Gerichtsvollzieher reinlassen?

9 Antworten

Huhu,

wenn es der erste Besuch war, nur keine Panik. Es hätte ja auch sein können, das du gar nicht zu hause wärst. In der Regel wird der erste Besuch nicht angekündigt, aber es wird ein Brief hinterlegt.
Hier können Termine stehen, aber um hier gleich den Wind aus den Segeln zu nehmen, ruf deinen ( also sie) G.Vollzieher an und vereinbare einen passenden Termin und kläre was bei dir tu klären ist.
Wenn du dich dann an die Vereinbarung hältst , kommt auch kein Besuch mehr.

Liebe Grüße
Nlost

Tasha  27.09.2016, 13:01

Und immer schön freundlich bleiben, auch und gerade wenn die Dame dich eher unhöflich anspricht! Lass dich nicht provozieren, bleibe sachlich, meist kann man dann doch mit den Leuten reden. Viele wurden aber wohl angewiesen oder haben gelernt, erst mal unhöflich und teils provokativ aufzutreten, was dann oft zu Eskalationen führt und natürlich dazu, dass die Dame gar nicht mehr für deine Situation offen ist.

Hallöle...

kommt mir etwas komisch vor... normalerweise kündigen sich Gerichtsvollzieher vorher schriftlich an...

und schreien auch nicht Gerichtsvollzieher durch den Hausflur...

Wenn diese Person noch mal wieder kommt, dann kontrolliere den Dienstausweis... lass sie vorher nicht in deine Wohnung...

Im übrigen... es werden keine Gegenstände mitgenommen... max ein Pfandsiegel aufgeklebt.

zuvor wird jedoch versucht, eine Zahlung oder Ratenvereinbarung zu erreichen...

kein Bargeld... nur Überweisung... 

Lieben Gruß vom Saurier

1. Hatte die Dame sich im Vorfeld angekündigt?

2. Kein seriöser Gerichtsvollzieher brüllt durchs ganze Haus, dass er einer ist. Damit outet er Dich vor den Nachbarn als Schuldner

3. GEZ-Gebühren gibt es nicht mehr. Zumindest nicht unter diesem Namen. Ein Gerichtsvollzieher (immer Ausweis zeigen lassen!!!!!) wird für gewöhnlich nicht im Treppenhaus die Verbindlichkeiten klären.

Für mich klingt das ja fast nach einem versuchten Betrug. Falls die noch mal kommen sollte, bitte sie, im Vorfeld einen Termin mit Dir auszumachen, weil du jetzt einen Termin bei *beliebigesAmthiereinsetzen* hast. Ohne festen Termin kann die Dir gar nichts. 

anapa 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 12:54

Nein sie hat sich nicht bei mir angemeldet, und ich bin ja auch nicht unwillig mit ihr zu reden. Ich konnte gestern nur einfach nicht, aber sie wollte sich auf keinen Termin mit mir einlassen.

Das einzige was hier nicht in ordnung ist, ist die Rechnung nicht zu bezahlen. Wer seine Rechnungen nicht zahlt sollte sich nicht wundern wenn er irgendwann Besuch bekommt.

anapa 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 13:01

Wer jetzt?

Korrelationsfkt  27.09.2016, 12:59

Du hast wohl keine Ahnung, was die GEZ ist.

anapa 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 12:58

Ich bin von den GEZ Gebühren befreit :D die bekommen es nicht hin das bei sich zu hinterlegen, habe ja schon mehrmals den befreiungsbescheid hingeschickt. Aber erstmal urteilen, dass sind mir die liebsten :D

Sie werden nun auf Antrag der GEZ eine Vorladung zur Abgabe der eidesstatttlichen Versicherung (EV) in den Geschäftsräumen der Gereichtvollzieherin (GV) erhalten.

Dieser Auftrag des Gläubigers an die GV ist mit dem Hinweis garniert, für den Fall, dass Sie wieder mal "keine Zeit haben", einen Haftbefehl zur Erzwingung der EV gegen Sie zu erwirken.

Sie können dann zu jeder Zeit durch die Polizei festgenommen werden und einstweilen in "den Kahn" einfahren!

Sie sollten sich das nicht nur wegen der damit einhergehenden schwerwiegenden Negativmerkmale in Ihrer Schufa-Kartei und im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes sehr wohl überlegen und schnell mit der GV Verbindung aufnehmen, damit Ihnen die drohende Beugehaft erspart bleibt!

anapa 
Beitragsersteller
 27.09.2016, 13:12

Ich bin doch breit gewesen mit ihr einen Termin auszumachen, sie lehnte das ab.

schelm1  27.09.2016, 16:41
@anapa

Sie verfügen nicht über die Zeiteinteilung der Gerichtsvollzieherin; diese aber sehr wohl über Ihre als Schudlnerin.

Auch die Polizei, die Sie ggfs. aufgrund eines Haftbefehls festnimmt, läßt sich auf keinerlei Terminabsprachen ein.