Gerichtsvollzieher lehnt Ratenzahlung wegen zu geringem Gehalt ab!

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Der Gerichtsvollzieher kann mit Dir keine Raten vereinbaren. Er handelt lediglich im Auftrag des Gläubigers. Du gehst also am besten hin. Mach schon vorher die Aufstellung fertig. Das ist zunächst alles. Der Gläubiger entscheidet über das weitere Vorgehen.

Das mit dem "Vergessen" wird Dir der Gläubiger so wenig glauben, wie wir es tun. Wenn ich es richtig lese hast Du eine solche Vereinbarung ja auch bereits einmal nicht eingehalten.

Wenn also bei Dir kein Geld zu holen ist und auch nichts zu pfänden ist, wird sich der Gläubiger schon auf eine Ratenzahlung einlassen. Schreib mal an das Inkassounternehmen etwa so:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, wie Ihnen der Gerichtsvollzieher sicherlich bestätigt, gibt es bei mir keine pfändbaren Möglichkeiten. Dennoch möchte ich gerne die Forderung von damals begleichen.Allerdings wird es mir kaum möglich sein auch noch die entstandenen Zusatzkosten zu begleichen.

Ich wäre freiwillig bereit einen monatlichen Betrag von ..... € beginnend am ......... an Sie zu überweisen, würde mich aber sehr freuen, wenn Sie bzw. Ihr Auftraggeber mir so weit entgegen kommen könnten, dass ich nicht auch noch die zusätzlich angefallenen Kosten tragen muss.

Für Ihre positive Antwort bedanke ich mich bereits jetzt.

Das Inkassounternehmen wird Dir vermutlich erst dann antworten, wenn Sie die Nachricht durch den GV erhalten hat. Und vermutlich wird es nicht darauf eingehen, aber vielleicht zumindest teilweise. Einen versuch ist es Wert.

Aber wehr Dich mal nicht gegen den GV. Die sind in der Regel nett, wenn sie merken, dass Du sie nicht betrügen willst. Und die tun nur das, wozu sie beauftragt wurden. Problematisch ist es nur, wenn bei Dir was zu holen ist.

Falls noch nicht geschehen, so lege Dir ein pfändungsfreies Konto zu. Einfach Dein Konto in ein P-Konto umwandeln, damit keine Kontopfändung durchgeführt werden kann.

SarahSuuu 
Beitragsersteller
 30.05.2013, 21:22

Zunächst einmal habe ich es tatsächlich vergessen. Da ich damals meine Arbeit verloren habe, gab es andere Gläubiger die wichtiger waren und da ist das einfach unter gegangen. Zweitens habe ich bereits mit beiden Parteien gesprochen und der Gläubiger hat dem GV die Info mitgegeben, dass diese Ratenzahlungen bis zu 24 Monaten akzeptieren. Drittens nein dieser GV ist alles andere als freundlich. Und viertens war meine Frage bloß, ob er tatsächlich entscheiden kann bzw. sich anmaßen kann, ob ich zu gering für eine Ratenzahlung verdiene, da es schließlich mir überlassen sein sollte wie viel ich monatlich abzwacken kann. Und fünftes bedanke ich mich zwar für die nette Formulierung, das bekomme icj aber wohl besser hin.

Enki40  30.05.2013, 21:40
@SarahSuuu

Dann habe ich das tatsächlich falsch verstanden, da mir einige Erklärungen einfach unlogisch vorkamen. Das er unfreundlich war wenn man telefonisch den Termin absagen will und eine Ratenzahlung vereinbaren kann ich mir wiederum vorstellen. Die werden so oft betrogen, dass sie hinter allem etwas vermuten.

Ob er der Ratenzahlung zustimmt oder sie ablehnt kann egal sein, da er darüber nicht zu entscheiden hat. Seine Aufgabe ist eine Vermögensaufstellung zu machen und Du machst anschließend mit der Firma die Ratenzahlungsvereinbarung. Damit hat er nichts zu tun. Er könnte das sowieso nur zu Protokoll nehmen. Er soll ja - wenn ich das richtig verstanden habe, bei Dir keine Pfändung vornehmen, sondern lediglich die Vermögensaufstellung erfassen.

Enki40  28.10.2013, 19:02
@SarahSuuu

Danke für Dein Lob.

rechtlich gesehen gibt es bei Zwangsvollstreckungen keine offizielle Ratenzahlung (noch nicht). Es besteht die Möglichkeit direkt mit dem Gläubiger in Verbindung zu treten und dort eine feste Ratenzahlung zu vereinbaren. Wenn diese angenommen wird müsste der Gläubiger die Vollstreckung aussetzen lassen.

