Können meine Sachen gepfändet werden, obwhol mein Freund Schulden hat?
Hallo alle zusammen. Ich habe mal eine dringende Frage. Mein Freund hat leider Schulden und nun hat sich auch noch der Gerichtsvollzieher angekündigt. Vor ein paar Wochen ging er in Privatinsolvenz bzw. er befindet sich jetzt in der Phase der außergerichtlichen Einigung. Diesen Gläubiger hatte er leider nicht eingereicht. Was er aber noch nachträglich machen will.
Meine Frage ist jetzt, müssen wir den GV in die Wohnung lassen? Die Wohung gehört mir. Mein Freund steht nicht im Mietvertrag ist aber bei mir gemeldet. Die meisten Sachen gehören mir. Er hat nur seine Klamotten und ein paar Möbel mitgebracht. Kann der GV dann meine Sachen pfänden?
Außerdem kommt hinzu, dass ich bei dem Termin nicht anwesend sein kann, da ich arbeiten muss. Eine Terminänderung ist leider nicht möglich. Darf der GV auch ohne meine Anwesenheit in die Wohung?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Vielen Dank schonmal im Voraus.
mfg
10 Antworten
Grundsätzlich mal nein.
Wichtig wäre es zunächst zu beweisen dass die Sachen dir gehören. Also z.B. Rechnung des Fernsehers auf deinen Namen. Eine schriftliche Erklärung und Versicherung das es sich um deine Sachen handelt sollte aber ausreichen.
Für die Zukunft alle Neuanschaffungen sollten deinen Namen in der Rechnung tragen, das macht es einfacher
Dein Freund wohnt bei dir, es ist egal, ob er im Mietvertrag steht oder nicht. Das musst du mit deinem Vermeiter ausmachen. Den GV müsst ihr aber reinlassen - deine Sachen wird er nicht pfänden. Den vergessenen Schuldner unbedingt sofort nachmelden - sonst ist die ganze Insolvenz gefährdet.
Ja, den Schuldner werden wir unverzüglich nachreichen. Vielen Dank für die Antwort.
glg
Sie müssen niemanden in Ihre Wohnung lassen. Trifft der Gereichstvolzieher den "Freund" nicht unter dessen Meldeandresse an, wird er ihn letztlich auf Antrag des Gläubigers zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu sich ins Bürö bestellen. Leistet er dieser Aufforderung nicht Folge, wird der Gläubiger einen Haftbefehl zur Erzwinung der Abgabe der "EV" beantragen. Ihr "Freund" wandert dann ggfs. in den Knast. Was Sie machen, ist falsch verstandene Hilfsbereitschaft! Sie sollten diesen "Freund" lieber dazu bewegen. dass der Gereichtsvollzieher ihn antrifft und der Freund endlich mal selber dazu beiträgt, seine Dinge zu ordnen!
Haben Sie meinen ersten Satz nicht gelesen?
Nochmal ich.
Mache einen Termin mit dem Gerichtsvollzieher wenn du da bist. Er kann nicht so einfach in deine Wohnung gehen ohne Beschluss. Lass dir da keine Angst machen
entgegen einiger Aussagen hier, ein klares JA. Der Vollzieher ist nicht verpflichtet die Eigentumsverhältnisse zu prüfen. Alles was er im Gewahrsam des Schuldners vorfindet, ist demnach erstmal pfändbar. Es obliegt dir nachzuweisen, dass die entsprechenden Gegenstände tatsächlich jemand anderem gehören. Dazu reicht ein Kaufbeleg nicht aus. Es muß eine namentliche Rechnung sein, oder zumindest anhand von Kontoauszügen (bei Kartenzahlung)nachgewiesen werden.
Reinlassen musst du ihn nicht, aber er wird mit einem richterlichen Beschluß erneut kommen und ggf. die Wohnungstür zwangsöffnen lassen. Eine Vollstreckung zu verweigern bringt nichts, außer mehr Kosten.
Ich will auch das er sich dem GV stellt. Ich habe ihn auch dazu bewogen in die Privatinsolvenz zu gehen damit langsam wieder alles in Ordnung kommt. Ich habe nur Angst um meine Sachen und das irgendeine fremde Person während meiner Abwesenheit in meiner Wohnung ist. Aber vielen Dank für die Antwort. glg