoch unabhängig davon die Möglichkeit, die Forderung schon mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzutreiben. Die sofortige Zwangsvollstreckung kann abgewendet werden, wenn neben dem Einspruch noch ein gesonderter „Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung“ gestellt wird. Einem solchen Antrag wird in der Regel aber nur bei Stellung einer Sicherheitsleistung stattgegeben. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren#Rechtsbehelf_gegen_den_Vollstreckungsbescheid
Die Zinsen sind bestandteil des Titels, und betreffen die Gesammtforderung und müssen gezahlt werden,so ein Titel.ist 30 Jahre vollstreckbar und wann das passiert kann der Gläubiger entscheiden,er hätte noch 10 Jahre länger warten können!Du hast versäumt die Schulden zu bezahlen also liegt die Hauptschuld erstmal bei dir das die Summe so angewachsen ist!
Zunächst ist die im VB genannte Summe zu zahlen. Die Zinsen die danach angefallen sind allerdings nicht, sofern sie nicht ständig nachtituliert wurden, was unwahrscheinlich ist. Der Gläubiger kann allerdings die Zinsen für die letzten drei jahre noch einfordern und gegebenenfalls titulieren lassen.
Ermittle nach der Pfändungstabelle (Google hilt) wie hoch der Betrag ist der bei Dir gepfändet werden kann und mach dann ein entsprechendes Ratenzahlungsangebot. Eventuell hast Du in der Familie jemanden der Dir einen gewissen Betrag vorschiessen kann. Dann kannst Du einen Vergleich anbieten ... fang mit 1000€ an.
Es könnte sein dass das ganze längst verjährt ist, befrag dazu einen Anwalt. Versuche Gerichtskostenhilfe zu erhalten. Ein Beratungsgespräch sollte aber nicht allzu teuer sein, sodass man dieses in Betracht ziehen kann...
"In den ganzen 19 Jahren habe ich von diesem Vorgang nichts gehört, es kam keine Post, keine Zahlungsaufforderung, kein Gerichtsvollzieher." Mir fällt Dazu auf die Schnelle ein: BGB, Verjährung von Forderungen, dort nachsehen...