Ich kann nicht nachvollziehen, warum man hier irgendeinen Dünnschiss schreibt, wenn man keine Peilung hat. Enki40 sieht es -so ziemlich als Einziger richtig. Der Gerichtsvollzieher MUSS gar keine Ratenzahlung machen. Er KANN den Termin aussetzen, wenn GLAUBHAFT gemacht wird, dass die Schuld zuverlässig abgetragen wird. Ob diese gütliche Erledigung tatsächlich durchgeführt wird, entscheidet zunächst einmal der Gläubiger bei der Beauftragung an den Gerichtsvollzieher. Schließt dieser eine Ratenzahlung schon dort aus, wird das nichts!

Wenn der Gläubiger jedoch einverstanden ist, kann der Gerichtsvollzieher die Ratenzahlung vereinbaren. Jedoch wie bereits erwähnt: Es muss glaubhaft dargelegt werden.

Hierbei gilt es zu beachten, dass für jede Zahlung eine Gebühr für die jeweilige Landeskasse anfällt, was neben den ohnehin weiter laufenden Zinsen zu beachten und einzurechnen ist. Eine Alternative, wenn der Gerichtsvollzieher keine Raten akzeptiert, ist es, dass man sich mit dem Gläubiger selbst einigt und dieser möglichst schnell -vor dem Termin zur Abgabe der VAK- den Auftrag beim Gerichtsvollzieher zurücknimmt.

Letztendlich mag die Freundlichkeit oder eben Unfreundlichkeit daran liegen, dass ein Gerichtsvollzieher täglich zahlreiche solcher Anrufe bekommt - eben von Leuten die es vorher verpennt haben sich zu kümmern. Es ist nicht die Hauptaufgabe der Gerichtsvollzieher Ratengesuche an den Gläubiger zu übermitteln.

Die eidesstattliche Versicherung ist oft die einzige Lösung, die Schuldnern bleibt, wenn sie zahlungsunfähig sind, aber eigentlich regelmäßige Ratenzahlungen an Gläubiger leisten müssten.Der Gerichtsvollzieher ist wohl der Meinung das du die geforderte Summe nicht in Raten zahlen kannst,obwohl ich auch nicht nachvollziehen kann warum er auf keinerlei Ratenzahlung eingeht.So würde der Gläubiger wenigsten sein Geld bekommen,auch wenn's eine Zeit dauert.Wenn du eine eidesstattliche Versicherung abgibst, bekommt du automatisch einen Eintrag bei der Schufa :-(

Versuche es doch noch einmal mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung zu vereinbaren.Oder wende dich direkt an das Amtsgericht.Vielleicht erreichst du da mehr.

Ich kenne mich da zwar nicht so genau aus aber ich denke, lieber kleine Raten zahlen als gar nichts, darauf wird sich der Gläubiger bestimmt einlassen. Vielleicht telefonierst du mit denen und vereinbarst eine Ratenzahlung, darn musst du dich dann aber auch halten.

dialea1170  28.05.2013, 17:24

Nein, das Problem ist, es handelt sich dabei um einen alten Handyvertrag. Ich habe damals meinen Arbeitsplatz verloren und konnte nicht mehr zahlen. Habe mich dann an das zuständige Inkasso Unternehmen gewandt, an die die Forderung abgetreten wurde. Naja, da ich aufgrund dessen einige Gläubiger nicht mehr bezahlen konnte, habe ich mich nach der Annahme meiner Ausbildung eher um die anderen Sachen gekümmert, und die Sache einfach vergessen (dumm gelaufen, ich weiß)>

Es gab diesbezüglich schon eine Ratenvereinbarung dier er nicht nachgekommen ist.Die Chance hat er sich verspielt und hat nun den Vollstreckungsbescheid bekommen. Und es wird keine neue Ratenvereinbarung geben.Wenn er nicht umgehend die Summe bezahlen kann,muss er die eidesstattliche Versicherung unterschreiben.

vanillaschote  28.05.2013, 17:35
@dialea1170

Nun, dann so aber dann bekommt der Gläubiger sein Geld auch nicht.

dialea1170  28.05.2013, 17:41
@vanillaschote

Stimmt, aber so ist der Wertegang in solch einem Fall.

vanillaschote  28.05.2013, 18:11
@dialea1170

Ok, wie gesagt, ich habe zum Glück mit so etwas nichts zu tun, ich dachte nur, es wäre logischer kleine Raten zu bezahlen als gar nichts.