Gerichtsvollzieher war da, aber ich nicht!
Gestern war der GV bei mir, aber ich konnte mir nicht freinehmen und verschwitzte es, diesem rechtzeitig bescheid zu geben.... eine benachrichtigung über einen neuen termin hat er mir komischerweise nicht hinterlassen ( muss er das? ).... also rief ich heute früh zur sprechzeit an um mich nach einem neuen termin zu erkundigen, doch der GV entgegnetete auf mein "ich wollte einen neuen termin ausmachen" mit den Worten "dann kommen Sie nächste Woche zur Sprechzeit ins Amtsgericht" ..... wie darf ich das nun verstehen, hat der GV nun kein Interesse mehr an der Durchsuchung der Wohnung????
8 Antworten
Es ist nicht zwingend so, daß der Gerichtsvollzieher die Wohnung durchsucht. Das passiert nur in Ausnahmefällen. Wenn es um eine eidesstattliche Versicherung geht, stellt er die Fragen, die in den entsprechenden Unterlagen enthalten sind. Es ist aber auch durchaus möglich, daß er erst einmal mit Dir klären wolte, ob du bereit bist die ausstehende Forderung zu begleichen und in welcher Form, z.B. eine Ratenzahlung. Seine Ansage, Du solltest dann am nächsten Sprechtag bei ihm erscheinen, ist doch eine klare Terminvereinbarung, an die Du dich unbedingt halten solltest. Es besteht nämlich durchaus die Möglichkeit, daß gegen Dich ein Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung erlassen werden kann.
Das darfst du so verstehen wie er das gesagt hat. Du sollst nächste Woche beim AG erscheinen. Eventuell will er ja noch gar nicht pfänden sonder eine Ratenzahlung oder ähnliches vereinbaren. Da du den Termin verpennt hast ist es doch nur fair, wenn du dich jetzt auf dem Weg zu ihm machst.
Normal hat der GV den Besuchstermin angekündigt. Auf diesem Briefkopf müssten die Sprechzeiten des GV vermerkt sein. Also mache Dich zu der nächschzeit zu dem GV auf die Spur, somst könnte es eng werden. Allerdings kann und wird der GV Dir den Kopf nicht herunterreissen.
Du musst dich persönlich darum kümmern, ein Telefonat regelt das nicht.
"wie darf ich das nun verstehen" .... ganz einfach, dass Du zur Sprechstunde zum GV ins Amtszimmer kommen sollst!
Wo hast Du denn diesen Schwachsinn her, dass er die Wohnung durchsuchen wollte?
Du wirst wohl einfach nur die EV abgeben müssen und das muss eben nicht zwingend zu Hause sein. Nimm aber nicht zu viel Taschengeld mit, wegen der Taschenpfändung ;-)