Gerichtsvollzieher , GEZ , Vermieter ?
Hallo gestern hat der Gerichtsvollzieher meine Wohnung öffnen lassen ich war nicht zu hause zu dem Zeitpunkt. Und heute bekomme ich auf einmal eine SMS von meinem Vermieter Und Zwar steht in der SMS das mein Vermieter meine Schlüssel bei der Polizei Abgeholt hat und am Freitag mit meinem Nachbar in meiner Wohnung kommen will und ich am Besten da sein soll und gucken soll ob ich noch irgendwelche sachen brauche .. Für mich klingt das wie eine Fristlose kündigung ich habe aber immer meine Miete Bezahlt die Durchsuchung war wegen der GEZ aber da hat der Vermieter doch nichts mit zu tun oder ? MFG Franky
4 Antworten
Die Schlüssel sind garantiert nicht für den Vermieter hinterlegt worden, denn die sind für den Mieter der die Wohnung im Besitz hat; vorausgesetzt es trifft zu was Du schreibst.
Der Vermieter ist dann auch nicht berechtigt Deine Schlüssel in Empfang zu nehmen, Dir den Zutritt zur Wohnung und den Erhalt der Schlüssel zu verweigern oder Dich aus der Wohnung zu schmeißen denn mit dem Beitragsservice hat er nichts zu schaffen.
ich würde zur Dienststelle der Polizei gehen und das von den klären lassen bzw. dass die dafür sorgen, dass Dir der Vermieter die Schlüssel aushändigt.
Denen würde ich die sms zeigen und fragen wie das überhaupt möglich ist.
Sollte die Polizei Dir da nicht helfen wollen, würde ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde machen und einen Anwalt einschalten, der dann am Freitag mit Dir zur Wohnung geht und die Schlüssel vom Vermieter fordern soll..
Danke für die Schnelle Antwort werde es genau so machen wie sie es beschrieben haben (y)
Da ist irgend was faul an der Darstellung deines Vermieters sagt mir mein Gefühl. Die Polizei weiß genau, dass die Schlüssel nur dir gegeben werden dürfen. Der Vermieter hat kein Recht die zu bekommen. Ich empfehle dir daher, mal bei der Polizei nachzufragen ob das stimmt. Wahrscheinlich erfährst du dann etwas anderes. Außerdem solltest du das Schloss austauschen. Auch das steht dir zu.
Danke für die Schnelle Antwort werde morgen direkt bei der Polizei Nachfragen
Weder darf der Vermieter in die Wohnung (bzw. die Schlüssel holen), noch ist das ganze ein Kündigungsgrund.
Als Ergänzung für die Antworten hier: Irgendein Nachbar hat exakt gar nichts in deiner Wohnung verloren. Und der Vermieter auch nur, wenn er einen echten Grund dafür hat. Dann hat er zudem einen Termin mit dir abzustimmen.