Gerichtsurteil wann rechtskräftig?
Mein Freund lebt in Scheidung,sein Sohn(15 Jahre) bei ihm.Nun hat seine Nochfrau,das alleinge Sorgerecht und Aufenthaltbestimmung bekommen.Das Schreiben ist heute(20.09.)zugestellt worden. Es steht aber nirgendwo drin,wann es rechtskräftig ist.Nur das er Zeit hat bis zum 17.10. Einspruch zu erheben.Dieses macht er auch. Nun ist seine Nochfrau gekommen und wollte den Sohn mitnehmen.Er will aber nicht zur seiner Mutter und darauf hin hat sie die Polizei geholt. Diese sagten nur, das das die Anwälte regeln sollen. Hat mein Freund das richtig gemacht? Er will seinen Sohn behalten und will dagegen angehen,obwohl es laut den Gerichtsverfahren nicht so gut aussieht.Er denkt auch,das der Richter etwas eingenommen ist.Dagegen kann man doch auch etwas machen.
4 Antworten
Zusatz: Vor der Scheidung hat es ein Gespräch beim Jugendamt bzw auch bei der Diakonie oder der Caritas gegeben;Anhörung wegen Sorgerecht.Und nach diesem Gespräch wurde dem Gericht eine Empfehlung zugesendet(.Von einer dieser Institutionen.)Danach und nach der Aussage des Sohnes der mit 15 Jahren Mitspracherecht hat sowie persönliche Argumente beider Parteien entscheiden das richterliche Urteil.
die polizei hat hier nicht richtig gehandelt. die mutter sollte umgehend beschwerde einreichen. der vater hat der allein-sorgeberechtigten mutter das kind auszuhändigen und zwar sofort. er kann keine rechtlichen sachen des kindes mehr regeln, da er kein sorgerecht mehr hat. nichtmal die arbeit des kindes in der schule unterschreiben. er bekommt bei ärzten, schule etc. keinerlei auskunft mehr. wenn die mutter einen antrag stellen muss auf herausgabe des kindes, dann kann dies dazu führen das er dieses auch nicht mehr sehen darf. für den entzug des sorgerechts bei so großen kindern muss schon einiges auf seiten des vaters schief laufen.
Hallo In der Regel ist ein Scheidungsurteil nach 4 Wochen erst rechtsgültig. MfG
Es sind 4 Wochen
komisch...ich weiß gaaaaanz genau, das in der 1. verhandlung 14 tage möglich sind.
oder zumindest waren vor inigen jahren.
übrigens, in einverständnis mit allen beteiligten, gibt es sogar garkeine "wiederspruchszeit".
Die Scheidung wird normalerweise erst rechtskräftig, wenn der Scheidungsbeschluß zugestellt und die Rechtsmittelfrist (Beschwerdefrist) von einem Monat ab Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist, ohne daß einer der Ehegatten Beschwerde eingelegt hat. Hinweis Falls beide Ehegatten anwaltlich vertreten sind, kann der Eintritt der Rechtskraft der Ehescheidung beschleunigt werden.
Dazu müssen beide Rechtsanwälte nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses im Scheidungstermin einen sog. Rechtsmittelverzicht gegen den Scheidungsausspruch erklären. Durch diesen Rechtsmittelverzicht kann die Scheidung bereits im Termin rechtskräftig werden.
Der sofortige Eintritt der Rechtskraft der Scheidung kann auch mit Nachteilen für einen der Ehegatten verbunden sein!
Ich denke wir beide haben recht ;-)
nur für den fall, das es dich interressiert, ich kenne einen fall, da hat ein richter ein berufungsverfahren zu gestimmt, obwohl die wiedrspruchsfrisst schon über 1 monat abgelaufen war.
das heißt in meinen augen...ist egal, die machen sowieso was die wollen.
ein urteil ist erst rechtskräftig, wenn die "wiederspruchsfrist" abgelaufen ist.
allerdings kann der richter anordnen das der junge "sofort" zur mutter kommt.
dann muß er wenigstens so lange da bleiben bis das nägste urteil gefällt ist, dann hat die mutter wieder die gleichen rechte wie der vater...u.s.w.
also war es soweit schon richtig, aber nur wenn der richter nichts wegen "sofort" gesagt hat.
was ist wenn die regel mal ausbleibt ?...LOL
ist von gericht zu gericht unterschiedlich.
und natürlich auch je nach "stufe"...wiederspruch,berufung...u.s.w.